Sitzung: 27.02.2018 Ausschuss für Bauen und Planen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/063/2018
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2016 die
Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes
Nr. 108 “In der Oelinger Heide” beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde der Planungsauftrag vergeben.
Vom Planungsbüro sind für den Bebauungsplan zwei unterschiedliche
Entwurdsvarianten erarbeitet worden, die der Vorlage beigefügt sind. Beide
Varianten beinhalten, dass eine Erschließung in Abschnitten möglich ist, und
unterscheiden sich in erster Linie durch die Lage des Regenrückhaltebeckens und
damit verbunden auch die Lage des möglichen Geschosswohnungsbaus.
In der Variante mit dem Regenrückhaltebecken unterhalb der Bundesstraße
51 würde das Regenrückhaltebecken ausschließlich als solches ausgestaltet
werden. Der Geschosswohnungsbau ist darum vorgesehen.
In der Variante mit dem Regenrückhaltebecken in der Mitte des
Plangebietes würde das Regenrückhaltebecken neben seiner technischen Funktion
auch als standing wasserführendes Gewässer im Sinne eines Teichs ausgestaltet
werden, um so auch städtebaulich den Bereich aufzuwerten. Darüber hinaus könnte
das Becken dann auch als Feuerlöschteich ausgestaltet werden, so dass neben der
leitungsgebundenen Löschwasserversorgung auch eine leitungsunabhängige
Löschwasserversorgung vorgehalten werden kann. Der Bereich könnte dann auch als
Aufenthaltsfläche für die Bewohner aus dem Geschosswohnungsbau genutzt werden.
Hinsichtlich der Festsetzungen sind die Varianten so ausgestaltet, dass
eine zwingende Zweigeschossigkeit für den Geschosswohnungsbau vorgesehen wird
und dann abgestuft eine mögliche zweigeschossige Bebauung und eine
ausschließliche eingeschossige Bebauung vorgesehen wird. Damit soll diesem
Bereich eine sinnvolle Struktur gegeben werden.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, das frühzeitige Verfahren mit beiden
Entwurfsvarianten durchzuführen, so dass dadurch die Träger öffentlicher
Belange aber auch die Bevölkerung die Möglichkeit hat, von deren Seite gesehene
Vor- und Nachteile vorzutragen, so dass vor der Durchführung des ordentlichen
Beteiligungsverfahrens dann die Vorzugsvariante festgelegt werden kann.
Entsprechend wurde auch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102
“Sonnenbrink” vorgegangen.
Hinsichtlich der Flächennutzungsplanes liegt der Vorlage ebenfalls eine
Planentwurf vor. Da die Lage des Regenrückhaltebeckens für den
Flächennutzungsplan nicht relevant ist, gibt es hierzu auch nur einen
Planentwurf. Der Entwurf berücksichtigt die geplante Wohngebietserweiterung und
auch die bestehende Waldfläche, die im Bestand erhalten bleiben soll.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Entwürfe der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 108 “In der Oelinger Heide”
anzuerkennen und das frühzeitige Verfahren nach dem Baugesetzbuch für beide
Bauleitpläne durchzuführen. Dabei sollen beide Entwurfsvarianten für den
Bebauungsplan Nr. 108 “In der Oelinger Heide” berücksichtigt werden.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem
Verwaltungsausschuss die Entwürfe der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes
und des Bebauungsplanes Nr. 108 “In der Oelinger Heide” anzuerkennen und das
frühzeitige Verfahren nach dem Baugesetzbuch für beide Bauleitpläne
durchzuführen. Dabei sollen beide Entwurfsvarianten für den Bebauungsplan Nr.
108 “In der Oelinger Heide” berücksichtigt werden.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 die
Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes
Nr. 108 “In der Oelinger Heide” beschlossen.
Zwischenzeitlich wurde der Planungsauftrag vergeben.
Vom Planungsbüro sind für den Bebauungsplan zwei unterschiedliche
Entwurfsvarianten erarbeitet worden, die der Vorlage beigefügt wurden. Beide
Varianten beinhalten, dass eine Erschließung in Abschnitten möglich ist, und
unterscheiden sich in erster Linie durch die Lage des Regenrückhaltebeckens und
damit verbunden auch die Lage des möglichen Geschosswohnungsbaus.
In der Variante mit dem Regenrückhaltebecken unterhalb der Bundesstraße
51 würde das Regenrückhaltebecken ausschließlich als solches ausgestaltet
werden. Der Geschosswohnungsbau ist darum vorgesehen.
In der Variante mit dem Regenrückhaltebecken in der Mitte des
Plangebietes würde das Regenrückhaltebecken neben seiner technischen Funktion
auch als standing wasserführendes Gewässer im Sinne eines Teichs ausgestaltet
werden, um so auch städtebaulich den Bereich aufzuwerten. Darüber hinaus könnte
das Becken dann auch als Feuerlöschteich ausgestaltet werden, so dass neben der
leitungsgebundenen Löschwasserversorgung auch eine leitungsunabhängige
Löschwasserversorgung vorgehalten werden kann. Der Bereich könnte dann auch als
Aufenthaltsfläche für die Bewohner aus dem Geschosswohnungsbau genutzt werden.
Hinsichtlich der Festsetzungen sind die Varianten so ausgestaltet, dass
eine zwingende Zweigeschossigkeit für den Geschosswohnungsbau vorgesehen wird
und dann abgestuft eine mögliche zweigeschossige Bebauung und eine
ausschließliche eingeschossige Bebauung vorgesehen wird. Damit soll diesem
Bereich eine sinnvolle Struktur gegeben werden.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, das frühzeitige Verfahren mit beiden
Entwurfsvarianten durchzuführen, so dass dadurch die Träger öffentlicher
Belange aber auch die Bevölkerung die Möglichkeit hat, von deren Seite gesehene
Vor- und Nachteile vorzutragen, so dass vor der Durchführung des ordentlichen
Beteiligungsverfahrens dann die Vorzugsvariante festgelegt werden kann.
Entsprechend wurde auch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102
“Sonnenbrink” vorgegangen.
Hinsichtlich des Flächennutzungsplanes wurde der Vorlage ebenfalls ein
Planentwurf beigefügt. Da die Lage des Regenrückhaltebeckens für den
Flächennutzungsplan nicht relevant ist, gibt es hierzu auch nur einen
Planentwurf. Der Entwurf berücksichtigt die geplante Wohngebietserweiterung und
auch die bestehende Waldfläche, die im Bestand erhalten bleiben soll.
Herr Rehme fragt an, wie die Erschließung in das Baugebiet vorgesehen ist
und wie man sich die Ausgestaltung des Regenrückhaltebeckens/Teichs in der
Variante mit der zentralen Lage vorzustellen hat. Herr Dunkhorst führt aus,
dass die Erschließung von Süden und Norden jeweils über die Stirper Straße
vorgesehen ist, so dass der Siedlungsbereich der Stirper Straße so weit wie
möglich vom Bauverkehr freigehalten wird. Eine Erschließung in zwei Abschnitten
ist in beiden Varianten möglich, wobei jeweils die Verlängerung der Bruchstraße
als Schnittpunkt für die beiden Abschnitte vorgesehen ist. Die Ausgestaltung
der Wasserfläche ist so vorzusehen, dass diese dauerhaft Wasser führt, wobei
gleichzeitig die Nutzung als Regenrückhaltebecken gewährleistet ist. Eine
Einzäunung ist nicht vorgesehen, da dies den städtebaulichen Wert aufheben
würde. Vergleichsweise kann man den Ententeich in Bad Essen heranziehen. Auch
dort ist keine Einzäunung vorhanden. Das Becken selbst wird mit Böschungen und
Randstreifen versehen werden.
Herr Dr. Solf weist darauf hin, dass derjenige, der einen Teich anlegt,
auch dafür verantwortlich ist. Er fragt nach, warum die
Geschosswohnungsbaubereich direct um die Wasserfläche angeordnet wurde, da die
zukünftigen Bauvorhaben dann den anderen Gebäude den Blick auf darauf
verwehren. Hintergrund dieser Anordnung ist, dass die Mieter in den
Obergeschossen beim Geschosswohnungsbau in der Regel keine eigenen
Aufenthaltsflächen in einem Garten haben. Diese könnten dann den Bereich der
Wasserfläche mit nutzen.
Herr Sehlmeyer informiert darüber, dass der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen
empfohlen hat mit beiden Entwurfsvarianten in das anstehende
Beteiligungsverfahren zu gehen, um nach Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Privaten eine
Entscheidung über den weiteren Entwurf zu treffen.
Auf Anfrage von Herrn Helling teilt Herr Dunkhorst mit, dass die Flächen
nördlich der Verlängerung der Langen Straße noch ausreichend groß sind, um dort
Bauplätze auszuweisen.
Herr Rehme teilt mit, dass er bereits von Anwohnern angesprochen worden
ist, die eine Ansiedlung des Geschosswohnungsbaus im nördlichen Bereich, wie er
in der Variante mit dem Regenrückhaltebecken unterhalb der Bundesstraße 51
vorgesehen ist, kritisch gegenüber stehen.
Im nördlichen Bereich ist in beiden Varianten ein Lärmschutzwall
vorgesehen. Dieser soll bepflanzt werden, da aus Sicht der Verwaltung diese
Gestaltung gegenüber einer Lärmschutzwand der Vorzug zu geben ist. Zudem kann
der Bodenaushub, der beim Straßenbau und bei der Herstellung des Regenrückhaltebeckens
anfällt, dafür genutzt werden, den Wall herzustellen, was bei einer
Lärmschutzwand nicht möglich ware.