Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2016 die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 108 “In der Oelinger Heide” beschlossen.

 

Zwischenzeitlich wurde der Planungsauftrag vergeben.

 

Vom Planungsbüro sind für den Bebauungsplan zwei unterschiedliche Entwurdsvarianten erarbeitet worden, die der Vorlage beigefügt sind. Beide Varianten beinhalten, dass eine Erschließung in Abschnitten möglich ist, und unterscheiden sich in erster Linie durch die Lage des Regenrückhaltebeckens und damit verbunden auch die Lage des möglichen Geschosswohnungsbaus.

 

In der Variante mit dem Regenrückhaltebecken unterhalb der Bundesstraße 51 würde das Regenrückhaltebecken ausschließlich als solches ausgestaltet werden. Der Geschosswohnungsbau ist darum vorgesehen.

 

In der Variante mit dem Regenrückhaltebecken in der Mitte des Plangebietes würde das Regenrückhaltebecken neben seiner technischen Funktion auch als standing wasserführendes Gewässer im Sinne eines Teichs ausgestaltet werden, um so auch städtebaulich den Bereich aufzuwerten. Darüber hinaus könnte das Becken dann auch als Feuerlöschteich ausgestaltet werden, so dass neben der leitungsgebundenen Löschwasserversorgung auch eine leitungsunabhängige Löschwasserversorgung vorgehalten werden kann. Der Bereich könnte dann auch als Aufenthaltsfläche für die Bewohner aus dem Geschosswohnungsbau genutzt werden.

 

Hinsichtlich der Festsetzungen sind die Varianten so ausgestaltet, dass eine zwingende Zweigeschossigkeit für den Geschosswohnungsbau vorgesehen wird und dann abgestuft eine mögliche zweigeschossige Bebauung und eine ausschließliche eingeschossige Bebauung vorgesehen wird. Damit soll diesem Bereich eine sinnvolle Struktur gegeben werden.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, das frühzeitige Verfahren mit beiden Entwurfsvarianten durchzuführen, so dass dadurch die Träger öffentlicher Belange aber auch die Bevölkerung die Möglichkeit hat, von deren Seite gesehene Vor- und Nachteile vorzutragen, so dass vor der Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens dann die Vorzugsvariante festgelegt werden kann. Entsprechend wurde auch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 “Sonnenbrink” vorgegangen.

 

Hinsichtlich der Flächennutzungsplanes liegt der Vorlage ebenfalls eine Planentwurf vor. Da die Lage des Regenrückhaltebeckens für den Flächennutzungsplan nicht relevant ist, gibt es hierzu auch nur einen Planentwurf. Der Entwurf berücksichtigt die geplante Wohngebietserweiterung und auch die bestehende Waldfläche, die im Bestand erhalten bleiben soll.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Entwürfe der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 108 “In der Oelinger Heide” anzuerkennen und das frühzeitige Verfahren nach dem Baugesetzbuch für beide Bauleitpläne durchzuführen. Dabei sollen beide Entwurfsvarianten für den Bebauungsplan Nr. 108 “In der Oelinger Heide” berücksichtigt werden.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Entwürfe der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 108 “In der Oelinger Heide” anzuerkennen und das frühzeitige Verfahren nach dem Baugesetzbuch für beide Bauleitpläne durchzuführen. Dabei sollen beide Entwurfsvarianten für den Bebauungsplan Nr. 108 “In der Oelinger Heide” berücksichtigt werden.

 

 


Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 108 “In der Oelinger Heide” beschlossen.

 

Zwischenzeitlich wurde der Planungsauftrag vergeben.

 

Vom Planungsbüro sind für den Bebauungsplan zwei unterschiedliche Entwurfsvarianten erarbeitet worden, die der Vorlage beigefügt wurden. Beide Varianten beinhalten, dass eine Erschließung in Abschnitten möglich ist, und unterscheiden sich in erster Linie durch die Lage des Regenrückhaltebeckens und damit verbunden auch die Lage des möglichen Geschosswohnungsbaus.

 

In der Variante mit dem Regenrückhaltebecken unterhalb der Bundesstraße 51 würde das Regenrückhaltebecken ausschließlich als solches ausgestaltet werden. Der Geschosswohnungsbau ist darum vorgesehen.

 

In der Variante mit dem Regenrückhaltebecken in der Mitte des Plangebietes würde das Regenrückhaltebecken neben seiner technischen Funktion auch als standing wasserführendes Gewässer im Sinne eines Teichs ausgestaltet werden, um so auch städtebaulich den Bereich aufzuwerten. Darüber hinaus könnte das Becken dann auch als Feuerlöschteich ausgestaltet werden, so dass neben der leitungsgebundenen Löschwasserversorgung auch eine leitungsunabhängige Löschwasserversorgung vorgehalten werden kann. Der Bereich könnte dann auch als Aufenthaltsfläche für die Bewohner aus dem Geschosswohnungsbau genutzt werden.

 

Hinsichtlich der Festsetzungen sind die Varianten so ausgestaltet, dass eine zwingende Zweigeschossigkeit für den Geschosswohnungsbau vorgesehen wird und dann abgestuft eine mögliche zweigeschossige Bebauung und eine ausschließliche eingeschossige Bebauung vorgesehen wird. Damit soll diesem Bereich eine sinnvolle Struktur gegeben werden.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, das frühzeitige Verfahren mit beiden Entwurfsvarianten durchzuführen, so dass dadurch die Träger öffentlicher Belange aber auch die Bevölkerung die Möglichkeit hat, von deren Seite gesehene Vor- und Nachteile vorzutragen, so dass vor der Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens dann die Vorzugsvariante festgelegt werden kann. Entsprechend wurde auch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 “Sonnenbrink” vorgegangen.

 

Hinsichtlich des Flächennutzungsplanes wurde der Vorlage ebenfalls ein Planentwurf beigefügt. Da die Lage des Regenrückhaltebeckens für den Flächennutzungsplan nicht relevant ist, gibt es hierzu auch nur einen Planentwurf. Der Entwurf berücksichtigt die geplante Wohngebietserweiterung und auch die bestehende Waldfläche, die im Bestand erhalten bleiben soll.

 

Herr Rehme fragt an, wie die Erschließung in das Baugebiet vorgesehen ist und wie man sich die Ausgestaltung des Regenrückhaltebeckens/Teichs in der Variante mit der zentralen Lage vorzustellen hat. Herr Dunkhorst führt aus, dass die Erschließung von Süden und Norden jeweils über die Stirper Straße vorgesehen ist, so dass der Siedlungsbereich der Stirper Straße so weit wie möglich vom Bauverkehr freigehalten wird. Eine Erschließung in zwei Abschnitten ist in beiden Varianten möglich, wobei jeweils die Verlängerung der Bruchstraße als Schnittpunkt für die beiden Abschnitte vorgesehen ist. Die Ausgestaltung der Wasserfläche ist so vorzusehen, dass diese dauerhaft Wasser führt, wobei gleichzeitig die Nutzung als Regenrückhaltebecken gewährleistet ist. Eine Einzäunung ist nicht vorgesehen, da dies den städtebaulichen Wert aufheben würde. Vergleichsweise kann man den Ententeich in Bad Essen heranziehen. Auch dort ist keine Einzäunung vorhanden. Das Becken selbst wird mit Böschungen und Randstreifen versehen werden.

 

Herr Dr. Solf weist darauf hin, dass derjenige, der einen Teich anlegt, auch dafür verantwortlich ist. Er fragt nach, warum die Geschosswohnungsbaubereich direct um die Wasserfläche angeordnet wurde, da die zukünftigen Bauvorhaben dann den anderen Gebäude den Blick auf darauf verwehren. Hintergrund dieser Anordnung ist, dass die Mieter in den Obergeschossen beim Geschosswohnungsbau in der Regel keine eigenen Aufenthaltsflächen in einem Garten haben. Diese könnten dann den Bereich der Wasserfläche mit nutzen.

 

Herr Sehlmeyer informiert darüber, dass der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen empfohlen hat mit beiden Entwurfsvarianten in das anstehende Beteiligungsverfahren zu gehen, um nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Privaten eine Entscheidung über den weiteren Entwurf zu treffen.

 

Auf Anfrage von Herrn Helling teilt Herr Dunkhorst mit, dass die Flächen nördlich der Verlängerung der Langen Straße noch ausreichend groß sind, um dort Bauplätze auszuweisen.

 

Herr Rehme teilt mit, dass er bereits von Anwohnern angesprochen worden ist, die eine Ansiedlung des Geschosswohnungsbaus im nördlichen Bereich, wie er in der Variante mit dem Regenrückhaltebecken unterhalb der Bundesstraße 51 vorgesehen ist, kritisch gegenüber stehen.

 

Im nördlichen Bereich ist in beiden Varianten ein Lärmschutzwall vorgesehen. Dieser soll bepflanzt werden, da aus Sicht der Verwaltung diese Gestaltung gegenüber einer Lärmschutzwand der Vorzug zu geben ist. Zudem kann der Bodenaushub, der beim Straßenbau und bei der Herstellung des Regenrückhaltebeckens anfällt, dafür genutzt werden, den Wall herzustellen, was bei einer Lärmschutzwand nicht möglich ware.