Abstimmung: Ja: 2, Nein: 8, Enthaltung: 0

Im Verwaltungsausschuss am 26.04.2017 berichtete Bürgermeister Goedejohann über den Antrag von Herrn Berg, alle Bushaltestellen in der Gemeinde Bohmte mit Buswartehallen auszustatten.

 

In der Gemeinde Bohmte gibt es insgesamt 155 Bushaltestellen. Diese Haltestellen beinhalten sämtliche Haltepunkte in der Gemeinde Bohmte. Das bedeutet, dass dort wo der Bus in beide Richtungen fährt zwei Haltestellen vorhanden sind und wo er nur in eine Richtung fährt eine Haltstelle ist. Der ZOB wurde dabei mit 7 Haltepunkten angerechnet.

 

Um eine Überblick zu geben, wie viele Bushaltestellen es derzeit in der Gemeinde Bohmte gibt und wie diese ausgestattet sind, ist dieser Vorlage eine Übersicht beigefügt, der zu entnehmen welche Haltestellen über kein Wartehäuschen verfügen oder ggf. mit einem Blech- oder Holzunterstand ausgestattet sind und welche Bushaltestellen bereits barrierefrei mit Wartehäuschen ausgebaut wurden. Zudem sind Karten mit der Lage der jeweiligen Haltstellen der Vorlage beigefügt.

 

Von der PLANOS gibt es keine Informationen darüber, welche Bushaltestelle wie stark von Fahrgästen frequentiert wird, da es hierzu keine zuverlässigen Erfassungssysteme gibt. Insofern gibt es hierzu keine Informationen, aus denen Rückschlüsse gezogen werden, welche Bushaltestellen insbesondere von einem Buswartehäuschen zahlenmäßig profitieren würden.

 

Einige Bushaltestellen werden hauptsächlich bzw. ausschließlich für den Schulbusverkehr genutzt.

 

Die bisher bei den barrierefreien Ausbaumaßnahmen verwendeten Glas-Wartehäuschen kosten ca. 11.000,00 € (netto) inkl. Aufbau ohne weitere Ausstattung (Sitzgelegenheiten, Pflasterung, etc.). Alternativ kämen in den Außenbereichen auch andere Häuschen in Betracht (Blech, Holz, oder vereinfachte Glashäuschen), die kostenmäßig um ca. 3.000,00 € netto ohne Aufbau und weitere Ausstattung kosten.

 

Zudem ist zu berücksichtigen, dass nicht bei jeder Bushaltestellen die Platzverhältnisse vorhanden sind, um ein Buswartehäuschen aufzustellen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst ein Konzept zu erarbeiten, aus dem hervorgeht, welche Bushaltestellen zukünftig mit einem Wartehäuschen versehen werden können und welche Ausgestaltung das jeweilige Wartehäuschen haben sollte. Darin würde dann auch berücksichtigt, ob die Grundstücksverhältnisse für das Aufstellen von Wartehäuschen ausreichend sind.

 

Darüber hinaus soll wieder ein Förderantrag für den barrierefreien Ausbau einer Bushaltestelle in 2019 gestellt werden. Hierzu wurden mit der PLANOS die zentralen und wichtigen Haltestellen abgestimmt. Die in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte stehenden zentralen Haltestellen sind bereits in den Vorjahren barrierefrei ausgebaut worden. Weitere zentrale Bushaltestellen wie Grüner Jäger oder Heidhörstenwall, stehen in Trägerschaft des Landes, so dass hierzu von der Gemeinde Bohmte keine barrierefreie Herstellung vorgenommen werden kann und auch nicht gefördert werden würde.

 

Als wichtige Haltestellen werden die Schulstandorte in der Gemeinde Bohmte angesehen. Bis auf die Haltestelle an der Wilhelm-Busch-Schule in Hunteburg ist noch keine Haltestellen an den übrigen Schulen (Oberschule, Erich-Kästner-Grundschule/Christophorus-Grundschule, Grundschule Herringhausen) barrierefrei ausgebaut. Da hier regelmäßig Schulbusverkehr herrscht, sollte die Bushaltestellen an den Schulen vorrangig barrierefrei hergestellt werden.

 

Da die Oberschule Bohmte im Planungsbereich der Dorfentwicklung im Zusammenhang mit dem Bewegungsband liegt, und diese Planung zunächst abzuwarten ist, bietet es sich an, die Grundschule Herringhausen oder die Grundschulen in der Ortschaft Bohmte zunächst barrierefrei herzustellen. Um zeitgerecht zum 31. Mai 2018 den Förderantrag zu stellen, sollte festgelegt werden, an welcher Grundschule zunächst die Barrierefreiheit hergestellt werden soll, um dann die jeweilige Schulleitung in die Planung einzubeziehen und dementsprechend den Förderantrag zu stellen. Hier ist dann auch abzustimmen, welche Ausstattung vorzusehen (Wartehäuschen, Fahrradständer, etc.).

 

Die Grundschulen in Bohmte verfügen anders als die Grundschule Herringhausen noch über Drängelgitter, welches zum einen aus Sicherheitsgründen bedenklich ist und zum anderen den Ein- bzw. Ausstieg erschweren, da nicht immer dieselben Busse diese Haltestellen anfahren und somit die Türöffnungen der Busse nicht immer mit den Durchlässen bei den Gittern übereinstimmen. Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, für die Bushaltestelle an den Grundschulen in Bohmte für 2019 einen Förderantrag zu stellen und die Maßnahme in 2019 umzusetzen.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass für die Grundschulen Bohmte ein Antrag auf Förderung für den barrierefreien Ausbau in 2019 gestellt werden soll.

 

Des Weiteren beschließt der Verwaltungsausschuss, dass entsprechend den Vorberatungen im Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt, ein Konzept erstellt werden soll, aus dem hervorgeht welche Haltestellen mit Wartehäuschen ausgestattet werden sollen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

15.000 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

5471011001

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Der Ausschus für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, nach Beratung im Rahmen der Haushaltsklausur die Reihenfolge festzulegen, für welchen Bereich ein Antrag auf Förderung für den barrierefreien Ausbau in 2019 gestellt werden soll.

 

Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt dem Verwaltungsausschuss, dass kein Konzept zu der Ausstattung von Haltestellen mit Wartehäuschen erstellt werden soll.

 

 


Im Verwaltungsausschuss am 26.04.2017 berichtete Bürgermeister Goedejohann über den Antrag von Herrn Berg, alle Bushaltestellen in der Gemeinde Bohmte mit Buswartehallen auszustatten.

 

In der Gemeinde Bohmte gibt es insgesamt 155 Bushaltestellen. Diese Haltestellen beinhalten sämtliche Haltepunkte in der Gemeinde Bohmte. Das bedeutet, dass dort wo der Bus in beide Richtungen fährt zwei Haltestellen vorhanden sind und wo er nur in eine Richtung fährt eine Haltstelle ist. Der ZOB wurde dabei mit 7 Haltepunkten angerechnet.

 

Um eine Überblick zu geben, wie viele Bushaltestellen es derzeit in der Gemeinde Bohmte gibt und wie diese ausgestattet sind, wurde der Vorlage eine Übersicht beigefügt, der zu entnehmen ist, welche Haltestellen über kein Wartehäuschen verfügen oder ggf. mit einem Blech- oder Holzunterstand ausgestattet sind und welche Bushaltestellen bereits barrierefrei mit Wartehäuschen ausgebaut wurden. Zudem wurden Karten mit der Lage der jeweiligen Haltstellen der Vorlage beigefügt.

 

Von der PLANOS gibt es keine Informationen darüber, welche Bushaltestelle wie stark von Fahrgästen frequentiert wird, da es hierzu keine zuverlässigen Erfassungssysteme gibt. Insofern gibt es hierzu keine Informationen, aus denen Rückschlüsse gezogen werden, welche Bushaltestellen insbesondere von einem Buswartehäuschen zahlenmäßig profitieren würden.

 

Einige Bushaltestellen werden hauptsächlich bzw. ausschließlich für den Schulbusverkehr genutzt.

 

Die bisher bei den barrierefreien Ausbaumaßnahmen verwendeten Glas-Wartehäuschen kosten ca. 11.000,00 € (netto) inkl. Aufbau ohne weitere Ausstattung (Sitzgelegenheiten, Pflasterung, etc.). Alternativ kämen in den Außenbereichen auch andere Häuschen in Betracht (Blech, Holz, oder vereinfachte Glashäuschen), die kostenmäßig um ca. 3.000,00 € netto ohne Aufbau und weitere Ausstattung kosten.

 

Zudem ist zu berücksichtigen, dass nicht bei jeder Bushaltestellen die Platzverhältnisse vorhanden sind, um ein Buswartehäuschen aufzustellen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst ein Konzept zu erarbeiten, aus dem hervorgeht, welche Bushaltestellen zukünftig mit einem Wartehäuschen versehen werden können und welche Ausgestaltung das jeweilige Wartehäuschen haben sollte. Darin würde dann auch berücksichtigt, ob die Grundstücksverhältnisse für das Aufstellen von Wartehäuschen ausreichend sind.

 

Herr Büttner erläutert den Antrag von Berg noch einmal.

 

Herrn Rehme ist der Antrag nicht konkret genug. Hier müsste genauer bezeichnet werden, welche Bushaltestelle gemeint sind. Früher sind auch Haltstellen schon mit Wartehäuschen ausgestattet worden. Dabei handelt es sich aber um punktuelle Maßnahmen, die konkret beantragt worden waren.

 

Herr Büttner weist darauf hin, dass zunächst ein Konzept erarbeitet werden sollte, um daraus abzuleiten, welche Bushaltestellen mit Wartehäuschen zu versehen sind.

 

Herr Westermeyer nimmt darauf Bezug, dass die Bushaltestellen innerhalb der Ortschaften bereits zum großen Teil mit Wartehäuschen und auch barrierefrei ausgestaltet sind. Insofern würden von dem Antrag insbesondere Haltestellen im Außenbereich betroffen sein. Das Wohnen im Außenbereich ist aber von jedem eine bewusste Entscheidung, bei der im Vorfeld deutlich ist, dass dort nicht die gleichen Voraussetzungen gegeben sein können, die innerhalb einer Ortschaft bestehen. Insofern sieht er auch keine Notwendigkeit dafür, sämtliche Bushaltestellen mit Wartehäuschen zu versehen.

 

 

Darüber hinaus soll wieder ein Förderantrag für den barrierefreien Ausbau einer Bushaltestelle in 2019 gestellt werden. Hierzu wurden mit der PLANOS die zentralen und wichtigen Haltestellen abgestimmt. Die in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte stehenden zentralen Haltestellen sind bereits in den Vorjahren barrierefrei ausgebaut worden. Weitere zentrale Bushaltestellen wie Grüner Jäger oder Heidhörstenwall, stehen in Trägerschaft des Landes, so dass hierzu von der Gemeinde Bohmte keine barrierefreie Herstellung vorgenommen werden kann und auch nicht gefördert werden würde.

 

Als wichtige Haltestellen werden die Schulstandorte in der Gemeinde Bohmte angesehen. Bis auf die Haltestelle an der Wilhelm-Busch-Schule in Hunteburg ist noch keine Haltestellen an den übrigen Schulen (Oberschule, Erich-Kästner-Grundschule/Christophorus-Grundschule, Grundschule Herringhausen) barrierefrei ausgebaut. Da hier regelmäßig Schulbusverkehr herrscht, sollte die Bushaltestellen an den Schulen vorrangig barrierefrei hergestellt werden.

 

Da die Oberschule Bohmte im Planungsbereich der Dorfentwicklung im Zusammenhang mit dem Bewegungsband liegt, und diese Planung zunächst abzuwarten ist, bietet es sich an, die Grundschule Herringhausen oder die Grundschulen in der Ortschaft Bohmte zunächst barrierefrei herzustellen. Um zeitgerecht zum 31. Mai 2018 den Förderantrag zu stellen, sollte festgelegt werden, an welcher Grundschule zunächst die Barrierefreiheit hergestellt werden soll, um dann die jeweilige Schulleitung in die Planung einzubeziehen und dementsprechend den Förderantrag zu stellen. Hier ist dann auch abzustimmen, welche Ausstattung vorzusehen (Wartehäuschen, Fahrradständer, etc.).

 

Die Grundschulen in Bohmte verfügen anders als die Grundschule Herringhausen noch über Drängelgitter, welches zum einen aus Sicherheitsgründen bedenklich ist und zum anderen den Ein- bzw. Ausstieg erschweren, da nicht immer dieselben Busse diese Haltestellen anfahren und somit die Türöffnungen der Busse nicht immer mit den Durchlässen bei den Gittern übereinstimmen.

 

Herr Dunkhorst stellt zwei Planentwürfe für die Grundschulen in Bohmte und für die Grundschule in Herringhausen vor. Dabei sieht der Entwurf für die Grundschule nunmehr in Sägezahnaufstellung 4 Bushhaltebereiche vor, da laut Auskunft der VLO GmbH an der Grundschule 4 Linien zeitlgleich ankommen. Da die Ausgestaltung von vier Bushaltebereichen, wie im Planentwurf dargestellt, große Auswirkungen auf die Anzahl der Parkplätze hat, bedarf es hierzu noch weiteren Abstimmungsbedarf auch mit den Grundschulleitungen, da sich die Parksituation im Schulbereich bereits seit Langem als sehr schwierig erwiesen hat. Der Planentwurf für die Grundschule Herringhausen bietet einen barrierefreien Ausbau an, der sich auf die derzeitige Parkplatzsituation an der Grundschule oder dem Kindergarten nicht negativ auswirkt.