Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 17. Juli  2017 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

 

Nach Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 06. Dezember 2017 den Planentwurf anerkannt und die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung mit der Begründung wurde in der Zeit vom 02. Januar 2018 bis zum 05. Februar 2018 öffentlich ausgelegt. Es sind auch private Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 31. Januar 2018 gebeten. Die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, sowie zu denen von privater Seite liegen der Vorlage bei. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Beteiligungsverfahren führen.

 

Änderungen oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass die 21. Änderung des Flächennutzungsplans als Satzung beschlossen werden kann.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie zu den Stellungnahmen von privater Seite. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat stellt sodann die 21. Änderung des Flächennutzungsplans fest und beschließt gleichzeitig die Begründung hierzu.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bohmte die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie zu den Stellungnahmen von privater Seite zu beschließen. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat stellt sodann die 21. Änderung des Flächennutzungsplans fest und beschließt gleichzeitig die Begründung hierzu.

 

 


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 17. Juli  2017 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

 

Nach Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 06. Dezember 2017 den Planentwurf anerkannt und die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung mit der Begründung wurde in der Zeit vom 02. Januar 2018 bis zum 05. Februar 2018 öffentlich ausgelegt. Es sind auch private Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 31. Januar 2018 gebeten. Die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, sowie zu denen von privater Seite lagen der Vorlage bei. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Beteiligungsverfahren führen.

 

Änderungen oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass die 21. Änderung des Flächennutzungsplans als Satzung beschlossen werden kann.

 

Herr Dunkhorst erläutert die in den Stellungnahmen vorgetragenen Punkte mit den Abwägungsvorschlägen. Hinsichtlich der Stellungnahme des Umweltforums wurden noch fachliche Ergänzungen in den Abwägungsvorschlag aufgenommen. Zudem wurde die Abwägung zu der Stellungnahme von Frau Dierking bezogen auf den Wendehammer beim Regenrückhaltebecken dahingehend ergänzt, dass auf diesen bereits im Rahmen des Entwurfsbeschlusses verzichtet worden ist. Die ergänzte Abwägung liegt der Niederschrift bei.

 

Herr Rehme weist darauf hin, dass umfangreiche Stellungnahmen zu den beiden Bauleitplanverfahren abgegeben worden sind und man sich die Abwägung hierzu nicht leicht gemacht hat. Er sieht aber in den Bauleitplanverfahren eine Chance für die Gemeinde Bohmte zur Neugestaltung dieses Bereichs.

 

Herr Büttner erläutert, dass er, wie bereits in der Sitzung des Ortsrates Herringhausen-Stirpe-Oelingen mitgeteilt, keine grundsätzlichen Bedenken gegen die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes oder den Bebauungsplan Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” hat, allerdings fehlt ihm ein Hafenentwicklungskonzept, aus dem hervorgeht wie der Futtermittel- und Schüttguthafen zukünftig genutzt und betrieben werden soll. Aus diesem Grund kann er der Bauleitplanung nicht zustimmen und enthält sich der Stimme.

 

Herr Dr. Solf teilt mit, dass er sich aus den gleichen Gründen enthält. Nach seiner Kenntnis gibt es einen Interessenten, so dass er sich gewünscht hätte, dass zunächst die Informationen des Interessenten vorgestellt worden wären und im Anschluss daran die Planung erfolgt ware.

 

Herr Westermeyer weist darauf hin, dass es sich hierbei um einen Angebotsbauleitplanung handelt, in welcher die Festsetzungen erfolgen, innerhalb derer die künftigen Bauherren die Möglichkeit haben, Bauvorhaben zu verwirklichen. Insofern entspricht die Vorgehensweise derjenigen, die auch bei Bauleitplanungen für die Ausweisung von Wohnbauflächen angewandt wird.

 

Für Herrn Rehme ergibt sich der künftige Betrieb des Hafen bereits aus den Festsetzungen, in denen dargestellt ist, dass der Umschlag von Futtermitteln und Schüttgütern vorgesehen ist. Er geht davon aus, dass dies dann auch entsprechend den noch zu erteilenden Genehmigungen erfolgt.