Sitzung: 27.02.2018 Ausschuss für Bauen und Planen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 2
Vorlage: BV/055/2018
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2017 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Nach Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 06. Dezember 2017 den Planentwurf anerkannt und die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung mit der Begründung wurde in der Zeit vom 02. Januar 2018 bis zum 05. Februar 2018 öffentlich ausgelegt. Es sind auch private Stellungnahmen eingegangen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 31. Januar 2018 gebeten. Die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, sowie zu denen von privater Seite liegen der Vorlage bei. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Beteiligungsverfahren führen.
Änderungen oder Anpassungen des
Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass die 21. Änderung des
Flächennutzungsplans als Satzung beschlossen werden kann.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie zu den Stellungnahmen von privater Seite. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat stellt sodann die 21. Änderung des Flächennutzungsplans fest und beschließt gleichzeitig die Begründung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Gemeinde Bohmte die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie zu den Stellungnahmen von privater Seite zu beschließen. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat stellt sodann die 21. Änderung des Flächennutzungsplans fest und beschließt gleichzeitig die Begründung hierzu.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2017 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Nach Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 06. Dezember 2017 den Planentwurf anerkannt und die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung mit der Begründung wurde in der Zeit vom 02. Januar 2018 bis zum 05. Februar 2018 öffentlich ausgelegt. Es sind auch private Stellungnahmen eingegangen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 31. Januar 2018 gebeten. Die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, sowie zu denen von privater Seite lagen der Vorlage bei. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Beteiligungsverfahren führen.
Änderungen oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass die 21. Änderung des Flächennutzungsplans als Satzung beschlossen werden kann.
Herr Dunkhorst erläutert die in den Stellungnahmen vorgetragenen Punkte
mit den Abwägungsvorschlägen. Hinsichtlich der Stellungnahme des Umweltforums
wurden noch fachliche Ergänzungen in den Abwägungsvorschlag aufgenommen. Zudem
wurde die Abwägung zu der Stellungnahme von Frau Dierking bezogen auf den
Wendehammer beim Regenrückhaltebecken dahingehend ergänzt, dass auf diesen
bereits im Rahmen des Entwurfsbeschlusses verzichtet worden ist. Die ergänzte
Abwägung liegt der Niederschrift bei.
Herr Rehme weist darauf hin, dass umfangreiche Stellungnahmen zu den
beiden Bauleitplanverfahren abgegeben worden sind und man sich die Abwägung
hierzu nicht leicht gemacht hat. Er sieht aber in den Bauleitplanverfahren eine
Chance für die Gemeinde Bohmte zur Neugestaltung dieses Bereichs.
Herr Büttner erläutert, dass er, wie bereits in der Sitzung des Ortsrates
Herringhausen-Stirpe-Oelingen mitgeteilt, keine grundsätzlichen Bedenken gegen
die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes oder den Bebauungsplan Nr. 109
“Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” hat, allerdings
fehlt ihm ein Hafenentwicklungskonzept, aus dem hervorgeht wie der
Futtermittel- und Schüttguthafen zukünftig genutzt und betrieben werden soll.
Aus diesem Grund kann er der Bauleitplanung nicht zustimmen und enthält sich
der Stimme.
Herr Dr. Solf teilt mit, dass er sich aus den gleichen Gründen enthält.
Nach seiner Kenntnis gibt es einen Interessenten, so dass er sich gewünscht
hätte, dass zunächst die Informationen des Interessenten vorgestellt worden
wären und im Anschluss daran die Planung erfolgt ware.
Herr Westermeyer weist darauf hin, dass es sich hierbei um einen
Angebotsbauleitplanung handelt, in welcher die Festsetzungen erfolgen,
innerhalb derer die künftigen Bauherren die Möglichkeit haben, Bauvorhaben zu
verwirklichen. Insofern entspricht die Vorgehensweise derjenigen, die auch bei
Bauleitplanungen für die Ausweisung von Wohnbauflächen angewandt wird.
Für Herrn Rehme ergibt sich der künftige Betrieb des Hafen bereits aus
den Festsetzungen, in denen dargestellt ist, dass der Umschlag von
Futtermitteln und Schüttgütern vorgesehen ist. Er geht davon aus, dass dies
dann auch entsprechend den noch zu erteilenden Genehmigungen erfolgt.