Sitzung: 27.02.2018 Ausschuss für Bauen und Planen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/018/2018
Mit Schreiben vom 21. Januar 2018 hat der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bohmte, Flur 20, Flurstück 88/17 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 “Bremer Straße Mitte”, in dem sein Grundstück liegt, gestellt.
Das bislang unbebaute Grundstück wird gegenwärtig durch einen Gartenbaubetrieb genutzt und soll mit einer gewerblichen Lagerhalle bebaut werden.
Im Bebauungsplan Nr. 43 “Bremer Straße” Mitte ist für das Grundstück eine landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen. Diese Festsetzung diente der Gärtnerei, um dort gärtnerische Tätigkeiten für den Betrieb an der Bremer Straße auszuüben.
Aufgrund der Änderungen in der Geschäftsausrichtung im Zusammenhang mit der Ansiedlung des Edeka-Marktes wird das betroffene Grundstück für die Gärtnerei nicht mehr benötigt.
Durch die bestehende Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 43 “Bremer Straße Mitte” als landwirtschaftliche Nutzung ist eine anderweitige Nutzung und insbesondere auch eine Bebauung nicht zulässig. Um hier eine Bebauung und Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Aufgrund der gültigen Beschlusslage ist zwischen der Gemeinde Bohmte und dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen, der von der Verwaltung noch erarbeitet wird.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 “Bremer Straße Mitte” aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 “Bremer Straße Mitte” zu beschließen.
Mit Schreiben vom 21. Januar 2018 hat der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bohmte, Flur 20, Flurstück 88/17 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 “Bremer Straße Mitte”, in dem sein Grundstück liegt, gestellt.
Das bislang unbebaute Grundstück wird gegenwärtig durch einen Gartenbaubetrieb genutzt und soll mit einer gewerblichen Lagerhalle bebaut werden.
Im Bebauungsplan Nr. 43 “Bremer Straße” Mitte ist für das Grundstück eine landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen. Diese Festsetzung diente der Gärtnerei, um dort gärtnerische Tätigkeiten für den Betrieb an der Bremer Straße auszuüben.
Aufgrund der Änderungen in der Geschäftsausrichtung im Zusammenhang mit der Ansiedlung des Edeka-Marktes wird das betroffene Grundstück für die Gärtnerei nicht mehr benötigt.
Durch die bestehende Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 43 “Bremer Straße Mitte” als landwirtschaftliche Nutzung ist eine anderweitige Nutzung und insbesondere auch eine Bebauung nicht zulässig. Um hier eine Bebauung und Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Aufgrund der gültigen Beschlusslage ist zwischen der Gemeinde Bohmte und dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen, der von der Verwaltung noch erarbeitet wird.