Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0

Die Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Herringhausen, Flur 25, Flurstück 84/2, groß 12.688 qm sind bereit, das Grundstück an die Gemeinde Bohmte zu verkaufen. Das Grundstück wird gegenwärtig als Ackerland bzw. Grünland genutzt und ist im bestehenden Bebaungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Das Grundstück kann einer Wohnbebauung zugeführt werden. Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 “Arenshorster Straße” sinnvoll und erforderlich. Diese Änderung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB erfolgen.

 

In der beigefügten Karte ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Zudem sind die Ursprungsfassung des Bebauungsplanes “Arenshorster Straße” sowie dessen 1. Änderung der Vorlage beigefügt. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss kann der Planungsauftrag für die Erarbeitung des Bebauungsplanes vergeben werden.

 

Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen den Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 “Arenshorster Straße” – 4. Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 “Arenshorster Straße” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB  zu beschließen.

 

 

 


Die Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Herringhausen, Flur 25, Flurstück 84/2, groß 12.688 qm sind bereit, das Grundstück an die Gemeinde Bohmte zu verkaufen. Das Grundstück wird gegenwärtig als Ackerland bzw. Grünland genutzt und ist im bestehenden Bebaungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Das Grundstück kann einer Wohnbebauung zugeführt werden. Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 “Arenshorster Straße” sinnvoll und erforderlich. Diese Änderung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB erfolgen.

 

In einer Karte wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorgestellt. Zudem wurden die Ursprungsfassung des Bebauungsplanes “Arenshorster Straße” sowie dessen 1. Änderung der Vorlage beigefügt. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss kann der Planungsauftrag für die Erarbeitung des Bebauungsplanes vergeben werden.

 

Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen den Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.

 

Herr Dunkhorst weist darauf hin, dass in der Sitzung des Ortsrates Herringhausen-Stirpe-Oelingen eine mögliche Einbeziehung einer Teilfläche des Spielplatzes “Im Brookfeld” angefragt wurde. Dies ist nicht sinnvoll darstellbar, da eine Erschließung zum Spielplatz über die Straße “Im Brookfeld” erfolgen muss. Eine Anbindung an die hier vorgesehene Fläche ist erschließungstechnisch aufgrund des vorhandenen Grabens nicht möglich.

 

Herr Sehlmeyer teilt mit, dass der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen ein positives Votum abgegeben hat. Zudem handelt es sich bei dem derzeit gültigen Bebauungsplan um einen Plan aus den 80er Jahren, der aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen anzupassen ist.

 

Herr Büttner zeigt sich erfreut darüber, dass man seinem Hinweis aus der Sitzung des Ortsrates Herringhausen-Stirpe-Oelingen vom 27.11.2017 gefolgt sei und in der Siedlung Feldkamp nunmehr an anderer Stelle als bei der Ausgleichsfläche “Vor dem Bruche” die Möglichkeit hat Wohnbauland auszuweisen.

 

Herr Rehme weist darauf hin, dass diese Entwicklung der guten Arbeit in der Verwaltung zu verdanken sei und nicht der Kommunalpolitik.