Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltung: 0

Die Gemeinde Bohmte ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bohmte, Flur 16, Flurstück 52/16, groß 645 qm. Das Grundstück wurde früher gemäß dem Bebauungsplan als Spielplatz genutzt. Seit einigen Jahren ist der Spielplatz aber zurückgebaut. Das Grundstück kann daher einer Wohnbebauung zugeführt werden. Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 “An der Schützenstraße” erforderlich.

 

In der beigefügten Karte ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bläulich dargestellt. Zudem ist der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 19 “An der Schützenstraße” der Vorlage beigefügt. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss kann der Planungsauftrag für die Erarbeitung des Bebauungsplanes vergeben werden. Die Änderung des Bebauungsplanes soll nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen.

 

Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen den Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss  beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 “An der Schützenstraße” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 “An der Schützenstraße” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu beschließen.

 

 

 


Die Gemeinde Bohmte ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bohmte, Flur 16, Flurstück 52/16, groß 645 qm. Das Grundstück wurde früher gemäß dem Bebauungsplan als Spielplatz genutzt. Seit einigen Jahren ist der Spielplatz aber zurückgebaut. Das Grundstück kann daher einer Wohnbebauung zugeführt werden. Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 “An der Schützenstraße” erforderlich.

 

In einer Karte wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bläulich dargestellt. Zudem waren der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 19 “An der Schützenstraße” der Vorlage beigefügt. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss kann der Planungsauftrag für die Erarbeitung des Bebauungsplanes vergeben werden. Die Änderung des Bebauungsplanes soll nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen.

 

Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen den Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.

 

Herr Rehme weist darauf hin, dass für den Spielplatz trotz intensive Suche schon lange keine Patenschaft mehr besteht. Nach dem Rückbau der Spielgeräte stellt sich das Grundstück jetzt auch schon wie eine Baulücke dar.

 

Herr Dr. Solf teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Spielplatz gerne erhalten würde. Es handelt sich um eine Siedlung, die bereits überaltert ist, so dass man zunächst abwarten sollte, ob sich zukünftig nicht doch wieder Familien mit Kindern ansiedeln. In der Zwischenzeit könnte die Grünfläche als Treffpunkt für die ältere Bevölkerung mit Sitzbänken ausgestattet werden. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bietet der Spielplatz Schützenstraße/Zeppelinstraße bessere Möglichkeiten für eine Wohnnutzung.

 

Herr Lübbert begrüßt vor dem Hintergrund des in Planung befindlichen Mehrgenerationenspielplatzes die Umwandlung von Spielplätzen in Wohnbauland. Die Gemeinde Bohmte hätte dann nicht mehr den Unterhaltungsaufwand für die Spielplätze zumal der Mehrgenerationsspielplatz eine sehr viel höhere Anziehungskraft haben wird. Ähnliches hat er auch in Bad Essen festgestellt. Eine Umwandlung des Spielplatzes Schützenstraße/Zeppelinstraße in Wohnbauland trägt er mit.