Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag gestellt, die Kompensationsfläche nördlich der Siedlung Vor dem Bruche in der Siedlung Feldkamp mit robusten alten Obstbaumsorten zu bepflanzen, um eine Ergänzung der vorhandenen Streuobstwiese zu erhalten.

 

Als Finanzierungsvorschlag sollen Erlöse aus geleisteten Ersatzgeldzahlungen beim Landkreis Osnabrück beantragt werden.

 

Zudem wurde angeregt, Patenschaften an die Anwohner zu vergeben, welche die Anlieger berechtigen, das Obst für den Eigenbedarf zu pflücken.

 

Des Weiteren soll die Umsetzung der Maßnahmen unter Einbeziehung der Anwohner erfolgen, um die Dorfgemeinschaft zu stärken.

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen ist der Vorlage beigefügt.

 

Seitens der Verwaltung werden zu dem Antrag folgende Hinweise gegeben:

 

Eine Ergänzung vor dem aufgezeigten ökologischen Hintergrund ist grundsätzlich möglich und sinnvoll, wobei diese so erfolgen sollte, dass die vorhandenen Leitungen vom Regenrückhaltebecken freigehalten werden.

 

Mit der unteren Naturschutzbehörde wurde eine mögliche Beteiligung an der Maßnahme abgestimmt. Es besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Landschaftspflegeprogramm der Naturschutzstiftung, an die auch die Ersatzgelder zu zahlen sind. Die Beteiligung sieht einen Betrag von 20,00 € pro Baum vor. Dies ist nicht kostendeckend. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die zusätzliche Bepflanzung eine freiwillige Aufgabe ist und demzufolge auch keine Werteinheiten als Kompensation für anderweitige Maßnahmen darstellen kann.

 

Eine Verteilung von Patenschaften wird für sinnvoll erachtet. Bislang sind die in der Gemeinde Bohmte bestehenden Streuobstwiesen nicht mit Patenschaften belegt. Dennnoch besteht auch dort schon jetzt für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das Obst zu pflücken und für den Eigenbedarf zu nutzen.

 

Eine Pflege der Bäume sollte mit der Patenschaft allerdings nicht verbunden werden, da die Pflegeschnitte zu rechten Zeit und fachlich einwandfrei durchgeführt werden sollten.

 

Die Einbeziehung der Anwohner in die Pflanzmaßnahme ist vor dem Hintergrund einer Stärkung der Dorfgemeinschaft positiv zu bewerten. Allerdings ist dann zu berücksichtigen, dass dadurch Gewährleistungsansprüche verloren gehen, da die Ausschreibung von Pflanzmaßnahmen neben der Lieferung und dem Pflanzen der Bäume auch einen Zeitraum von 3 Jahren für die Pflege vorsieht, was auch die Bewässerung einschließt. Eingegangene Pflanzen sind dann zu ersetzen. Diese Ansprüche würden verloren gehen, wenn die Arbeiten nicht von der Lieferfirma ausgeführt werden.

 

Die finanziellen Auswirkungen, die auf die Gemeinde Bohmte zukommen, können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht dargestellt werden, da dies insbesondere darauf ankommt, in welchem Umfang Bäume gepflanzt werden sollen. Insofern sollte für den Fall einer Zustimmung zu dem Antrag als nächster Schritt ein Ortstermin mit einem Vertreter der Unteren Natuschutzbehörde erfolgen, um mögliche Varianten hinsichtlich des Umfangs der Ergänzungspflanzung aufzuzeigen und daraufhin die Kosten zu ermitteln. Zudem sollte vor Umsetzung der Maßnahme eine Anliegerversammlung erfolgen, um die Bereitschaft zur Übernahme von Patenschaften, sofern diese erfolgen sollen, abzuklären.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss sollte eine Entscheidung zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen treffen,

-       ob eine Ergänzungspflanzung vorgesehen werden soll, auch vor dem Hintergrund, dass nur eine Mitfinanzierung über die Naturschutzstiftung möglich ist,

-       ob Patenschaften vergeben werden sollen und

-       ob die Anpflanzung über eine Fachfirma nach vorheriger Ausschreibung vorzusehen ist.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Herr Unger spricht sich dafür aus, dass die Grünen


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: