Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 17. Juli  2017 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

 

Nach Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 06. Dezember 2017 den Planentwurf anerkannt und die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung mit der Begründung wurde in der Zeit vom 02. Januar 2018 bis zum 05. Februar 2018 öffentlich ausgelegt. Es sind auch private Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 31. Januar 2018 gebeten. Die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, sowie zu denen von privater Seite liegen der Vorlage bei. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Beteiligungsverfahren führen.

 

Änderungen oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so dass die 21. Änderung des Flächennutzungsplans als Satzung beschlossen werden kann.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie zu den Stellungnahmen von privater Seite. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat stellt sodann die 21. Änderung des Flächennutzungsplans fest und beschließt gleichzeitig die Begründung hierzu.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans (TOP 6) und die der Bebauungsplan Nr. 109 (TOP 7)werden zusammen beraten.

 

Herr Dunkhorst geht auf einzelne Stellungnahmen ein.

 

Herr Büttner teilt mit, dass er den Containerhafen kategorisch ablehne. Hier gehe es in erster Linie um den Schüttgut- und Futtermittelhafen. Es sei positive, dass zumindest zwei von drei Punkten der Stellungnahme der Gruppe Die Linken/Berg bedacht worden seien. Gewerbeflächen und die Gewerbesteueer seien für die Gemeinde Bohmte wichtig. Gleichwohl werde er den beiden Tagesordungspunkten nicht zustimmen. Es fehlen weitere Informationen darüber, was genau in dem Sondergebiet geplant sei.

 

Herr Unger  weist daraufhin, dass den Ratsmitgliedern hierzu viele Unterlagen vorliegen. Sie wurden ausführlich untersucht und sehr detailliert ausgearbeitet. Der Ortsrat habe eine klare Aussage zum Kreisverkehr formuliert. Es liegen unverbindliche Anfragen vor. Die Öffentlichkeit werde sofort informiert, sobald diese konkret werden.

 

Herr Klenke erkennt keine gravierenden Punkte, die gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 109 sprechen. Ein Gewerbegebiet könne nicht gänzlich ohne Belastung für die Anwohner realisiert werden. Diese seien hier aus seiner Sicht hinnehmbar. Er verstehe aber die Sorge über die zukünftige Ansiedlung in dem Sondergebiet.

 

Herr Sehlmeyer teilt mit, dass hier nur die Rahmenbedingungen festgelegt werden, zur konkrete Nutzung könne noch nichts gesagt werden. Er gibt seinen Unmut über einzelne Stellungnahmen kund, die unwahre Behauptungen oder lediglich allgemeine Weltanschauungen beinhalten.   


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

5

Nein:

0

Enthaltung:

1