Die Gemeinde Bohmte hat zum Ziel, aufgrund modifizierter städtebaulicher Zielvorstellungen, an die Nutzung der Flächen die Festsetzungen der 2. Änderung und der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes zu modifizieren. Durch diese Planänderung soll eine intensivere, bauliche Nutzung bewirkt werden. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,0 ha.

 

Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 “Nördlich der Leverner Str.” erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplanes soll nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen.

 

In der beigefügten Karte ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes  dargestellt. Zudem ist der Ursprungsplan Nr. 8 “Nördlich der Leverner Str.”, sowie dessen 2. und 6. Änderung dieser Vorlage beigefügt. Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss kann der Planungsauftrag für die Erarbeitung des Bebauungsplanes vergeben werden.

 

Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen den Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss  beschließt, die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8  “Nördlich der Leverner Str.” als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: