Straßenbeleuchtung K 420

Anwohner des Siedlungsbereiches „Im Brookfeld“ haben darauf hingewiesen, dass durch den Ausbau der Straßenbeleuchtung die Bushaltestelle auf dieser Seite sehr gut ausgeleuchtet wird. Die Haltestelle auf der gegenüber liegenden Straßenseite wirkt dadurch sehr dunkel, so dass Verkehrsteilnehmer mit PKW ein Queren der Fußgänger auf die andere Straßenseite erst sehr spät wahrnehmen.

Nach Überprüfung vor Ort kann dies uneingeschränkt bestätigt werden. Aus verkehrssicherungstechnischen Gründen wird es für dringend geboten gehalten, die gegenüberliegende Haltestellenseite auch auszuleuchten. Der zusätzliche Kostenaufwand in Höhe von 1.200 € wird aus dem Budget, das dadurch nicht überschritten wird,  finanziert.

 

 

Straßenerhaltungskonzept für die Innerortsstraßen

Aufgrund eines Presseartikels Ende Januar dieses Jahres über die Erfassung der Zustände der Innerortsstraßen in der Gemeinde Ostercappeln hat das Büro Ge-Komm GmbH, Melle auch für die Gemeinde Bohmte entsprechende Leistungen angeboten. Ähnlich wie eine in der Gemeinde Bohmte ausgearbeitete Systematik zur künftigen Steuerung von Maßnahmen zur Sanierung und Unterhaltung der Gemeindestraßen bietet Ge-Komm die Erstellung eines Kriterienkataloges zur Einstufung von Prioritäten im Bereich der Straßenerhaltung und zu möglichen Ausbaustandards an. Das durch den Fachbereich 3.2, Technische Bauverwaltung im Jahr 2017 ausgearbeitete Bewertungsschema für das Anforderungsniveau der öffentlichen Straßen und Wege dient als Instrument für den nachhaltigen und wirtschaftlichen Erhalt der Straßen und Wege. Mit dieser Datengrundlage lassen sich die Handlungsbedarfe hinreichend genau und zielgerichtet darstellen. Von einer Erarbeitung eines Straßenerhaltungskonzeptes durch das Büro Ge-Komm kann deshalb abgesehen werden.

 

 

Sachstand Flurbereinigungen Bohmte – Nord und Hunteburg

 

Bohmte-Nord

Die Aufträge durch das Amt für regionale Landesentwicklung zur  Beprobung der ländlichen Wege sind an ein Baugrundinstitut erteilt worden. Die örtlichen  Arbeiten zur Entnahme von Bohrkernen und Bodenproben sind in der ersten Februarhälfte 2018 durchgeführt worden. Die Proben werden dann anschließend analysiert und je nach vorliegendem Ergebnis evtl.  noch detaillierter bearbeitet. Die endgültigen Ergebnisse mit einem gutachterlichen Bericht  sollen im April vorliegen. Die Ergebnisse können dann auch in einer der ersten Vorstandssitzungen vorgestellt werden.

Der Bericht mit den Ergebnissen der Ökologischen Bestandsaufnahme, die gegenwärtig erarbeitet wird, soll  im  November 2018 vorliegen.

Das Verfahren Bohmte-Nord wird vom ARL eingeleitet, sobald die Freigabe durch das Landwirtschaftsministerium  erfolgt ist. Wann das allerdings der Fall sein wird, ist nicht genau vorher zusagen. Die Bereisung mit dem Vertreter des ML hat im Dezember 2017 stattgefunden. Der Bericht dazu ist hier Ende Januar eingegangen. Es gab einige Anmerkungen und Prüfhinweise, aber keine grundsätzlichen Probleme.

Wenn die Einleitung des Verfahrens erfolgt ist, wird als nächster Arbeitsabschnitt ein Vorstand gewählt. Dazu gibt es dann wieder eine Versammlung aller Teilnehmer, die dann aus ihren Reihen einen Vorstand wählen. Dieser Vorstand wird dann die mit dem Arbeitskreis erarbeiteten Neugestaltungsgrundsätze (insbesondere die Wegeplanungen) weiterentwickeln. Ich gehe davon aus, dass wir im II./III. Quartal in dieser Hinsicht sehr aktiv sein werden.

 

Hunteburg

Herr Völler hat im Januar 2018 verschiedene Termine mit Landvolkvertretern aus Hunteburg und anderen verschiedenen Beteiligten aus dem Bereich Hunteburg wahrgenommen. Dort zeigte sich eine positive Einstellung zu dem geplanten Verfahren. Es ist geplant, am 13.März 2018 eine Teilnehmerversammlung in der Wilhelm Busch Schule abzuhalten, um einen Arbeitskreis zu wählen. Die weitere Vorgehensweise wird sich dann mit der aus Bohmte-Nord decken. Zusammen mit den Arbeitskreismitgliedern wird im Laufe des Jahres ein Wegekonzept erarbeiten, dass dann am Ende dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium vorgelegt wird, mit dem Ziel die Einleitung in 2019 vornehmen zu können.

 

 

Reparatur der entstandenen Schäden an den Wirtschaftswegen durch Ausweichverkehre aufgrund der Sperrung der B51 im Herbst 2017

Bedingt durch die unbestimmten Witterungsbedingungen und der damit einhergehenden kontinuierlichen Staunässe konnten die Arbeiten zur Behebung der Schäden in den Straßenseitenbereichen noch nicht aufgenommen werden. Durch die Umstellung der Witterung in den vergangenen Wochen ist in diesen Tagen mit den Arbeiten begonnen worden.

 

 

Fußgängerüberweg Bremer Straße in Höhe des EDEKA Marktes

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt aller Wahrscheinlichkeit nach in der ersten Aprilhälfte 2018.

 

Frau Schneider-Solf erkundigt sich nach dem Standort des Überweges.

Dieser ist zwischen Einmündung Neustadtstraße und Ausfahrt Parkplatz EDEKA Markt vorgesehen.

 

 

Schäden am Radweg im Zuge der Leverner Straße, L81

Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung ist die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im vergangenen Herbst auf den unbefriedigenden Zustand des Geh- und Radweges im Bereich der Bohmterheide hingewiesen worden. Die Landesbehörde hat mitgeteilt, dass bestehende Absatzkanten in diesem Zuge durch Kaltasphalt angerampt  worden sind. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit nicht gegeben ist. Die gebrochenen Betonplatten sind insoweit keine Gefahrenstellen, da keine Absatzkanten vorhanden sind. Es wird angemerkt, dass im Jahr 2018 wiederholt nur sehr begrenzte Haushaltsmittel  zur Verfügung stehen.

 

 

Zustand der Fahrbahn der Meyerhöfener Straße und des Radweges an der Schwagstorfer Straße

Der Hinweis von Herrn Schütz aus der vergangen Sitzung wird an die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr entsprechend weiter gegeben. Über das Ergebnis wird berichtet.

 

 

Sanierungsarbeiten an Brückenbauwerken

An den Fußgängerbrücken über das DB Gleis bei Bahn-km 135,070 im Zuge der Straße „Am Wiehengebirge“ und bei Bahn-km 143,256 im Zuge der Schulstraße / Brockstraße sind zum Teil dringend erforderliche Betonsanierungsarbeiten erforderlich. Die Notwendigkeit der Arbeiten bezieht sich nicht nur auf die Oberseiten der Bauwerke, sondern auch auf die bahnzugewandten Seiten. Durch die Gefahr von Betonabplatzungen mit der Folge herabfallender Betonbrocken ist eine Beeinträchtigung des Bahnbetriebes nicht auszuschließen.

 

Im Zuge der Baumaßnahmen zur Projektierung des Elektronischen Stellwerkes Osnabrück sind Sperrpausen für den Bahnverkehr an dieser Strecke vorgesehen. Wie im Nachhinein bekannt wurde, gab es bereits im vergangenen Jahr Sperrpausen, die im Juli 2017 abgeschlossen worden sind. Die nächsten Sperrpausen für das Projekt Elektronisches Stellwerk sind nun nach Auskunft der DB Netz für April dieses Jahres vorgesehen. Weitere Sperrpausen sind in diesem Streckenabschnitt für das Jahr 2018 zunächst nicht angemeldet. Im Übrigen müssen erforderliche Sperrpausen für Baumaßnahmen an DB Strecken mindestens 3 Jahre vorher angemeldet werden. Im Rahmen der Sperrpausen durch die DB lassen sich sogenannte Schattenbaumaßnahmen integrieren. Die Arbeiten müssen in jedem Fall mindestens 7 Wochen vor Baubeginn durch einen zugelassenen Betra-Antragsteller (Betriebs-und Bauanweisung) angemeldet und während der Ausführung durch einen Bauüberwacher Bahn begleitet werden. Die Ausführungstermine werden in Abstimmung mit der DB Netz  für die Wochenenden 14./15. April und 21./22. April 2018 angemeldet.

 

Die Kosten der Reparaturarbeiten betragen laut Angebot

für die Fußgängerbrücke Schulstraße                                                   25.843,11 €

für die Fußgängerbrücke „Am Wiehengebirge“                                               15.905,42 €

Hinzu kommen die Kosten für die Betra Antragstellung, Baubetriebsplananmeldung und Bauüberwachung in Höhe von voraussichtlich 9.800,00 €

 

Auf die Frage von Frau Schneider – Solf, ob die Arbeiten unter Zugverkehr durchgeführt werden, wird berichtet, dass in den Nachtzeiten kein Zugbetrieb herrscht und in der übrigen Zeit die Durchfahrten über die Sicherheitsposten der Bahn geregelt werden.

 

Herr Baum erkundigt sich nach der Intensität der Nutzung  beider Fußgängerbrücken.

Aussagefähige Ergebnisse erhält man aufgrund von Zahlungen.

 

Ausschussvorsitzender Sehlmeyer bittet, entsprechende Untersuchungen zu veranlassen, um entscheiden zu können, ob aus wirtschaftlicher Sicht ein ersatzloser Rückbau erfolgen sollte,  die Notwendigkeit einer Neuerrichtung besteht.