Sitzung: 20.02.2018 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Straßenbeleuchtung
K 420
Anwohner des Siedlungsbereiches „Im Brookfeld“
haben darauf hingewiesen, dass durch den Ausbau der Straßenbeleuchtung die
Bushaltestelle auf dieser Seite sehr gut ausgeleuchtet wird. Die Haltestelle
auf der gegenüber liegenden Straßenseite wirkt dadurch sehr dunkel, so dass Verkehrsteilnehmer mit PKW ein
Queren der Fußgänger auf die andere Straßenseite erst sehr spät wahrnehmen.
Nach Überprüfung vor Ort kann dies uneingeschränkt bestätigt werden.
Aus verkehrssicherungstechnischen Gründen wird es für dringend geboten
gehalten, die gegenüberliegende Haltestellenseite auch auszuleuchten. Der
zusätzliche Kostenaufwand in Höhe von 1.200 € wird aus dem Budget, das dadurch
nicht überschritten wird, finanziert.
Straßenerhaltungskonzept
für die Innerortsstraßen
Aufgrund eines Presseartikels Ende Januar dieses Jahres über die
Erfassung der Zustände der Innerortsstraßen in der Gemeinde Ostercappeln hat
das Büro Ge-Komm GmbH, Melle auch für die Gemeinde Bohmte entsprechende
Leistungen angeboten. Ähnlich wie eine in der Gemeinde Bohmte ausgearbeitete
Systematik zur künftigen Steuerung von Maßnahmen zur Sanierung und Unterhaltung
der Gemeindestraßen bietet Ge-Komm die Erstellung eines Kriterienkataloges zur
Einstufung von Prioritäten im Bereich der Straßenerhaltung und zu möglichen
Ausbaustandards an. Das durch den Fachbereich 3.2, Technische Bauverwaltung im
Jahr 2017 ausgearbeitete Bewertungsschema für das Anforderungsniveau der
öffentlichen Straßen und Wege dient als Instrument für den nachhaltigen und
wirtschaftlichen Erhalt der Straßen und Wege. Mit dieser Datengrundlage lassen
sich die Handlungsbedarfe hinreichend genau und zielgerichtet darstellen. Von
einer Erarbeitung eines Straßenerhaltungskonzeptes durch das Büro Ge-Komm kann
deshalb abgesehen werden.
Sachstand Flurbereinigungen
Bohmte – Nord und Hunteburg
Bohmte-Nord
Die Aufträge durch das Amt für regionale Landesentwicklung zur Beprobung der ländlichen Wege sind an ein
Baugrundinstitut erteilt worden. Die örtlichen Arbeiten zur Entnahme von
Bohrkernen und Bodenproben sind in der ersten Februarhälfte 2018 durchgeführt
worden. Die Proben werden dann anschließend analysiert und je nach vorliegendem
Ergebnis evtl. noch detaillierter bearbeitet. Die endgültigen Ergebnisse
mit einem gutachterlichen Bericht sollen im April vorliegen. Die
Ergebnisse können dann auch in einer der ersten Vorstandssitzungen vorgestellt
werden.
Der Bericht mit den Ergebnissen der Ökologischen Bestandsaufnahme,
die gegenwärtig erarbeitet wird, soll
im November 2018 vorliegen.
Das Verfahren Bohmte-Nord wird vom ARL eingeleitet, sobald die
Freigabe durch das Landwirtschaftsministerium erfolgt ist. Wann das allerdings der Fall sein
wird, ist nicht genau vorher zusagen. Die Bereisung mit dem Vertreter des ML
hat im Dezember 2017 stattgefunden. Der Bericht dazu ist hier Ende Januar
eingegangen. Es gab einige Anmerkungen und Prüfhinweise, aber keine
grundsätzlichen Probleme.
Wenn die Einleitung des Verfahrens erfolgt ist, wird als nächster
Arbeitsabschnitt ein Vorstand gewählt. Dazu gibt es dann wieder eine
Versammlung aller Teilnehmer, die dann aus ihren Reihen einen Vorstand wählen.
Dieser Vorstand wird dann die mit dem Arbeitskreis erarbeiteten
Neugestaltungsgrundsätze (insbesondere die Wegeplanungen) weiterentwickeln. Ich
gehe davon aus, dass wir im II./III. Quartal in dieser Hinsicht sehr aktiv sein
werden.
Hunteburg
Herr Völler hat im Januar 2018 verschiedene Termine mit
Landvolkvertretern aus Hunteburg und anderen verschiedenen Beteiligten aus dem
Bereich Hunteburg wahrgenommen. Dort zeigte sich eine positive Einstellung zu
dem geplanten Verfahren. Es ist geplant, am 13.März 2018 eine
Teilnehmerversammlung in der Wilhelm Busch Schule abzuhalten, um einen
Arbeitskreis zu wählen. Die weitere Vorgehensweise wird sich dann mit der aus
Bohmte-Nord decken. Zusammen mit den Arbeitskreismitgliedern wird im Laufe des
Jahres ein Wegekonzept erarbeiten, dass dann am Ende dem Niedersächsischen
Landwirtschaftsministerium vorgelegt wird, mit dem Ziel die Einleitung in 2019
vornehmen zu können.
Reparatur der entstandenen
Schäden an den Wirtschaftswegen durch Ausweichverkehre aufgrund der Sperrung der
B51 im Herbst 2017
Bedingt durch die unbestimmten Witterungsbedingungen und der damit
einhergehenden kontinuierlichen Staunässe konnten die Arbeiten zur Behebung der
Schäden in den Straßenseitenbereichen noch nicht aufgenommen werden. Durch die
Umstellung der Witterung in den vergangenen Wochen ist in diesen Tagen mit den
Arbeiten begonnen worden.
Fußgängerüberweg Bremer
Straße in Höhe des EDEKA Marktes
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt aller Wahrscheinlichkeit nach in
der ersten Aprilhälfte 2018.
Frau Schneider-Solf erkundigt sich nach dem Standort des Überweges.
Dieser ist zwischen Einmündung Neustadtstraße und Ausfahrt Parkplatz
EDEKA Markt vorgesehen.
Schäden am Radweg im Zuge
der Leverner Straße, L81
Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung ist die Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr im vergangenen Herbst auf den unbefriedigenden Zustand
des Geh- und Radweges im Bereich der Bohmterheide hingewiesen worden. Die
Landesbehörde hat mitgeteilt, dass bestehende Absatzkanten in diesem Zuge durch
Kaltasphalt angerampt worden sind.
Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass eine Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit nicht gegeben ist. Die gebrochenen Betonplatten sind
insoweit keine Gefahrenstellen, da keine Absatzkanten vorhanden sind. Es wird
angemerkt, dass im Jahr 2018 wiederholt nur sehr begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Zustand der Fahrbahn der
Meyerhöfener Straße und des Radweges an der Schwagstorfer Straße
Der Hinweis von Herrn Schütz aus der vergangen Sitzung wird an die
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr entsprechend weiter gegeben. Über das
Ergebnis wird berichtet.
Sanierungsarbeiten
an Brückenbauwerken
An den Fußgängerbrücken über das DB Gleis bei
Bahn-km 135,070 im Zuge der Straße „Am Wiehengebirge“ und bei Bahn-km 143,256
im Zuge der Schulstraße / Brockstraße sind zum Teil dringend erforderliche
Betonsanierungsarbeiten erforderlich. Die Notwendigkeit der Arbeiten bezieht
sich nicht nur auf die Oberseiten der Bauwerke, sondern auch auf die
bahnzugewandten Seiten. Durch die Gefahr von Betonabplatzungen mit der Folge
herabfallender Betonbrocken ist eine Beeinträchtigung des Bahnbetriebes nicht
auszuschließen.
Im Zuge der Baumaßnahmen zur Projektierung des
Elektronischen Stellwerkes Osnabrück sind Sperrpausen für den Bahnverkehr an
dieser Strecke vorgesehen. Wie im Nachhinein bekannt wurde, gab es bereits im
vergangenen Jahr Sperrpausen, die im Juli 2017 abgeschlossen worden sind. Die
nächsten Sperrpausen für das Projekt Elektronisches Stellwerk sind nun nach
Auskunft der DB Netz für April dieses Jahres vorgesehen. Weitere Sperrpausen
sind in diesem Streckenabschnitt für das Jahr 2018 zunächst nicht angemeldet.
Im Übrigen müssen erforderliche Sperrpausen für Baumaßnahmen an DB Strecken
mindestens 3 Jahre vorher angemeldet werden. Im Rahmen der Sperrpausen durch
die DB lassen sich sogenannte Schattenbaumaßnahmen integrieren. Die Arbeiten
müssen in jedem Fall mindestens 7 Wochen vor Baubeginn durch einen zugelassenen
Betra-Antragsteller (Betriebs-und Bauanweisung) angemeldet und während der
Ausführung durch einen Bauüberwacher Bahn begleitet werden. Die
Ausführungstermine werden in Abstimmung mit der DB Netz für die Wochenenden 14./15. April und 21./22.
April 2018 angemeldet.
Die Kosten der Reparaturarbeiten betragen laut
Angebot
für die Fußgängerbrücke Schulstraße 25.843,11
€
für die Fußgängerbrücke „Am Wiehengebirge“ 15.905,42
€
Hinzu kommen die
Kosten für die Betra Antragstellung, Baubetriebsplananmeldung und
Bauüberwachung in Höhe von voraussichtlich 9.800,00 €
Auf die Frage von Frau Schneider – Solf, ob die
Arbeiten unter Zugverkehr durchgeführt werden, wird berichtet, dass in den
Nachtzeiten kein Zugbetrieb herrscht und in der übrigen Zeit die Durchfahrten
über die Sicherheitsposten der Bahn geregelt werden.
Herr Baum erkundigt sich nach der Intensität der
Nutzung beider Fußgängerbrücken.
Aussagefähige Ergebnisse erhält man aufgrund von
Zahlungen.
Ausschussvorsitzender Sehlmeyer bittet,
entsprechende Untersuchungen zu veranlassen, um entscheiden zu können, ob aus
wirtschaftlicher Sicht ein ersatzloser Rückbau erfolgen sollte, die Notwendigkeit einer Neuerrichtung
besteht.