Sitzung: 22.02.2018 Ortsrat Hunteburg
Vorlage: IV/030/2018
In der Zeit vom
07.12.2017 bzw. 29.12.2017 bis 26.01.2018 bzw.25.01.2018 sind an den drei
Standorten der Geschwindigkeitsmessgeräte Aufzeichnungen über die Anzahl der
gefahrenen Kraftfahrzeuge sowie deren Geschwindigkeiten vorgenommen worden. Die
Ergebnisse sowie Diagramme sind als Anlage beigefügt.
Ebenso sind in dem Zeitraum 28.8.2017 bis 06.12.2017 bzw. 7.12.2017
Aufzeichnungen an den Standorten Herringhauser Straße und Hauptstraße –
Feuerwehrhaus vorgenommen worden. Auswertungen für das Messgerät an der
Hauptstraße-Sportlounge liegen für diesen Zeitraum aufgrund eines technischen
Defektes nicht vor.
Die Auswertungen sind ebenfalls beigefügt.
In dem Messzeitraum 28.8.2017 bis 7.12.2017 wurde die Baumaßnahme „Sanierung B 51“ (22.8.2017 bis 4.11.2017) durchgeführt.
Laut Auswertungen sind für diesen Messzeitraum
an der Herringhauser Straße in beide Fahrtrichtungen insgesamt 591.404 Fahrzeuge
an der Hauptstraße – Feuerwehrhaus in beide Fahrtrichtungen insgesamt 473.772 Fahrzeuge
gezählt worden.
Die errechnete durchschnittliche pro Tag Belastung für diesen gesamten Messzeitraum liegt
an der Herringhauser Straße bei täglich 5.855 Fahrzeugen
an der Hauptstraße Feuerwehrhaus bei täglich 4.690 Fahrzeugen.
Laut Auswertungen für den Messzeitraum 7.12.2017 bis 26.01.2018 sind
an der Herringhauser Straße in beide Fahrrichtungen insgesamt 114.623 Fahrzeuge
an der Hauptstraße – Feuerwehrhaus in beide Fahrtrichtungen insgesamt 194.403 Fahrzeuge
gezählt worden.
Die errechnete durchschnittliche pro Tag Belastung für diesen gesamten Messzeitraum liegt
an der Herringhauser Straße bei täglich 2.247 Fahrzeugen
an der Hauptstraße Feuerwehrhaus bei täglich 3.811 Fahrzeugen.
Vergleich des Wertes V 85: Dieser Wert wird in km/h ausgegeben und bedeutet, dass 85% der gemessenen Fahrzeuge diese Geschwindigkeit nicht überschritten haben. Je näher der Wert der V85 an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Messort liegt oder diese sogar unterschreitet, desto besser
Messstandort Herringhauser Straße:
Zeitraum: 28.8.2017 bis 6.12.2017 V 85 = 50,3
Zeitraum: 7.12.2017 bis 26.1.2018 V 85 = 52,1
Messstandort Hauptstraße- Feuerwehrhaus :
Zeitraum: 28.8.2017 bis 7.12.2017 V 85 = 60,2
Zeitraum: 7.12.2017 bis 26.1.2018 V 85 = 60,2
Erläuterungen zur
Auswertungsdarstellung:
Eine Unterscheidung zwischen PKW und LKW erfolgt bei dem Gerät nicht.
In den Kopfdaten der Aufzeichnungen wird neben dem Meßort der Meßzeitraum
sowie das vorhandene Tempolimit angegeben.
Es folgt die Angabe der absoluten Zahl der aufgezeichneten Fahrzeuge
sowie der Prozentanteil. Die Prozentangabe ist für die Auswertung im Programm
erforderlich.
Bei den Angaben V15, V50 und V85 sowie Vmax handelt es sich um Größen, die Aufschluss
über das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer geben. Im Mittelpunkt steht
dabei die V85. Dieser Wert wird in km/h ausgegeben und bedeutet, dass 85% der
gemessenen Fahrzeuge diese Geschwindigkeit nicht überschritten haben. Je näher
der Wert der V85 an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Messort liegt oder
diese sogar unterschreitet, desto besser.
Analog verhält es sich für V15 und V50. Jedoch kommt der V85 die größte
Bedeutung zu, da sie den größten Teil der Kraftfahrer berücksichtigt.
Der Wert der Vmax, ebenfalls in km/h, gibt die höchste gemessene
Geschwindigkeit an; es ist möglich, dass es sich dabei nur um ein einzelnes
Fahrzeug handelt.
Der Anzahl der Fahrzeuge pro Tag liegen zwei verschiedene Kalkulationen
zugrunde. Entweder real oder berechnet.
Real: Diese Angabe gibt die Summe der Fahrzeuge des ersten vollen Meßtages im Bearbeitungszeitraum wieder, der von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr vorliegt. Beispiel: Das Meßgerät wurde am Montag gegen 11.00 Uhr aufgebaut und am Freitag um 09.00 Uhr abgebaut. In der Übersicht wird als Fz/Tag real die Anzahl der Fahrzeuge vom Dienstag angegeben, nämlich des ersten vollen Meßtages.
Wenn zur Auswertung der Bearbeitungszeitraum nur auf einen Tag eingeschränkt wird, dann wird dieser Tag zum ersten vollen Meßtag.
Berechnet: Diese Angabe ist eine statistische Hochrechnung. Sie kann deshalb
von den Resultaten bei “real” abweichen. Hier wird die Summe der Fahrzeuge, die
am ersten Meßtag zwischen 15.00 Uhr und 19.00 Uhr gefahren sind, ermittelt und
mit dem Faktor 3,5, multipliziert.
Tag- und Nachttrennung: Diese Trennung erlaubt eine Aussage darüber, wie
stark sich der Tagesüber-Verkehr vom Volumen des Nachtverkehrs unterscheidet.
Für den Tag (also von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) wird die Anzahl der Fahrzeuge
ermittelt, die zum ersten Mal zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr gemessen wurden.
Für die Nacht (also von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) wird das erste Auftreten der
Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr angezeigt.
Beispiel: Das Gerät wird am Montag gegen 11.30 Uhr aufgebaut und beendet
die Messungen am Freitag um 09.00 Uhr. Für die Tagzeit wird die
Kraftfahrzeuganzahl von Dienstag, 06.00 Uhr bis Dienstag, 22.00 Uhr angegeben.
Für die Nachtzeit wird die Anzahl von Montag, 22.00 Uhr bis Dienstag, 06.00 Uhr
addiert.
Es folgen abschließend Angaben über die durchschnittliche Anzahl der
Fahrzeuge pro Stunde, das Maximum pro Stunde sowie die Uhrzeit des Maximums.
Abschließend ist die Anzahl der Fahrzeuge über dem Limit angegeben sowie der Anteil in Prozenten.
Auswertungen und
Diagramme
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |