Sachverhalt:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. Januar 2017 wird die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 in seinen Eckpunkten erläutern.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2018 wird allen Ratsmitgliedern zur weiteren Beratung bis zum 22. Januar 2018 über SessionNet bereitgestellt. Haushaltssatzung, Vorbericht und weitere Bestandteile des Haushaltsplanes werden zurzeit erarbeitet und zeitnah vorgelegt.

 

Den Fraktionen wird der Haushaltsplanentwurf auf Wunsch ausführlich erläutert. Sofern eine Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs vorgesehen werden soll, ist hierzu rechtzeitig mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen.

Die zuständigen Fachdienste werden die Ansätze, die für die einzelnen Ausschussberatungen von Bedeutung sind, in den jeweiligen Ausschusssitzungen ausführlich aufzeigen und erläutern.


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt in seiner Sitzung am 15. März 2018 die Haushaltssatzung 2018 in der vorliegenden Fassung einschließlich

  • Gesamtergebnishaushalt,
  • Gesamtfinanzhaushalt,
  • Investitionsprogramm,
  • Teilergebnishaushalte,
  • Teilfinanzhaushalte,
  • Stellenplan,
  • Übersicht über die gebildeten Budgets

 

Darüber hinaus nimmt der Rat zur Kenntnis:

  • Vorbericht,
  • Übersicht zum Ergebnishaushalt,
  • Übersicht zum Finanzhaushalt,
  • Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben,
  • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden,
  • Übersicht über Produkte, Produktbereiche und Produktgruppen,
  • Übersicht über die Aufschlüsselung der Dienstaufwandsentschädigungen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Herr Vallo erkundigt sich, warum die Mittel für die Edv-Ausstattung an den Schulen nicht in der Gesamthöhe schon für 2018 veranschlagt werden. Er sieht in diesem Bereich einen dringenden Handlungsbedarf. Frau Strotmann führt hierzu aus, dass für die Umsetzung des Medienkonzepts Fachwissen notwendig sei. Iim Haushalt 2018 sei ebenfalls eine neue Stelle für einen Edv-Systemadministrator aufgenommen worden sei. Sofern diese genehmigt werde, könne die Stelle ausgeschrieben und voraussichtlich erst im August/September besetzt werden. Es werde daher zeitlich nicht möglich sein, in diesem Jahr die Gesamtsumme von 270.000 € zu verausgaben. Frau Strotmann bestätigt, dass die Notwendigkeit von Politik und Verwaltung gesehen werde. Die  notwendigen Mittel sollen nicht gekürzt, sondern nur auf zwei Jahre verteilt werden.

 

Der Ausschuss für Schule nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.