Sachverhalt:

Auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 14. Juni 2017 hat die BürgerWärme Bohmte e. G. mit Datum vom 9. November 2017 den Kaufvertrag zur Übernahme des Nahwärmenetzes im Schul- und Sportzentrum Bohmte mit der Dritten WRB als Verkäuferin abgeschlossen.

 

Eine Übernahme des Wärmenetzes durch die BürgerWärme Bohmte e. G. geht in der Kalkulation davon aus, dass die Gemeinde Bohmte die Investition in Höhe von rd. 364.000,00 € zzgl. MwSt. und 54.000,00 € Zwischenfinanzierung der BAFA-Förderung über eine Bürgschaft absichert. Die Bürgschaftsübernahme bedeutet die Gewährung von Kommunalkreditkonditionen durch die kreditwährende Bank. Der Sollzinssatz für die beiden Darlehen beträgt damit 1,75%. Die Laufzeit des Darlehens über 364.000,00 € beträgt 18 Jahre (Sollzinsbindung: 10 Jahre – bis 30.11.2027), die Laufzeit des Darlehens über 54.000 € beträgt 2 Jahre.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 empfohlen, eine Ausfallbürgschaft zur notwendigen Darlehensfinanzierung zu gewähren.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, der Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der BürgerWärme Bohmte eG für die Übernahme des Nahwärmenetzes im Schul- und Sportzentrum durch die Gemeinde Bohmte zuzustimmen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem Rat, der Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der BürgerWärme Bohmte e. G. für die Übernahme des Nahwärmenetzes im Schul- und Sportzentrum durch die Gemeinde Bohmte zuzustimmen.


Sachverhalt:

Auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 14. Juni 2017 hat die BürgerWärme Bohmte e. G. mit Datum vom 9. November 2017 den Kaufvertrag zur Übernahme des Nahwärmenetzes im Schul- und Sportzentrum Bohmte mit der Dritten WRB als Verkäuferin abgeschlossen.

 

Eine Übernahme des Wärmenetzes durch die BürgerWärme Bohmte e. G. geht in der Kalkulation davon aus, dass die Gemeinde Bohmte die Investition in Höhe von rd. 364.000,00 € zzgl. MwSt. und 54.000,00 € Zwischenfinanzierung der BAFA-Förderung über eine Bürgschaft absichert. Die Bürgschaftsübernahme bedeutet die Gewährung von Kommunalkreditkonditionen durch die kreditwährende Bank. Der Sollzinssatz für die beiden Darlehen beträgt damit 1,75%. Die Laufzeit des Darlehens über 364.000,00 € beträgt 18 Jahre (Sollzinsbindung: 10 Jahre – bis 30.11.2027), die Laufzeit des Darlehens über 54.000 € beträgt 2 Jahre.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 empfohlen, eine Ausfallbürgschaft zur notwendigen Darlehensfinanzierung zu gewähren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

1