Sitzung: 05.12.2017 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Vorlage: BV/287/2017
Sachverhalt:
Auf Grundlage des
Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 14. Juni 2017 hat die BürgerWärme
Bohmte e. G. mit Datum vom 9. November 2017 den Kaufvertrag zur Übernahme des
Nahwärmenetzes im Schul- und Sportzentrum Bohmte mit der Dritten WRB als
Verkäuferin abgeschlossen.
Eine Übernahme des Wärmenetzes durch die BürgerWärme
Bohmte e. G. geht in der Kalkulation davon aus, dass die Gemeinde Bohmte die
Investition in Höhe von rd. 364.000,00 € zzgl. MwSt. und 54.000,00 €
Zwischenfinanzierung der BAFA-Förderung über eine Bürgschaft absichert. Die
Bürgschaftsübernahme bedeutet die Gewährung von Kommunalkreditkonditionen durch
die kreditwährende Bank. Der Sollzinssatz für die beiden Darlehen beträgt damit
1,75%. Die Laufzeit des Darlehens über 364.000,00 € beträgt 18 Jahre
(Sollzinsbindung: 10 Jahre – bis 30.11.2027), die Laufzeit des Darlehens über 54.000
€ beträgt 2 Jahre.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.
Juni 2017 empfohlen, eine Ausfallbürgschaft zur notwendigen
Darlehensfinanzierung zu gewähren.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, der Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der BürgerWärme Bohmte eG für die Übernahme des Nahwärmenetzes im Schul- und Sportzentrum durch die Gemeinde Bohmte zuzustimmen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem Rat, der Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der BürgerWärme Bohmte e. G. für die Übernahme des Nahwärmenetzes im Schul- und Sportzentrum durch die Gemeinde Bohmte zuzustimmen.
Sachverhalt:
Auf Grundlage des
Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 14. Juni 2017 hat die BürgerWärme
Bohmte e. G. mit Datum vom 9. November 2017 den Kaufvertrag zur Übernahme des
Nahwärmenetzes im Schul- und Sportzentrum Bohmte mit der Dritten WRB als
Verkäuferin abgeschlossen.
Eine Übernahme des Wärmenetzes durch die BürgerWärme Bohmte e. G. geht
in der Kalkulation davon aus, dass die Gemeinde Bohmte die Investition in Höhe
von rd. 364.000,00 € zzgl. MwSt. und 54.000,00 € Zwischenfinanzierung der
BAFA-Förderung über eine Bürgschaft absichert. Die Bürgschaftsübernahme
bedeutet die Gewährung von Kommunalkreditkonditionen durch die kreditwährende
Bank. Der Sollzinssatz für die beiden Darlehen beträgt damit 1,75%. Die
Laufzeit des Darlehens über 364.000,00 € beträgt 18 Jahre (Sollzinsbindung: 10
Jahre – bis 30.11.2027), die Laufzeit des Darlehens über 54.000 € beträgt 2
Jahre.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017
empfohlen, eine Ausfallbürgschaft zur notwendigen Darlehensfinanzierung zu
gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |