Sachverhalt:

Der Wasserverband Wittlage ist ein Zweckverband nach dem Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Die Mitglieder sind die Gemeinden Bad Essen, Bissendorf, Bohmte und Ostercappeln. Die Aufgaben des Verbandes sind insbesondere die Beschaffung und Bereitstellung von Wasser (mit Ausnahme der Gemeinde Bissendorf) sowie die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser auf dem Gebiet der Mitgliedsgemeinden.

 

Mit Beschluss vom 27. September 2017 hat der Rat der Gemeinde Belm beschlossen, die Aufgaben der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auf den Wasserverband Wittlage zu übertragen und Mitglied des Wasserverbandes Wittlage zu werden.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2017 der erklärten Absicht der Gemeinde Belm auf Aufnahme in den Wasserverband Wittlage grundsätzlich zugestimmt.

 

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage hat in ihrer Sitzung am 5. Oktober 2017 den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie den Entwurf der 2. Änderung der Verbandsordnung und am 29. November 2017 den Entwurf eines privatrechtlichen Kauf- und Übertragungsvertrages zugestimmt. Die Unterlagen sowie Auszüge aus den entsprechenden Sitzungen der Verbandsversammlung, soweit sie vorliegen, sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte stimmt der 2. Änderung der Verbandsordnung des Wasserverbandes Wittlage, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Belm auf den Wasserverband Wittlage sowie dem damit verbundenen, privatrechtlichen Kauf- und Übertragungsvertrag jeweils in den vorliegenden Fassungen zu.

 

Die von der Gemeinde Bohmte in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage entsandten Vertreterinnen und Vertreter werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, in der Verbandsversammlung entsprechend zu votieren.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem Rat, der 2. Änderung der Verbandsordnung des Wasserverbandes Wittlage, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Belm auf den Wasserverband Wittlage sowie dem damit verbundenen, privatrechtlichen Kauf- und Übertragungsvertrag jeweils in den vorliegenden Fassungen zuzustimmen.

 

Die von der Gemeinde Bohmte in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage entsandten Vertreterinnen und Vertreter werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, in der Verbandsversammlung entsprechend zu votieren.

 


Sachverhalt:

Der Wasserverband Wittlage ist ein Zweckverband nach dem Nds. Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Die Mitglieder sind die Gemeinden Bad Essen, Bissendorf, Bohmte und Ostercappeln. Die Aufgaben des Verbandes sind insbesondere die Beschaffung und Bereitstellung von Wasser (mit Ausnahme der Gemeinde Bissendorf) sowie die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser auf dem Gebiet der Mitgliedsgemeinden.

 

Mit Beschluss vom 27. September 2017 hat der Rat der Gemeinde Belm beschlossen, die Aufgaben der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auf den Wasserverband Wittlage zu übertragen und Mitglied des Wasserverbandes Wittlage zu werden.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2017 der erklärten Absicht der Gemeinde Belm auf Aufnahme in den Wasserverband Wittlage grundsätzlich zugestimmt.

 

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage hat in ihrer Sitzung am 5. Oktober 2017 den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie den Entwurf der 2. Änderung der Verbandsordnung und am 29. November 2017 den Entwurf eines privatrechtlichen Kauf- und Übertragungsvertrages zugestimmt. Die Unterlagen sowie Auszüge aus den entsprechenden Sitzungen der Verbandsversammlung, soweit sie vorliegen, sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0