Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0

Mit Beschluss vom 21. September 2017 hat der Verwaltungsausschuss den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 17. Oktober 2017 eingeleitet und eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 16. November 2017.

 

Die bis zum 22.11.2017 eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine Anregungen oder Bedenken, die eine Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes erforderlich machen. Eine Abwägung zu den bislang eingegangenen Stellungnahmen liegt der Vorlage bei.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden keine Anregungen oder Bedenken geäußert.

 

Sofern noch weitere Stellungnahmen eingehen sollten, werden diese mit einem Abwägungsvorschlag versehen kurzfristig nachgereicht.

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt und des Verwaltungsausschusses wird der Planentwurf noch einmal vorgestellt.

 

Im Anschluss an die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt erfolgt nach der erneuten Anerkennung des Planentwurfes das ordentliche Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ an und beschließt, dass das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ mit der Anregung zum Ausschluss von Pultdächern mit einseitiger Dachschräge anzuerkennen und zu beschließen, dass das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 


Mit Beschluss vom 21. September 2017 hat der Verwaltungsausschuss den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 17. Oktober 2017 eingeleitet und eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 16. November 2017.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine Anregungen oder Bedenken, die eine Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes erforderlich machen. Eine Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen liegt der Niederschrift bei.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden keine Anregungen oder Bedenken geäußert.

 

In der Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt wird der Planentwurf noch einmal vorgestellt.

Um Wohnbauten mit einer Außenwandhöhe von bis zu 9 m zu verhindern, hat sich der Ortsrat Bohmte dafür ausgesprochen, Pultdächer mit einseitiger Dachschräge für das gesamte Baugebiet zu verbieten.

 

Herr Dunkhorst informiert darüber, dass mit der iNeG, dem Büro welches die regenerative Versorgung des Baugebietes “In der Oelinger Heide” fachlich begleitet, auch das Baugebiet “Sonnenfeld” einmal geprüft wurde. Dabei wurde zunächst einmal darauf hingewiesen, dass Neubauten gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 schon energieoptimiert zu errichten sind (Mindestausführung kfw 70). Darüber hinaus müssen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bereits erneuerbare Energien genutzt werden.

 

Mögliche Punkte, die im Rahmen eine Bebauungsplanes aufgenommen werden könnten, sind die Optimierung für eine solare Nutzung oder die Nutzung von Wärmepumpen. Hinsichtlich der solaren Nutzung für Stromerzeugung oder Solarthermie könnte die Firstrichtung so vorgeschrieben werden, dass die Dachflächen eine optimale Südausrichtung erhalten. Die Festlegung eines Mindestumfangs zur Aufbringung von Solarkollektoren oder PV-Anlagen wird aus Imagegründen nicht empfohlen. Eine Nutzung von Luft-Wärmepumpen kann aufgrund der damit verbundenen Geräuschkulisse nicht empfohlen werden.

 

Herr Gerding regt vor dem Hintergrund, dass die Nutzung regenerativer Energien im Ortsrat Bohmte nicht behandelt wurde, an, die Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss entsprechend dem Votum des Ortsrates Bohmte zu fassen.

 

Herr Dr. Solf regt an zu prüfen, ob seitens der BürgerwärmeBohmte eG eine Nahwärmeversorgung dieses Baugebietes möglich ist, da aus der Energieerzeugung der Biogasanlagen Wessel-Ellermann und Hellmich noch Kapazitäten frei sein könnten, die dann für das Baugebiet aber auch für die öffentlichen Liegenschaften an der Tilingstraße (Grundschulen und Turnhalle) genutzt werden könnten. Dre BürgerwärmeBohmte eG wird ein entsprechender Hinweis gegeben mit der Bitte um Prüfung, ob sich ein Anschluss an das Gebiet für die Genossenschaft wirtschaftlich darstellen läßt. Sofern dies der Fall ist, könnte das im Rahmen der Erschließung des Baugebietes berücksichtigt werden.

 

Im Anschluss an die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt und im Verwaltungsausschuss erfolgt nach der erneuten Anerkennung des Planentwurfes das ordentliche Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes.