Sitzung: 04.12.2017 Ausschuss für Bauen und Planen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/279/2017
Mit Beschluss vom 21. September 2017 hat der Verwaltungsausschuss den
Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ anerkannt und die Durchführung
des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 17. Oktober 2017 eingeleitet und
eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 16. November
2017.
Die bis zum 22.11.2017 eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine
Anregungen oder Bedenken, die eine Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes
erforderlich machen. Eine Abwägung zu den bislang eingegangenen Stellungnahmen
liegt der Vorlage bei.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden keine Anregungen oder Bedenken
geäußert.
Sofern noch weitere Stellungnahmen eingehen sollten, werden diese mit
einem Abwägungsvorschlag versehen kurzfristig nachgereicht.
In den Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt und des
Verwaltungsausschusses wird der Planentwurf noch einmal vorgestellt.
Im Anschluss an die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
erfolgt nach der erneuten Anerkennung des Planentwurfes das ordentliche
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit der erneuten
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ an und beschließt, dass das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Der Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss
den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ mit der Anregung zum
Ausschluss von Pultdächern mit einseitiger Dachschräge anzuerkennen und zu
beschließen, dass das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Mit Beschluss vom 21. September 2017 hat der Verwaltungsausschuss den
Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ anerkannt und die Durchführung
des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 17. Oktober 2017 eingeleitet und
eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Bürgerbeteiligung) erfolgte in einer öffentlichen Versammlung am 16. November
2017.
Die eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine Anregungen oder
Bedenken, die eine Änderung oder Ergänzung des Planentwurfes erforderlich
machen. Eine Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen liegt der
Niederschrift bei.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden keine Anregungen oder Bedenken
geäußert.
In der Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt wird der
Planentwurf noch einmal vorgestellt.
Um Wohnbauten mit einer Außenwandhöhe von bis
zu 9 m zu verhindern, hat sich der Ortsrat Bohmte dafür ausgesprochen, Pultdächer
mit einseitiger Dachschräge für das gesamte Baugebiet zu verbieten.
Herr Dunkhorst informiert darüber, dass mit der iNeG, dem Büro welches
die regenerative Versorgung des Baugebietes “In der Oelinger Heide” fachlich
begleitet, auch das Baugebiet “Sonnenfeld” einmal geprüft wurde. Dabei wurde
zunächst einmal darauf hingewiesen, dass Neubauten gemäß der
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 schon energieoptimiert zu errichten sind
(Mindestausführung kfw 70). Darüber hinaus müssen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) bereits erneuerbare Energien genutzt werden.
Mögliche Punkte, die im Rahmen eine Bebauungsplanes aufgenommen werden
könnten, sind die Optimierung für eine solare Nutzung oder die Nutzung von
Wärmepumpen. Hinsichtlich der solaren Nutzung für Stromerzeugung oder
Solarthermie könnte die Firstrichtung so vorgeschrieben werden, dass die
Dachflächen eine optimale Südausrichtung erhalten. Die Festlegung eines
Mindestumfangs zur Aufbringung von Solarkollektoren oder PV-Anlagen wird aus
Imagegründen nicht empfohlen. Eine Nutzung von Luft-Wärmepumpen kann aufgrund
der damit verbundenen Geräuschkulisse nicht empfohlen werden.
Herr Gerding regt vor dem Hintergrund, dass die Nutzung regenerativer
Energien im Ortsrat Bohmte nicht behandelt wurde, an, die Beschlussempfehlung
an den Verwaltungsausschuss entsprechend dem Votum des Ortsrates Bohmte zu
fassen.
Herr Dr. Solf regt an zu prüfen, ob seitens der BürgerwärmeBohmte eG eine
Nahwärmeversorgung dieses Baugebietes möglich ist, da aus der Energieerzeugung
der Biogasanlagen Wessel-Ellermann und Hellmich noch Kapazitäten frei sein
könnten, die dann für das Baugebiet aber auch für die öffentlichen
Liegenschaften an der Tilingstraße (Grundschulen und Turnhalle) genutzt werden
könnten. Dre BürgerwärmeBohmte eG wird ein entsprechender Hinweis gegeben mit
der Bitte um Prüfung, ob sich ein Anschluss an das Gebiet für die
Genossenschaft wirtschaftlich darstellen läßt. Sofern dies der Fall ist, könnte
das im Rahmen der Erschließung des Baugebietes berücksichtigt werden.
Im Anschluss an die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
und im Verwaltungsausschuss erfolgt nach der erneuten Anerkennung des
Planentwurfes das ordentliche Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.
2 BauGB mit der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange sowie der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes.