Sitzung: 14.12.2017 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/249/2017
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2017 beschlossen, dass sich die
Gemeinde Bohmte für die Ortschaft Bohmte um eine Teilnahme an dem vom Land
Niedersachsen beabsichtigten Modellversuch zu einer flächenhaften
Geschwindigkeitsreduzierung bewirbt.
Mittlerweile sind die Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme “Modellprojekt
Tempo 30” vom Nds. Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
verschickt worden.
Bei dem Modellversuch sollen insbesondere die Auswirkungen und
Veränderungen von Tempo 30 gegenüber bisher Tempo 50 in den Bereichen Luft,
Lärm, Verkehrssicherheit und verkehrliche Belange gutachterlich untersucht
werden.
A ) Ziele des Gutachtens sind:
a)
die
Ermittlung der Veränderungen in den Untersuchungsfeldern
a.
Luft
(Klima und Luftschadstoffe)
b.
Lärm
c.
Verkehr
(Sicherheit und verkehrliche Belange)
b)
die
Übertragbarkeit der festgestellten Veränderung /Differenzen
c)
die
Erarbeitung von Empfehlungen möglicher Kriterien für die Anordnung von Tempo 30
mit geringeren Voraussetzungen als von der bisher geltenden Rechtslage
vorgegeben.
B) Kriterien für die Auswahl
der Kommunen im Rahmen des Modellprojekts
Für das Modellprojekt Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen
(einschließlich Bundes- und Landesstraße) sollen in Niedersachsen
Streckenabschnitte in verschiedenen Kommunen ausgewählt werden, die
unterschiedliche typische verkehrliche und städtebauliche Problemlagen umfassen
und die die besondere räumliche Struktur und Vielfalt in Niedersachsen
berücksichtigen.
Die nachfolgenden Kriterien unterteilen sich in solche, die zwingend
für eine Teilnahme erforderlich sind und darüber hinaus in solche
optionalen Kriterien, die dazu dienen, die Auswahl einzugrenzen. Es sollen
Streckenabschnitte in den Kommunen ausgewählt werden, bei denen die besten
Voraussetzungen im Sinne des Erzielens verwertbarer und übertragbare Ergebnisse
gegeben sind
(“Ranking”).
Seitens der Städte und Gemeinden, die Abschnitte für das
Modellprojekt Tempo 30 benennen, besteht eine aktive Mitwirkungspflicht.
Das Projekt ist für eine Laufzeit von drei Jahren angelegt.
B 1)
Kritierien, die seitens der Kommuen für eine Teilnahme zwingend erfüllt sein müssen:
·
Benennung
der konkreten Streckenabschnitte ( inkl. kartografischer Darstellung), die
beschränkt werden sollen. Die zu untersuchenden Streckenabschnitte müssen
mindestens 500 m lang sein und es sollte möglichst versucht werden,
Knotenpunkte mit einzubeziehen.
·
Darstellung
einer Gefahrenlage für die in Frage kommenden Streckenabschitte und damit
Definition der damit verbundene(n) Erwartung(en) (z.B. Reduzierung der
Lärmbelästigung, Verbesserung der
Luftqualität etc.). In Betracht kommen für die Gefahrenlage u.a. die Überschreitung von Grenzwerten nach der 39.
BImSchV (Luft), der 16. BImSchV (Lärm)
oder eine erhöhte Unfallgefahr.
·
Ratsbeschluss
zur Teilnahme an dem Modellprojekt
B 2) Kriterien, deren Vorliegen dazu führt, das eine Kommune/ein Streckenabschnitt vorzugsweise ausgewählt wird:
· ein durchschnittlicher täglicher Verkehr von mindestens 5.000 Kfz/24 h (DTV) bei üblichen LKW-Anteilen ( 3% - 15%) und durchgehender Randbebauung
· eine Anzahl von mindestens 100 Personen, die von Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Lärm) Tag und /oder Nacht betroffen sind
· aktuelles Verkehrskonzept für den Bereich, in dem der zu untersuchende Streckenabschnitt sich befindet
· städtebauliches Konzept ( z.B. ein Dorfentwicklungsplan oder städtebauliches Sanierungskonzept), das die Bedeutung des Abschnittes erkennbar macht
· Unfalldaten sowie Berichte der Unfallkommisssionen für den betreffenden Abschnitt über einen Zeitraum von 3 Jahren
· Beschreibungen weiterer Maßnahmen
· Ideen zum Beteiligungsprozess (Arbeitskreise, Runde Tische)
Folgende Unterlagen sind seitens der
Kommune einzureichen, soweit sie vorliegen
·
digitale Karten, in die die örtlichen, aktuellen
Besonderheiten seitens der Kommune eingepflegt sind
·
Lärmaktionsplan
·
Luftreinhalteplan
Die Mitwirkung der Kommune wird
insbesondere bei nachstehenden Anforderungen erwartet:
· möglichst Mitwirkung bei der Verkehrsüberwachung im Rahmen des Modellprojekts- soweit der Kommune die Zuständigkeit für die Verkehrsüberwachung obliegt
· Mitwirkung bei der Einschätzung und ggf. Vervollständigungen von erforderlichen Eingangsdaten, insbesondere wenn dabei Kenntnisse der örtlichen Besonderheiten erforderlich sind
· ggf. Anpassungen der LSA-Steuerungen auf 30 km/h in den Untersuchungsabschnitten
· Beteiligung an einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit sowie vor Ort als auch für das Gesamtprojekt
· Bereitschaft, sich mit assozierten Kommunen (keine offiziellen Teilnehmer am Modellprojekt, aber sehr interessiert an den Ergebnissen) auszutauschen.
Das Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr weist darauf hin, dass die
Kommunen gebeten sind, für jeden einzelnen Streckenabschnitt, der Gegenstand
des Modells werden soll, darzustellen, dass die Kriterien zu B 2) aus dem
Kriterienkatalog erfüllt sind, soweit möglich mittels geeigneter
aussagekräftiger
Unterlagen - und warum konkret dieser Streckenabschnitt seitens der Kommune
vorgeschlagen wird.
Im vorliegenden Ratsbeschluss vom 15. Juni 2017 sind keine konkreten Straßenabschnitte benannt, für die im Rahmen des Modellprojektes eine Interessenbekundung abgegeben werden soll. Unter Beachtung der o.g. Kriterien ist zu überlegen, ob und wenn ja, für welche konkreten Streckenabschnitte in der Ortschaft Bohmte eine Aufnahme in den Modellversuch beantragt werden soll. Sollte die Gemeinde Bohmte in das Pilotprojekt aufgenommen werden, ist laut Auskunft des Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, während der 3 jährigen Pilotphase keine bauliche Änderung in den Straßenabschnitten erfolgen darf.
Der vollständige Kriterienkatalog ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen sind derzeit nicht abschätzbar.
Anlagen:
Der Rat fasst einen
dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
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|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, dass
aufgrund der zwischenzeitlich vorgelegten Ausschreibungsunterlagen, der darin
deutlich werdenden Komplexität der Bewertungskriterien und des Aufwandes, der
zur Erfüllung der Kriterien objektiv und finanzielle nicht leistbar ist,
abweichend vom Ratsbeschluss vom 15. Juni 2017 auf eine Teilnahme der Gemeinde
Bohmte am Modellprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zu verzichten. Zudem
wäre im Projektzeitraum von 3 Jahren keine Veränderung im Projektgebiet
möglich. Gleichwohl wird die Notwendigkeit formuliert, stärker als bisher zu
Geschwindigkeitsreduzierungen auf Hauptverkehrsstraßen zu kommen.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2017
beschlossen, dass sich die Gemeinde Bohmte für die Ortschaft Bohmte um eine
Teilnahme an dem vom Land Niedersachsen beabsichtigten Modellversuch zu einer
flächenhaften Geschwindigkeitsreduzierung bewirbt.
Mittlerweile sind die Bewerbungsunterlagen zur
Teilnahme “Modellprojekt Tempo 30” vom Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr verschickt worden.
Bei dem Modellversuch sollen insbesondere die
Auswirkungen und Veränderungen von Tempo 30 gegenüber bisher Tempo 50 in den
Bereichen Luft, Lärm, Verkehrssicherheit und verkehrliche Belange gutachterlich
untersucht werden.
A )
Ziele des Gutachtens sind:
a) die Ermittlung der Veränderungen in den Untersuchungsfeldern
a. Luft (Klima und Luftschadstoffe)
b. Lärm
c. Verkehr (Sicherheit und verkehrliche Belange)
b) die Übertragbarkeit der festgestellten Veränderung /Differenzen
c) die Erarbeitung von Empfehlungen möglicher Kriterien für die Anordnung
von Tempo 30 mit geringeren Voraussetzungen als von der bisher geltenden
Rechtslage vorgegeben.
B)
Kriterien für die Auswahl der Kommunen im Rahmen des Modellprojekts
Für das Modellprojekt Tempo 30 auf innerörtlichen
Hauptverkehrsstraßen (einschließlich Bundes- und Landesstraße) sollen in
Niedersachsen Streckenabschnitte in verschiedenen Kommunen ausgewählt werden,
die unterschiedliche typische verkehrliche und städtebauliche Problemlagen
umfassen und die die besondere räumliche Struktur und Vielfalt in Niedersachsen
berücksichtigen.
Die nachfolgenden Kriterien unterteilen sich in
solche, die zwingend für eine Teilnahme erforderlich sind und
darüber hinaus in solche optionalen Kriterien, die dazu dienen, die Auswahl
einzugrenzen. Es sollen Streckenabschnitte in den Kommunen ausgewählt werden,
bei denen die besten Voraussetzungen im Sinne des Erzielens verwertbarer und
übertragbare Ergebnisse gegeben sind
(“Ranking”).
Seitens der Städte und Gemeinden, die
Abschnitte für das Modellprojekt Tempo 30 benennen, besteht eine aktive
Mitwirkungspflicht.
Das Projekt ist für eine Laufzeit von drei Jahren
angelegt.
B 1)
Kritierien, die seitens der Kommuen für eine Teilnahme zwingend erfüllt sein
müssen:
·
Benennung der konkreten
Streckenabschnitte ( inkl. kartografischer Darstellung), die beschränkt werden
sollen. Die zu untersuchenden Streckenabschnitte müssen mindestens 500 m lang
sein und es sollte möglichst versucht werden, Knotenpunkte mit einzubeziehen.
·
Darstellung einer
Gefahrenlage für die in Frage kommenden Streckenabschitte und damit Definition
der damit verbundene(n) Erwartung(en) (z.B. Reduzierung der Lärmbelästigung,
Verbesserung der Luftqualität etc.). In
Betracht kommen für die Gefahrenlage u.a. die Überschreitung
von Grenzwerten nach der 39. BImSchV (Luft), der 16. BImSchV (Lärm) oder eine erhöhte Unfallgefahr.
·
Ratsbeschluss zur Teilnahme
an dem Modellprojekt
B 2)
Kriterien, deren Vorliegen dazu führt, das eine Kommune/ein Streckenabschnitt vorzugsweise ausgewählt
wird:
·
ein durchschnittlicher
täglicher Verkehr von mindestens 5.000 Kfz/24 h (DTV) bei üblichen LKW-Anteilen
( 3% - 15%) und durchgehender Randbebauung
·
eine Anzahl von mindestens
100 Personen, die von Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
(Lärm) Tag und /oder Nacht betroffen sind
·
aktuelles Verkehrskonzept
für den Bereich, in dem der zu untersuchende Streckenabschnitt sich befindet
·
städtebauliches Konzept (
z.B. ein Dorfentwicklungsplan oder städtebauliches Sanierungskonzept), das die
Bedeutung des Abschnittes erkennbar macht
·
Unfalldaten sowie Berichte
der Unfallkommisssionen für den betreffenden Abschnitt über einen Zeitraum von
3 Jahren
·
Beschreibungen weiterer
Maßnahmen
·
Ideen zum
Beteiligungsprozess (Arbeitskreise, Runde Tische)
Folgende Unterlagen sind seitens der
Kommune einzureichen, soweit sie vorliegen
·
digitale Karten, in die die örtlichen, aktuellen
Besonderheiten seitens der Kommune eingepflegt sind
·
Lärmaktionsplan
·
Luftreinhalteplan
Die Mitwirkung der Kommune wird
insbesondere bei nachstehenden Anforderungen erwartet:
·
möglichst Mitwirkung bei der Verkehrsüberwachung im
Rahmen des Modellprojekts- soweit der Kommune die Zuständigkeit für die
Verkehrsüberwachung obliegt
·
Mitwirkung bei der Einschätzung und ggf.
Vervollständigungen von erforderlichen Eingangsdaten, insbesondere wenn dabei
Kenntnisse der örtlichen Besonderheiten erforderlich sind
·
ggf. Anpassungen der LSA-Steuerungen auf 30 km/h in
den Untersuchungsabschnitten
·
Beteiligung an einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit sowie vor Ort als auch für das Gesamtprojekt
·
Bereitschaft, sich mit assozierten Kommunen (keine
offiziellen Teilnehmer am Modellprojekt, aber sehr interessiert an den
Ergebnissen) auszutauschen.
Das
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr weist darauf hin, dass die
Kommunen gebeten sind, für jeden einzelnen Streckenabschnitt, der Gegenstand
des Modells werden soll, darzustellen, dass die Kriterien zu B 2) aus dem
Kriterienkatalog erfüllt sind, soweit möglich mittels geeigneter
aussagekräftiger
Unterlagen - und warum konkret dieser Streckenabschnitt seitens der Kommune
vorgeschlagen wird.
Im
vorliegenden Ratsbeschluss vom 15. Juni 2017 sind keine konkreten
Straßenabschnitte benannt, für die im Rahmen des Modellprojektes eine
Interessenbekundung abgegeben werden soll.
Unter Beachtung der o.g. Kriterien ist zu überlegen, ob und wenn ja, für
welche konkreten Streckenabschnitte in der Ortschaft Bohmte eine Aufnahme in
den Modellversuch beantragt werden soll. Sollte die Gemeinde Bohmte in das
Pilotprojekt aufgenommen werden, ist laut Auskunft des Nds. Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, während der 3 jährigen Pilotphase keine
bauliche Änderung in den Straßenabschnitten erfolgen darf.
Der
vollständige Kriterienkatalog liegt den Ratsmitgliedern vor.
Aufgrund
der Vorberatungen haben die Fachbereiche 1.3. – Ordnung und 3.1. – allgemeine
Bauverwaltung die Gesamtthematik noch einmal genauer beleuchtet.
Danach sind nach
den Erläuterungen von Herrn Dunkhorst zwingende Kriterien, die zu erfüllen sein
werden:
-
Benennung
der konkreten Streckenabschnitte
Es müssen konkrete
Streckenabschnitte benannt sein, die mindestens 500 m lang sein müssen und nach
Möglichkeit Knotenpunkte einbeziehen. Ein möglicher Streckenabschnitt könnte
vom Shared Space Bereich in südlicher Richtung bis zur Einmündung Südstraße auf
die Wehrendorfer Straße sein. Dieser Abschnitt wäre ca. 1,5 km lang und
beinhaltet die Knotenpunkte Bremer Straße/Leverner Straße, Bremer Straße /Am
Schwaken Hofe und Bremer Straße/Osnabrücker Straße/Wehrendorfer Straße.
-
Darstellung
einer Gefahrenlage
Mögliche Gefahrenlagen könnten sein
a)
Erhöhte
Unfallgefahren
Es sind insbesondere bei den drei
Knotenpunkten keine Unfallschwerpunkte bekannt.
b)
Luftqualität
Aus
immissionsschutztechnischer Sicht resultieren aus den bestehenden
verkehrsbedingten Luftschadstoffemissionen keine im Sinne der 39. BImSchV
unzulässigen Stickstoffdioxid- und Partikelemissionen im Einflussbereich der
Ortsdurchgangstraßen in Bohmte.
c)
Lärmbelastung
Für den Bereich
der Bremer Straße vom Bahnhof bis zum Einmündungsbereich Bremer Straße/Haldemer
Straße ist vor einigen Jahren eine schalltechnische Untersuchung im Rahmen des
Planungsprozesses zur Neugestaltung der südlichen Bremer Straße durchgeführt
worden. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass es bei 14 Gebäuden nachts zu
Überschreitungen des Richtwertes von 62 dB(A) kommt, die zwischen 0,2 und 2,3
dB(A) liegen. Von den 14 Gebäuden sind bei 9 Gebäuden auch Wohnungen enthalten.
Zur Darstellung einer möglichen Gefahrenlage ist es erforderlich zu ermitteln,
ob bei den Gebäuden an der Bremer Straße Schlafräume zugewandt sind, so dass
von den nächtlichen Überschreitungen auch tatsächlich Personen betroffen sind.
-
Ratsbeschluss
zur Teilnahme an dem Modellprojekt
Liegt bereits vor, müsste aber geändert
werden.
Folgende Kriterien
würden bei der Vorauswahl der Bewerber positiv gewertet:
-
Verkehr
5.000 Kfz/24 h
S. Verkehrsuntersuchung, erfüllt.
-
Mind.
100 Personen von Überschreitungen betroffen
Nach Auskunft aus
dem Melderegister leben in den o. g. Wohnungen derzeit 71 Personen, deren
konkrete Betroffenheit aber noch zu prüfen wäre.
-
aktuelles
Verkehrskonzept
Für den Bereich
der südlichen Bremer Straße ist eine Planung im Rahmen des
Beteiligungsprozesses erarbeitet worden, die aber noch nicht mit der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgestimmt ist.
Zudem liegt das Gestaltungskonzept aus der Planung zu Shared Space vor.
-
Städtebauliches
Konzept
Ein
Dorfentwicklungsplan liegt vor. Gegenstand der Genehmigung des
Dorfentwicklungsplanes war aber, dass die Bremer Straße aus dem Geltungsbereich
herausgenommen wird.
-
Unfalldaten
der letzten 3 Jahre
Müssten angefordert werden.
-
Beschreibung
weiterer Maßnahmen
-
Ideen
zum Beteiligungsprozess
Die Gemeinde Bohmte
müsste folgende Unterlagen beibringen:
-
Digitale
Karten
Entsprechende Karten zu erstellen wäre
grundsätzlich möglich.
-
Lärmaktionsplan
Liegt nicht vor und müsste extern erarbeitet
werden.
-
Luftreinhalteplan
Liegt nicht vor und müsste extern erarbeitet
werden.
Der Kostenaufwand
hierfür, unabhängig davon, dass insbesondere eine Lärmaktionsplan und ein
Luftreinhalteplan bis zum Bewerbungsschluss am 31.01.2018 nicht mehr erstellt
werden könnte, lägen mindestens bei etwa 15.000 €.
Zudem müsste die
Gemeinde Bohmte eine Reihe von Mitwirkungspflichten erfüllen.
Abschließend weisen
die Fachbereiche 1.3. und 3.1. darauf hin, dass
a)
Bewerbungsschluss
der 31. Januar 2018 mit vollständigen Unterlagen ist,
b)
voraussichtlicher
Beginn des Modellprojekts im Laufe des Jahre 2018 ist,
c)
voraussichtliches
Ende des Modellprojekts im Laufe des Jahres 2021 ist und
während der Projektdauer Veränderungen jeglicher Art grundsätzlich ausgeschlossen sind, da ansonsten eine Auswertung nicht mehr möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|