Sitzung: 29.11.2017 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/266/2017
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21. September 2017 den
Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ anerkannt und die Durchführung
des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Bei den Festsetzungen im Bebauungsplan wurde dabei beschlossen, dass
nördlich und östlich der Erschließungsstraße eine zweigeschossige Bebauung und
westlich der Erschließungsstraße eine eingeschossige Bebauung vorzusehen ist.
Hinsichtlich der Grundflächenzahl wurde diese mit 0,4 ohne Überschreitung
festgesetzt, sowie eine Ausnahmemöglichkeit von + 0,1 für die Errichtung von
eingeschossigen Gebäuden. Die Geschossflächenzahl wurde auf 0,45 festgesetzt.
Auf die Vorlage BV 211/2017 wird verwiesen. Die Planunterlagen zum
Bebauungsplan Nr. 107 “Sonnenfeld sind der Vorlage beigefügt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 17. Oktober 2017 eingeleitet und
eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Bürgerbeteiligung) erfolgt in einer öffentlichen Versammlung am 16. November
2017.
Darüber hinaus ist auch der Ortsrat Bohmte gem. § 94 NKomVG anzuhören.
Die bis zum 14. November 2017 abgegeben Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange enthalten weder Anregungen noch Bedenken zu den
vorgelegten Planunterlagen, allerdings liegen noch nicht sämtliche
Stellungnahme wie z. B. des Landkreises Osnabrück vor.
In der Sitzung des Ortsrates Bohmte werden die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange, die Anregungen oder Bedenken enthalten vorgetragen.
Ebenso werden die Anregungen oder Bedenken, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung
geäußert worden sind, vorgetragen.
Der Ortsrat Bohmte kann dann unter Berücksichtigung dieser Anregungen und
Bedenken ebenfalls eine Stellungnahme abgeben, die in den weiteren Beratungen
zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ einbezogen wird.
Nach Eingang und Prüfung sämtlicher Stellungnahme aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren erfolgt eine Abwägung und sofern erforderlich eine Anpassung/Überarbeitung des Planentwurfes. Im Anschluss daran wird der dann vorliegende Planentwurf nach entsprechender Vorberatung und Beschlussfassung im Fachausschuss und im Verwaltungsausschuss in das ordentliche Beteiligungsverfahren gegeben. In dem Zusammenhang wird der Ortsrat Bohmte dann die Planung erneut zur Beratung und Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt.
Anlagen:
Der Ortsrat Bohmte sollte eine Stellungnahme abgeben, ob und welche Anregungen und/oder Bedenken zu dem Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 107 „Sonnenfeld“ bestehen oder nicht.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Der Ortsrat Bohmte beschließt, als Stellungnahme das Verbot von Pultdächern mit einseitiger Dachschräge für das gesamte Baugebiet „Sonnenfeld“ abzugeben.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21. September 2017 den
Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ anerkannt und die
Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB beschlossen.
Bei den Festsetzungen im Bebauungsplan wurde dabei beschlossen, dass
nördlich und östlich der Erschließungsstraße eine zweigeschossige Bebauung und
westlich der Erschließungsstraße eine eingeschossige Bebauung vorzusehen ist.
Hinsichtlich der Grundflächenzahl wurde diese mit 0,4 ohne Überschreitung
festgesetzt, sowie eine Ausnahmemöglichkeit von + 0,1 für die Errichtung von
eingeschossigen Gebäuden. Die Geschossflächenzahl wurde auf 0,45 festgesetzt.
Auf die Vorlage BV 211/2017 wird verwiesen. Die Planunterlagen zum
Bebauungsplan Nr. 107 “Sonnenfeld sind der Vorlage beigefügt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 17. Oktober 2017 eingeleitet und
eine Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 24. November 2017 gegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(Bürgerbeteiligung) erfolgt in einer öffentlichen Versammlung am 16. November
2017.
Darüber hinaus ist auch der Ortsrat Bohmte gem. § 94 NKomVG anzuhören.
Die bis zum 14. November 2017 abgegeben Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange enthalten weder Anregungen noch Bedenken zu den
vorgelegten Planunterlagen, allerdings liegen noch nicht sämtliche
Stellungnahme wie z. B. des Landkreises Osnabrück vor.
In der Sitzung des Ortsrates Bohmte werden die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange, die Anregungen oder Bedenken enthalten vorgetragen.
Ebenso werden die Anregungen oder Bedenken, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung
geäußert worden sind, vorgetragen.
Der Ortsrat Bohmte kann dann unter Berücksichtigung dieser Anregungen und
Bedenken ebenfalls eine Stellungnahme abgeben, die in den weiteren Beratungen
zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 107 „Sonnenfeld“ einbezogen wird.
Nach Eingang und Prüfung sämtlicher Stellungnahme aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren erfolgt eine Abwägung und sofern erforderlich eine Anpassung/Überarbeitung
des Planentwurfes. Im Anschluss daran wird der dann vorliegende Planentwurf
nach entsprechender Vorberatung und Beschlussfassung im Fachausschuss und im
Verwaltungsausschuss in das ordentliche Beteiligungsverfahren gegeben. In dem
Zusammenhang wird der Ortsrat Bohmte dann die Planung erneut zur Beratung und
Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt.
Herr Dunkhorst weist auf die im Nachgang eingeganenen Stellungnahmen des
Landkreises Osnabrück und des Wasserverbandes hin.
Um Wohnbauten mit einer Außenwandhöhe von bis zu 9m zu verhindern,
spricht sich der Ortsrat dafür aus, Pultdächer mit einseitiger Dachschräge für
das gesamte Baugebiet zu verbieten.
Herr Dunkhorst ergänzt, dass in Einzelfällen später mit Zustimmung der Nachbarn eine Befreiung erteilt werden könnte.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |