Sitzung: 20.11.2017 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: BV/234/2017
Sachverhalt:
Aufgrund des durch den Verwaltungsausschuss in
der Sitzung vom 21. September 2017 gefassten Beschlusses, nach der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Rangfolge zur künftigen Steuerung von Maßnahmen zur
Sanierung und Unterhaltung von Wirtschaftswegen vorzugehen, sind demnach im
Jahr 2018 folgende Maßnahmen vorzusehen:
Punkt 1 der Liste: Arenshorster Straße, von der
B 51 bis Beginn der Siedlung
Punkt 2 der Liste: An den Königstannen
Wirtschaftswege, die sich innerhalb des
Gebietsbereichs der künftigen Flurbereinigungen Bohmte – Nord und Hunteburg
befinden, werden bei der Festlegung der Rangfolge nicht berücksichtigt.
Der Ausschuss für
Verkehr und Wege sollte eine Empfehlung abgeben, die für 2018 aus der Liste zur
Durchführung der Deckensanierungsmaßnahmen entnommenen Wirtschaftswege
Arenshorster Straße
An den Königstannen
im Rahmen des
Deckenerneuerungsprogramms zu sanieren.
Anlagen:
Beschluss:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, die Deckensanierungen an den Wirtschaftswegen
Arenshorster Straße und „An den Königstannen“ im Haushaltsjahr 2018
durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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512.000 € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
55510 |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch Aufnahme in den Haushaltsplan 2018 |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Nach eingehender Beratung empfiehlt der
Ausschuss für Verkehr und Wege, die Oelinger Straße gegen die ursprünglich für
2018 vorgesehene Straße „An den Königstannen“ vorzuziehen und diese in den Plan
für das Haushaltsjahr 2019 zu schieben. Darüber hinaus ist die Arenshorster
Straße, von der B 51 bis Beginn der Siedlung für das Deckensanierungsprogramm
vorzusehen.
Sachverhalt:
Aufgrund des durch den Verwaltungsausschuss in
der Sitzung vom 21. September 2017 gefassten Beschlusses, nach der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Rangfolge zur künftigen Steuerung von Maßnahmen zur
Sanierung und Unterhaltung von Wirtschaftswegen vorzugehen, sind demnach im
Jahr 2018 folgende Maßnahmen vorzusehen:
Punkt 1 der Liste: Arenshorster Straße, von der
B 51 bis Beginn der Siedlung
Punkt 2 der Liste: An den Königstannen
Wirtschaftswege, die sich innerhalb des
Gebietsbereichs der künftigen Flurbereinigungen Bohmte – Nord und Hunteburg
befinden, werden bei der Festlegung der Rangfolge nicht berücksichtigt.
Herr Sehlmeyer weist darauf hin, dass sich die
Oelinger Straße, insbesondere im hinteren Bereich, bedingt durch die
Baumaßnahmen an der B51 und der damit verbundenen stärkeren Nutzung, in einem sehr schlechten Zustand befindet und
regt an, die Machbarkeit einer Deckenerneuerung im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2018, zu prüfen.
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |