Sitzung: 14.12.2017 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/240/2017
Sachverhalt:
Mit der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 2016 sind die Hauptverwaltungsbeamten verpflichtet, die von Ihnen ausgeübten Nebentätigkeiten gegenüber der Vertretung mitzuteilen. Hauptverwaltungsbeamte, die am 1. November 2016 bereits im Amt waren, haben diese Mitteilung an die Vertretung bis zum 31. Januar 2018 zu machen (§ 81 Abs. 5 Satz 1, § 180 Abs. 5 NKomVG). In der Mitteilung müssen die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrag- oder Arbeitgebers sowie die Höhe der aus diesen erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden. Eine Beratung über die Mitteilung darf nur in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen. Nach der Mitteilung im Rat der Gemeinde Bohmte werden die Nebentätigkeiten ortsüblich bekanntgemacht.
Gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG teilt Bürgermeister Goedejohann mit, dass er folgende anzeigepflichtige Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten zum Zeitpunkt dieser Mitteilung ausübe:
Art der Nebentätigkeit |
Zeitliche Inanspruchnahme durch die Nebentätigkeit |
Person des Auftrag- oder Arbeitgebers |
Aufwands-entschädigung |
Geschäftsführer Beschluss Gemeinderat 02.11.16 |
vierteljährlich Sitzung bis zu 2 Std. Durchschnitt-licher wöchentlicher Stundenaufwand von
ca. 2 Stunden |
Grundstücks- und Wohnungsbaugesell-schaft mbH der
Gemein-de Bohmte (GWG) i. L. |
- |
Geschäftsführer Beschluss Gemeinderat 02.11.16 |
vierteljährlich bis zu 3 Std. Durchschnittlicher wöchentlicher Stundenaufwand von
ca. 2 Stunden |
Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesell-schaft
Wittlage mbH (KSG) |
100,00 €
monatliche Aufwandsent-schädigung |
Geschäftsführer Beschluss Gemeinderat 02.11.16 |
vierteljährlich bis zu 3 Std. Durchschnittlicher wöchentlicher Stundenaufwand von
ca. 2 Stunden |
Hafen Wittlager Land GmbH |
- |
Mitglied in der Verbandsversammlung und stv.
Verbands-vorsteher Beschluss Gemeinderat 02.11.16 |
vierteljährlich Sitzung bis zu 3 Std. |
Wasserverband Wittlage |
45,00 € pro
Sitzung |
Beratendes Mitglied des Beirates Beschluss Gemeinderat 02.11.16 |
Einmal jährlich Sitzung bis zu 3 Std. |
Hunte Dienstleistungs GmbH |
- |
Mitglied der Gesellschaf-terversammlung Beschluss Gemeinderat 02.11.16 |
halbjährlich eine Sitzung bis zu 2 Std. |
Osnabrücker Land-Entwicklungsgesell-schaft mbH
(oleg) |
- |
Mitglied der Gesellschaf-terversammlung Beschluss Gemeinderat 02.11.16 |
zwei Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std. |
VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück mbH |
- |
Mitglied der Generalversammlung und Vorsitzender des
Aufsichtsrates Beschluss Gemeinderat 02.11.16 |
drei Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std. |
BürgerEnergie Bohmte eG |
- |
Mitglied der Generalversammlung und Vorsitzender des
Vorstandes Beschluss Gemeinderat 02.11.16 |
8 Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std. Durchschnittlicher wöchentlicher Stundenaufwand von
ca. 2 Std. |
BürgerWärme Bohmte eG |
- |
Mitglied der Mitgliederversammlung und des
Vorstandes Beschluss Gemeinderat 02.11.16 |
3 Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std. |
Kreismusikschule Osnabrück e. V. |
- |
Mitglied der Vertreterversammlung Beschluss Gemeinderrat 02.11.16 |
1 Sitzung pro Jahr bis zu 2 Std. |
Volksbank Bramgau-Wittlage eG |
- |
Mitglied der Mitgliederversammlung des
Landesverbandes und Mitglied des Landespräsidiums Beschluss Gemeinderat 02.11.16 |
9 Sitzungen pro Jahr bis zu 7 Std. |
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB) |
- |
Mitglied der Mitgliederversammlung und Vorsitzendes
des Bezirksverbandes Weser-Ems-Süd Beschluss Gemeinderat 02.11.16 |
5 Sitzungen pro Jahr bis zu 5 Std. |
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB) |
- |
Mitglied der Mitgliederversammlung und kooptiertes
Mitglied des Vorstandes des Kreisverbandes Weser-Ems-Süd Beschluss Gemeinderat 02.11.16 |
3 Sitzugen pro Jahr bis zu 2 Std. |
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB) |
- |
Mitglied der Mitgliederversammlung und Beisitzer im
Vorstand |
zwei Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std. |
Belmer Integrationswerkstatt e. V. |
- |
Mitglied im Kuratorium |
drei Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std. |
Kuratorium o Semeador – Der Sämann |
- |
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat nimmt die gemäß § 81 Abs. 5 NKomVG angezeigten Tätigkeiten zur Kenntnis.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der Rat nimmt die gemäß § 81
Abs. 5 NKomVG angezeigten Tätigkeiten zur Kenntnis.
Mit
der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 26. Oktober
2016 sind die Hauptverwaltungsbeamten verpflichtet, die von Ihnen ausgeübten
Nebentätigkeiten gegenüber der Vertretung mitzuteilen. Hauptverwaltungsbeamte,
die am 1. November 2016 bereits im Amt waren, haben diese Mitteilung an die
Vertretung bis zum 31. Januar 2018 zu machen (§ 81 Abs. 5 Satz 1, § 180 Abs. 5
NKomVG). In der Mitteilung müssen die zeitliche Inanspruchnahme durch die
Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrag- oder Arbeitgebers
sowie die Höhe der aus diesen erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile
angegeben werden. Eine Beratung über die Mitteilung darf nur in nicht
öffentlicher Sitzung erfolgen. Nach der Mitteilung im Rat der Gemeinde Bohmte
werden die Nebentätigkeiten ortsüblich bekanntgemacht.
Gemäß
§ 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG teilt Bürgermeister Goedejohann mit, dass er
folgende anzeigepflichtige Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen
gleichgestellten Nebentätigkeiten zum Zeitpunkt dieser Mitteilung ausübe:
Art der
Nebentätigkeit |
Zeitliche
Inanspruchnahme durch die Nebentätigkeit |
Person
des Auftrag- oder Arbeitgebers |
Aufwands-entschädigung |
Geschäftsführer Beschluss
Gemeinderat 02.11.16 |
vierteljährlich
Sitzung bis zu 2 Std. Durchschnitt-licher
wöchentlicher Stundenaufwand von ca. 2 Stunden |
Grundstücks-
und Wohnungsbaugesell-schaft mbH der Gemein-de Bohmte (GWG) i. L. |
- |
Geschäftsführer Beschluss
Gemeinderat 02.11.16 |
vierteljährlich
bis zu 3 Std. Durchschnittlicher
wöchentlicher Stundenaufwand von ca. 2 Stunden |
Kommunale
Siedlungs- und Entwicklungsgesell-schaft Wittlage mbH (KSG) |
100,00 € monatliche Aufwandsent-schädigung |
Geschäftsführer Beschluss
Gemeinderat 02.11.16 |
vierteljährlich
bis zu 3 Std. Durchschnittlicher
wöchentlicher Stundenaufwand von ca. 2 Stunden |
Hafen
Wittlager Land GmbH |
- |
Mitglied
in der Verbandsversammlung und stv. Verbands-vorsteher Beschluss
Gemeinderat 02.11.16 |
vierteljährlich
Sitzung bis zu 3 Std. |
Wasserverband
Wittlage |
45,00 € pro Sitzung |
Beratendes
Mitglied des Beirates Beschluss
Gemeinderat 02.11.16 |
Einmal
jährlich Sitzung bis zu 3 Std. |
Hunte
Dienstleistungs GmbH |
- |
Mitglied
der Gesellschaf-terversammlung Beschluss
Gemeinderat 02.11.16 |
halbjährlich
eine Sitzung bis zu 2 Std. |
Osnabrücker
Land-Entwicklungsgesell-schaft mbH (oleg) |
- |
Mitglied
der Gesellschaf-terversammlung Beschluss
Gemeinderat 02.11.16 |
zwei
Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std. |
VLO
Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück mbH |
- |
Mitglied
der Generalversammlung und Vorsitzender des Aufsichtsrates Beschluss
Gemeinderat 02.11.16 |
drei
Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std. |
BürgerEnergie
Bohmte eG |
- |
Mitglied
der Generalversammlung und Vorsitzender des Vorstandes Beschluss
Gemeinderat 02.11.16 |
8
Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std. Durchschnittlicher
wöchentlicher Stundenaufwand von ca. 2 Std. |
BürgerWärme
Bohmte eG |
- |
Mitglied
der Mitgliederversammlung und des Vorstandes Beschluss
Gemeinderat 02.11.16 |
3
Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std. |
Kreismusikschule
Osnabrück e. V. |
- |
Mitglied
der Vertreterversammlung Beschluss
Gemeinderrat 02.11.16 |
1
Sitzung pro Jahr bis zu 2 Std. |
Volksbank
Bramgau-Wittlage eG |
- |
Mitglied
der Mitgliederversammlung des Landesverbandes und Mitglied des
Landespräsidiums Beschluss
Gemeinderat 02.11.16 |
9
Sitzungen pro Jahr bis zu 7 Std. |
Niedersächsischer
Städte- und Gemeindebund (NSGB) |
- |
Mitglied
der Mitgliederversammlung und Vorsitzendes des Bezirksverbandes Weser-Ems-Süd Beschluss
Gemeinderat 02.11.16 |
5
Sitzungen pro Jahr bis zu 5 Std. |
Niedersächsischer
Städte- und Gemeindebund (NSGB) |
- |
Mitglied
der Mitgliederversammlung und kooptiertes Mitglied des Vorstandes des
Kreisverbandes Weser-Ems-Süd Beschluss
Gemeinderat 02.11.16 |
3
Sitzugen pro Jahr bis zu 2 Std. |
Niedersächsischer
Städte- und Gemeindebund (NSGB) |
- |
Mitglied
der Mitgliederversammlung und Beisitzer im Vorstand |
zwei
Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std. |
Belmer
Integrationswerkstatt e.
V. |
- |
Mitglied
im Kuratorium |
drei
Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std. |
Kuratorium
o Semeador – Der Sämann |
- |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
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