Sachverhalt:

Mit der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 2016 sind die Hauptverwaltungsbeamten verpflichtet, die von Ihnen ausgeübten Nebentätigkeiten gegenüber der Vertretung mitzuteilen. Hauptverwaltungsbeamte, die am 1. November 2016 bereits im Amt waren, haben diese Mitteilung an die Vertretung bis zum 31. Januar 2018 zu machen (§ 81 Abs. 5 Satz 1, § 180 Abs. 5 NKomVG). In der Mitteilung müssen die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrag- oder Arbeitgebers sowie die Höhe der aus diesen erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden. Eine Beratung über die Mitteilung darf nur in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen. Nach der Mitteilung im Rat der Gemeinde Bohmte werden die Nebentätigkeiten ortsüblich bekanntgemacht.

 

Gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG teilt Bürgermeister Goedejohann mit, dass er folgende anzeigepflichtige Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten zum Zeitpunkt dieser Mitteilung ausübe:

 

Art der Nebentätigkeit

Zeitliche Inanspruchnahme durch die Nebentätigkeit

Person des Auftrag- oder Arbeitgebers

Aufwands-entschädigung

Geschäftsführer

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

vierteljährlich Sitzung bis zu 2 Std.

 

Durchschnitt-licher wöchentlicher Stundenaufwand von ca. 2 Stunden

Grundstücks- und Wohnungsbaugesell-schaft mbH der Gemein-de Bohmte (GWG) i. L.

-

Geschäftsführer

 

 

 

 

 

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

vierteljährlich bis zu 3 Std.

 

Durchschnittlicher wöchentlicher Stundenaufwand von ca. 2 Stunden

Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesell-schaft Wittlage mbH (KSG)

100,00 € monatliche Aufwandsent-schädigung

Geschäftsführer

 

 

 

 

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

vierteljährlich bis zu 3 Std.

 

Durchschnittlicher wöchentlicher Stundenaufwand von ca. 2 Stunden

Hafen Wittlager Land GmbH

-

Mitglied in der Verbandsversammlung und stv. Verbands-vorsteher

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

vierteljährlich Sitzung bis zu 3 Std.

Wasserverband Wittlage

45,00 € pro Sitzung

Beratendes Mitglied des Beirates

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

Einmal jährlich Sitzung bis zu 3 Std.

Hunte Dienstleistungs GmbH

-

Mitglied der Gesellschaf-terversammlung

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

halbjährlich eine Sitzung bis zu 2 Std.

Osnabrücker Land-Entwicklungsgesell-schaft mbH (oleg)

-

Mitglied der Gesellschaf-terversammlung

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

zwei Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std.

VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück mbH

-

Mitglied der Generalversammlung und Vorsitzender des Aufsichtsrates

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

drei Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std.

BürgerEnergie Bohmte eG

-

Mitglied der Generalversammlung und Vorsitzender des Vorstandes

 

 

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

8 Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std.

 

Durchschnittlicher wöchentlicher Stundenaufwand von ca. 2 Std.

BürgerWärme Bohmte eG

-

Mitglied der Mitgliederversammlung und des Vorstandes

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

3 Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std.

Kreismusikschule Osnabrück e. V.

-

Mitglied der Vertreterversammlung

 

Beschluss Gemeinderrat 02.11.16

1 Sitzung pro Jahr bis zu 2 Std.

Volksbank Bramgau-Wittlage eG

-

Mitglied der Mitgliederversammlung des Landesverbandes und Mitglied des Landespräsidiums

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

9 Sitzungen pro Jahr bis zu 7 Std.

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB)

-

Mitglied der Mitgliederversammlung und Vorsitzendes des Bezirksverbandes Weser-Ems-Süd

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

5 Sitzungen pro Jahr bis zu 5 Std.

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB)

-

Mitglied der Mitgliederversammlung und kooptiertes Mitglied des Vorstandes des Kreisverbandes Weser-Ems-Süd

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

3 Sitzugen pro Jahr bis zu 2 Std.

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB)

-

Mitglied der Mitgliederversammlung und Beisitzer im Vorstand

 

zwei Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std.

Belmer Integrationswerkstatt

e. V.

-

Mitglied im Kuratorium

drei Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std.

Kuratorium o Semeador – Der Sämann

-

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat nimmt die gemäß § 81 Abs. 5 NKomVG angezeigten Tätigkeiten zur Kenntnis.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Der Rat nimmt die gemäß § 81 Abs. 5 NKomVG angezeigten Tätigkeiten zur Kenntnis.

 


Mit der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 2016 sind die Hauptverwaltungsbeamten verpflichtet, die von Ihnen ausgeübten Nebentätigkeiten gegenüber der Vertretung mitzuteilen. Hauptverwaltungsbeamte, die am 1. November 2016 bereits im Amt waren, haben diese Mitteilung an die Vertretung bis zum 31. Januar 2018 zu machen (§ 81 Abs. 5 Satz 1, § 180 Abs. 5 NKomVG). In der Mitteilung müssen die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrag- oder Arbeitgebers sowie die Höhe der aus diesen erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden. Eine Beratung über die Mitteilung darf nur in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen. Nach der Mitteilung im Rat der Gemeinde Bohmte werden die Nebentätigkeiten ortsüblich bekanntgemacht.

 

Gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG teilt Bürgermeister Goedejohann mit, dass er folgende anzeigepflichtige Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten zum Zeitpunkt dieser Mitteilung ausübe:

 

Art der Nebentätigkeit

Zeitliche Inanspruchnahme durch die Nebentätigkeit

Person des Auftrag- oder Arbeitgebers

Aufwands-entschädigung

Geschäftsführer

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

vierteljährlich Sitzung bis zu 2 Std.

 

Durchschnitt-licher wöchentlicher Stundenaufwand von ca. 2 Stunden

Grundstücks- und Wohnungsbaugesell-schaft mbH der Gemein-de Bohmte (GWG) i. L.

-

Geschäftsführer

 

 

 

 

 

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

vierteljährlich bis zu 3 Std.

 

Durchschnittlicher wöchentlicher Stundenaufwand von ca. 2 Stunden

Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesell-schaft Wittlage mbH (KSG)

100,00 € monatliche Aufwandsent-schädigung

Geschäftsführer

 

 

 

 

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

vierteljährlich bis zu 3 Std.

 

Durchschnittlicher wöchentlicher Stundenaufwand von ca. 2 Stunden

Hafen Wittlager Land GmbH

-

Mitglied in der Verbandsversammlung und stv. Verbands-vorsteher

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

vierteljährlich Sitzung bis zu 3 Std.

Wasserverband Wittlage

45,00 € pro Sitzung

Beratendes Mitglied des Beirates

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

Einmal jährlich Sitzung bis zu 3 Std.

Hunte Dienstleistungs GmbH

-

Mitglied der Gesellschaf-terversammlung

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

halbjährlich eine Sitzung bis zu 2 Std.

Osnabrücker Land-Entwicklungsgesell-schaft mbH (oleg)

-

Mitglied der Gesellschaf-terversammlung

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

zwei Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std.

VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück mbH

-

Mitglied der Generalversammlung und Vorsitzender des Aufsichtsrates

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

drei Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std.

BürgerEnergie Bohmte eG

-

Mitglied der Generalversammlung und Vorsitzender des Vorstandes

 

 

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

8 Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std.

 

Durchschnittlicher wöchentlicher Stundenaufwand von ca. 2 Std.

BürgerWärme Bohmte eG

-

Mitglied der Mitgliederversammlung und des Vorstandes

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

3 Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std.

Kreismusikschule Osnabrück e. V.

-

Mitglied der Vertreterversammlung

 

Beschluss Gemeinderrat 02.11.16

1 Sitzung pro Jahr bis zu 2 Std.

Volksbank Bramgau-Wittlage eG

-

Mitglied der Mitgliederversammlung des Landesverbandes und Mitglied des Landespräsidiums

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

9 Sitzungen pro Jahr bis zu 7 Std.

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB)

-

Mitglied der Mitgliederversammlung und Vorsitzendes des Bezirksverbandes Weser-Ems-Süd

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

5 Sitzungen pro Jahr bis zu 5 Std.

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB)

-

Mitglied der Mitgliederversammlung und kooptiertes Mitglied des Vorstandes des Kreisverbandes Weser-Ems-Süd

 

Beschluss Gemeinderat 02.11.16

3 Sitzugen pro Jahr bis zu 2 Std.

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB)

-

Mitglied der Mitgliederversammlung und Beisitzer im Vorstand

 

zwei Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std.

Belmer Integrationswerkstatt

e. V.

-

Mitglied im Kuratorium

drei Sitzungen pro Jahr bis zu 2 Std.

Kuratorium o Semeador – Der Sämann

-

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: