Sachverhalt:

In der Sitzung der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule Osnabrück e. V. (KMS) am 20. Dezember 2017 soll eine Satzungsänderung und damit im Zusammenhang stehend eine Neustrukturierung der Mitgliederumlagen beschlossen werden.

 

Die Neustrukturierungen der Umlage sowie die dazugehörigen Berechnungen werden ausführlich in einem Zukunftskonzept  (inkl. Beitragsordnung) dargelegt, dass der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Ebenso ist der Entwurf der Satzungsänderung beigefügt.

 

Neben der Basisumlage, die im Gesamtumfang der Umlage 2016 entspricht, sol les zukünftig eine sogenannte Raumumlage zur Finanzierung der Bedarfe der KMS an Unterrichtsräumen geben. Diese werden bislang der KMS von den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden (i. F.: Gemeinden) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug können künftig für die Nutzung der Unterrichtsräume von den Gemeinden Nutzungsentgelte erhoben werden. Das Verfahren soll u. a. für die KMS zu einer Optimierung der Raumsituation führen.

 

1.                  Basisumlage

Das Gesamtvolumen der Basisumlage beträgt 1,362 Mio. € pro Jahr (analog 2016). Davon trägt der Landkreis Osnabrück die Hälfte. Die Basisumlage für für fünf Haushaltsjahre festgeschrieben.

 

Der bestehende “historische” Verteilungsschlüssel für die Umlagen der Gemeinden soll auf der Grundlage nachvollziehbarer Kriterien aktualisiert werden.

 

Die künftige Basisumlage besteht aus mehreren Komponenten:

 

  • Kernumlage,
  • Anrechnung der Musikalisierungskurse (MOOS/EMU).

 

Die Kernumlage bildet das Kerngeschäft der KMS ab (“klassischer Instrumentalunterricht).

 

Berechnung der Kernumlage:

Vom Gesamtanteil der Gemeinden (rd. 681.000 €) werden in einem ersten Schritt Kosten für die entgeltfreien Musikalisierungskurse abgezogen. Die verbleibende Summe wird nach zwei gleichz gewichteten Kriterien prozentual auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden umgelegt:

 

  • Anzahl der Schülerbelegungen im Hauptfachunterricht zum Stichtag 01.10.2017,
  • Bevölkerungsanteil bei den 3 – 20-jährigen (Datenbasis 31.12.2015).

 

Im zweiten Schritt werden die – zuvor abgezogenen – Kosten für die Musikalisierungskurse verursachergerecht hinzugerechnet (Stichtag 01.10.2017, 900 € pro Jahreswochenstunde).

 

Beide Komponenten zusammen ergeben die Basisumlage. Die Basisumlage ist in zwei Raten (1. Rate bis 31.01., 2. Rate bis 31.07. des betreffenden Haushaltsjahres) zu entrichten.

 

Ø  s. hierzu Tabelle 1.

 

 

2.                  Raumumlage

Das Gesamtvolumen der Raumumlage beträgte 287.500 € pro Jahr und wird allein von den Gemeinden erhoben. Die Gesamthöhe der Raumumlage entspricht der Gesamthöhe der kalkulierten Nutzungsentgelte zum Stichtag 01.10.2017. Die Raumumlage wird ebenfalls für fünf Haushaltsjahre festgeschrieben.

 

Berechnung der Raumumlage:

Zum Stichtag 01.10.2017 wird der Raumbedarf ermittelt, den die Gemeinden für ihre “eigenen” Schüler vorhalten sollten (Jahreswochenstunden, wohnortbezogen). Anschließend erfolgt die prozentuale Verteilung des Gesamtvolumens. Die Raumumlage ist bis zum 30.11. des betreffenden Haushaltsjahres zu entrichten.

 

Ø  s. hierzu Tabelle 2.

 

 

3.                  Nutzungsentgelte

Zum Stichtag 01.10. wird jährlich die mittlere tatsächliche Nutzung vor ort (Jahreswochenstunden, unterrichtsbezogen) ermittelt und anschließend den Gemeinden mitgeteilt. Diese können dann ihrerseits ein entsprechendes Nutzungsentgelt für das laufende Kalenderjahr erheben und somit grundsätzlich die zuvor erhobene Raumumlage kompensieren.

 

Berechnung der Nutzungsentgelte:

Die Rechenformel für die Nutzungsentgelte lautet:

Anzahl Jahreswochenstunden x 39 Unterrichtswochen x 5,00 € (einheitlicher Stundensatz).

 

Ø  s. hierzu Tabelle 2.

 

 

 

 

 

4.                  Gesamtumlage

Basisumlage + Raumumlage = Gesamtumlage.

 

Ø  s. hierzu Tabelle 3 (hier auch Vergleich mit 2016).

 

Die Gesamtumlagen für die Jahre 2018 bis 2022 können, vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung am 20.12.2017, der Tabelle 4 entnommen werden.

 

Für das Jahr 2018 soll einmalig keine Raumumlage erhoben werden, um die Rücklage der KMS abzubauen. Gleichwohl können in 2018 Nutzungsentgelte von den Gemeinden erhoben werden.

 

 

Die Gemeinde Bohmte ist seit Gründung Mitglied des Vereins Kreismusikschule Osnabrück e. V., der musikalische Erziehung in der Gemeinde Bohmte sicherstellt. Aus den Tabelle 1 – 4 können die Schülerzahlen und die Kurse für Musikalisierung entnommen werden.

 

Der KMS sind für den Musikschulunterricht eigene Räumlichkeiten im Gebäude der ehemaligen Orientierungsstufe Bohmte (jetzt Oberschule Bohmte), Am Bahnwinkel zur Verfügung gestellt worden. Diese Regelung hat sich in der Zusammenarbeit bewährt.

 

Durch die Neustrukturierung der Umlagen für die KMS ergibt sich ab dem Jahre 2019 ein jährlicher Mehrbedarf gegenüber 2016 als Basis von 3.213,19 €. Bis einschließlich 2016 betrug die jährliche Umlage 28.330,69 €. In 2017 wurde zum Abbau der Rücklagen der KMS nur die halbe Umlage erhoben (= 14.165,35 €). In 2018 verzichtet die KMs auf eine Raumumlage, Nutzungsentgelte können aber erhoben werden. Das ergibt einen Bedarf von 19.749,02 €. 

 

Die KMS hat sich in den letzten Jahrzehnten als solidarisch finanzierter Akteur der musikalischen Bildung in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Osnabrück uneingeschränkt bewährt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat erteilt dem Bürgermeister Klaus Goedejohann als Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule die Weisung, in der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule Osnabrück e. V. am 20.12.2017 der vorgesehenen Satzungsänderung und der Neustrukturierung der Umlagen zuzustimmen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

  9.609,03 €

X

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

41.152,92 €

 

 

 

 

 

 

X

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

21610 und 26310     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

X

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch den jeweiligen Haushalt

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Der Rat erteilt dem Bürgermeister Klaus Goedejohann als Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule die Weisung, in der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule Osnabrück e. V. am 20.12.2017 der vorgesehenen Satzungsänderung und der Neustrukturierung der Umlagen zuzustimmen.

 


In der Sitzung der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule Osnabrück e. V. (KMS) am 20. Dezember 2017 soll eine Satzungsänderung und damit im Zusammenhang stehend eine Neustrukturierung der Mitgliederumlagen beschlossen werden.

 

Die Neustrukturierungen der Umlage sowie die dazugehörigen Berechnungen werden ausführlich in einem Zukunftskonzept  (inkl. Beitragsordnung) dargelegt, dass den Ratsmitgliedern ebenso vorliegt, wie der Entwurf der Satzungsänderung.

 

Neben der Basisumlage, die im Gesamtumfang der Umlage 2016 entspricht, sol les zukünftig eine sogenannte Raumumlage zur Finanzierung der Bedarfe der KMS an Unterrichtsräumen geben. Diese werden bislang der KMS von den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden (i. F.: Gemeinden) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug können künftig für die Nutzung der Unterrichtsräume von den Gemeinden Nutzungsentgelte erhoben werden. Das Verfahren soll u. a. für die KMS zu einer Optimierung der Raumsituation führen.

 

  1. Basisumlage

Das Gesamtvolumen der Basisumlage beträgt 1,362 Mio. € pro Jahr (analog 2016). Davon trägt der Landkreis Osnabrück die Hälfte. Die Basisumlage für für fünf Haushaltsjahre festgeschrieben.

 

Der bestehende “historische” Verteilungsschlüssel für die Umlagen der Gemeinden soll auf der Grundlage nachvollziehbarer Kriterien aktualisiert werden.

 

Die künftige Basisumlage besteht aus mehreren Komponenten:

 

  • Kernumlage,
  • Anrechnung der Musikalisierungskurse (MOOS/EMU).

 

Die Kernumlage bildet das Kerngeschäft der KMS ab (“klassischer Instrumentalunterricht).

 

Berechnung der Kernumlage:

Vom Gesamtanteil der Gemeinden (rd. 681.000 €) werden in einem ersten Schritt Kosten für die entgeltfreien Musikalisierungskurse abgezogen. Die verbleibende Summe wird nach zwei gleichz gewichteten Kriterien prozentual auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden umgelegt:

 

  • Anzahl der Schülerbelegungen im Hauptfachunterricht zum Stichtag 01.10.2017,
  • Bevölkerungsanteil bei den 3 – 20-jährigen (Datenbasis 31.12.2015).

 

Im zweiten Schritt werden die – zuvor abgezogenen – Kosten für die Musikalisierungskurse verursachergerecht hinzugerechnet (Stichtag 01.10.2017, 900 € pro Jahreswochenstunde).

 

Beide Komponenten zusammen ergeben die Basisumlage. Die Basisumlage ist in zwei Raten (1. Rate bis 31.01., 2. Rate bis 31.07. des betreffenden Haushaltsjahres) zu entrichten.

 

Ø  s. hierzu Tabelle 1.

 

 

  1. Raumumlage

Das Gesamtvolumen der Raumumlage beträgte 287.500 € pro Jahr und wird allein von den Gemeinden erhoben. Die Gesamthöhe der Raumumlage entspricht der Gesamthöhe der kalkulierten Nutzungsentgelte zum Stichtag 01.10.2017. Die Raumumlage wird ebenfalls für fünf Haushaltsjahre festgeschrieben.

 

Berechnung der Raumumlage:

Zum Stichtag 01.10.2017 wird der Raumbedarf ermittelt, den die Gemeinden für ihre “eigenen” Schüler vorhalten sollten (Jahreswochenstunden, wohnortbezogen). Anschließend erfolgt die prozentuale Verteilung des Gesamtvolumens. Die Raumumlage ist bis zum 30.11. des betreffenden Haushaltsjahres zu entrichten.

 

Ø  s. hierzu Tabelle 2.

 

 

  1. Nutzungsentgelte

Zum Stichtag 01.10. wird jährlich die mittlere tatsächliche Nutzung vor ort (Jahreswochenstunden, unterrichtsbezogen) ermittelt und anschließend den Gemeinden mitgeteilt. Diese können dann ihrerseits ein entsprechendes Nutzungsentgelt für das laufende Kalenderjahr erheben und somit grundsätzlich die zuvor erhobene Raumumlage kompensieren.

 

Berechnung der Nutzungsentgelte:

Die Rechenformel für die Nutzungsentgelte lautet:

Anzahl Jahreswochenstunden x 39 Unterrichtswochen x 5,00 € (einheitlicher Stundensatz).

 

Ø  s. hierzu Tabelle 2.

 

 

  1. Gesamtumlage

Basisumlage + Raumumlage = Gesamtumlage.

 

Ø  s. hierzu Tabelle 3 (hier auch Vergleich mit 2016).

 

Die Gesamtumlagen für die Jahre 2018 bis 2022 können, vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung am 20.12.2017, der Tabelle 4 entnommen werden.

 

Für das Jahr 2018 soll einmalig keine Raumumlage erhoben werden, um die Rücklage der KMS abzubauen. Gleichwohl können in 2018 Nutzungsentgelte von den Gemeinden erhoben werden.

 

 

Die Gemeinde Bohmte ist seit Gründung Mitglied des Vereins Kreismusikschule Osnabrück e. V., der musikalische Erziehung in der Gemeinde Bohmte sicherstellt. Aus den Tabelle 1 – 4 können die Schülerzahlen und die Kurse für Musikalisierung entnommen werden.

 

Der KMS sind für den Musikschulunterricht eigene Räumlichkeiten im Gebäude der ehemaligen Orientierungsstufe Bohmte (jetzt Oberschule Bohmte), Am Bahnwinkel zur Verfügung gestellt worden. Diese Regelung hat sich in der Zusammenarbeit bewährt.

 

Durch die Neustrukturierung der Umlagen für die KMS ergibt sich ab dem Jahre 2019 ein jährlicher Mehrbedarf gegenüber 2016 als Basis von 3.213,19 €. Bis einschließlich 2016 betrug die jährliche Umlage 28.330,69 €. In 2017 wurde zum Abbau der Rücklagen der KMS nur die halbe Umlage erhoben (= 14.165,35 €). In 2018 verzichtet die KMs auf eine Raumumlage, Nutzungsentgelte können aber erhoben werden. Das ergibt einen Bedarf von 19.749,02 €. 

 

Die KMS hat sich in den letzten Jahrzehnten als solidarisch finanzierter Akteur der musikalischen Bildung in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Osnabrück uneingeschränkt bewährt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: