Sitzung: 14.12.2017 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/229/2017
Sachverhalt:
In der Sitzung der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule Osnabrück e. V. (KMS) am 20. Dezember 2017 soll eine Satzungsänderung und damit im Zusammenhang stehend eine Neustrukturierung der Mitgliederumlagen beschlossen werden.
Die Neustrukturierungen der Umlage sowie die dazugehörigen Berechnungen werden ausführlich in einem Zukunftskonzept (inkl. Beitragsordnung) dargelegt, dass der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Ebenso ist der Entwurf der Satzungsänderung beigefügt.
Neben der Basisumlage, die im Gesamtumfang der Umlage 2016 entspricht, sol les zukünftig eine sogenannte Raumumlage zur Finanzierung der Bedarfe der KMS an Unterrichtsräumen geben. Diese werden bislang der KMS von den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden (i. F.: Gemeinden) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug können künftig für die Nutzung der Unterrichtsräume von den Gemeinden Nutzungsentgelte erhoben werden. Das Verfahren soll u. a. für die KMS zu einer Optimierung der Raumsituation führen.
1.
Basisumlage
Das Gesamtvolumen der Basisumlage beträgt 1,362 Mio. € pro Jahr (analog 2016). Davon trägt der Landkreis Osnabrück die Hälfte. Die Basisumlage für für fünf Haushaltsjahre festgeschrieben.
Der bestehende “historische” Verteilungsschlüssel für die Umlagen der Gemeinden soll auf der Grundlage nachvollziehbarer Kriterien aktualisiert werden.
Die künftige Basisumlage besteht aus mehreren Komponenten:
- Kernumlage,
- Anrechnung der Musikalisierungskurse (MOOS/EMU).
Die Kernumlage bildet das Kerngeschäft der KMS ab (“klassischer Instrumentalunterricht).
Berechnung der Kernumlage:
Vom Gesamtanteil der Gemeinden (rd. 681.000 €) werden in einem ersten Schritt Kosten für die entgeltfreien Musikalisierungskurse abgezogen. Die verbleibende Summe wird nach zwei gleichz gewichteten Kriterien prozentual auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden umgelegt:
- Anzahl der Schülerbelegungen im Hauptfachunterricht zum Stichtag 01.10.2017,
- Bevölkerungsanteil bei den 3 – 20-jährigen (Datenbasis 31.12.2015).
Im zweiten Schritt werden die – zuvor abgezogenen – Kosten für die Musikalisierungskurse verursachergerecht hinzugerechnet (Stichtag 01.10.2017, 900 € pro Jahreswochenstunde).
Beide Komponenten zusammen ergeben die Basisumlage. Die Basisumlage ist in zwei Raten (1. Rate bis 31.01., 2. Rate bis 31.07. des betreffenden Haushaltsjahres) zu entrichten.
Ø s. hierzu Tabelle 1.
2.
Raumumlage
Das Gesamtvolumen der Raumumlage beträgte 287.500 € pro Jahr und wird allein von den Gemeinden erhoben. Die Gesamthöhe der Raumumlage entspricht der Gesamthöhe der kalkulierten Nutzungsentgelte zum Stichtag 01.10.2017. Die Raumumlage wird ebenfalls für fünf Haushaltsjahre festgeschrieben.
Berechnung der Raumumlage:
Zum Stichtag 01.10.2017 wird der Raumbedarf ermittelt, den die Gemeinden für ihre “eigenen” Schüler vorhalten sollten (Jahreswochenstunden, wohnortbezogen). Anschließend erfolgt die prozentuale Verteilung des Gesamtvolumens. Die Raumumlage ist bis zum 30.11. des betreffenden Haushaltsjahres zu entrichten.
Ø s. hierzu Tabelle 2.
3.
Nutzungsentgelte
Zum Stichtag 01.10. wird jährlich die mittlere tatsächliche Nutzung vor ort (Jahreswochenstunden, unterrichtsbezogen) ermittelt und anschließend den Gemeinden mitgeteilt. Diese können dann ihrerseits ein entsprechendes Nutzungsentgelt für das laufende Kalenderjahr erheben und somit grundsätzlich die zuvor erhobene Raumumlage kompensieren.
Berechnung der Nutzungsentgelte:
Die Rechenformel für die Nutzungsentgelte lautet:
Anzahl Jahreswochenstunden x 39 Unterrichtswochen x 5,00 € (einheitlicher Stundensatz).
Ø s. hierzu Tabelle 2.
4.
Gesamtumlage
Basisumlage + Raumumlage = Gesamtumlage.
Ø s. hierzu Tabelle 3 (hier auch Vergleich mit 2016).
Die Gesamtumlagen für die Jahre 2018 bis 2022 können, vorbehaltlich des Beschlusses der Mitgliederversammlung am 20.12.2017, der Tabelle 4 entnommen werden.
Für das Jahr 2018 soll einmalig keine Raumumlage erhoben werden, um die Rücklage der KMS abzubauen. Gleichwohl können in 2018 Nutzungsentgelte von den Gemeinden erhoben werden.
Die Gemeinde Bohmte ist seit Gründung Mitglied des Vereins Kreismusikschule Osnabrück e. V., der musikalische Erziehung in der Gemeinde Bohmte sicherstellt. Aus den Tabelle 1 – 4 können die Schülerzahlen und die Kurse für Musikalisierung entnommen werden.
Der KMS sind für den Musikschulunterricht eigene Räumlichkeiten im Gebäude der ehemaligen Orientierungsstufe Bohmte (jetzt Oberschule Bohmte), Am Bahnwinkel zur Verfügung gestellt worden. Diese Regelung hat sich in der Zusammenarbeit bewährt.
Durch die Neustrukturierung der Umlagen für die KMS ergibt sich ab dem Jahre 2019 ein jährlicher Mehrbedarf gegenüber 2016 als Basis von 3.213,19 €. Bis einschließlich 2016 betrug die jährliche Umlage 28.330,69 €. In 2017 wurde zum Abbau der Rücklagen der KMS nur die halbe Umlage erhoben (= 14.165,35 €). In 2018 verzichtet die KMs auf eine Raumumlage, Nutzungsentgelte können aber erhoben werden. Das ergibt einen Bedarf von 19.749,02 €.
Die KMS hat sich in den letzten Jahrzehnten als solidarisch finanzierter Akteur der musikalischen Bildung in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Osnabrück uneingeschränkt bewährt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister Klaus Goedejohann als Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule die Weisung, in der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule Osnabrück e. V. am 20.12.2017 der vorgesehenen Satzungsänderung und der Neustrukturierung der Umlagen zuzustimmen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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X |
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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9.609,03 € |
X |
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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41.152,92
€ |
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X |
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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X |
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch den jeweiligen Haushalt |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der
Rat erteilt dem Bürgermeister Klaus Goedejohann als Vertreter der Gemeinde
Bohmte in der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule die Weisung, in der
Mitgliederversammlung der Kreismusikschule Osnabrück e. V. am 20.12.2017 der
vorgesehenen Satzungsänderung und der Neustrukturierung der Umlagen
zuzustimmen.
In
der Sitzung der Mitgliederversammlung der Kreismusikschule Osnabrück e. V.
(KMS) am 20. Dezember 2017 soll eine Satzungsänderung und damit im Zusammenhang
stehend eine Neustrukturierung der Mitgliederumlagen beschlossen werden.
Die
Neustrukturierungen der Umlage sowie die dazugehörigen Berechnungen werden
ausführlich in einem Zukunftskonzept
(inkl. Beitragsordnung) dargelegt, dass den Ratsmitgliedern ebenso
vorliegt, wie der Entwurf der Satzungsänderung.
Neben
der Basisumlage, die im Gesamtumfang der Umlage 2016 entspricht, sol les
zukünftig eine sogenannte Raumumlage zur Finanzierung der Bedarfe der KMS an
Unterrichtsräumen geben. Diese werden bislang der KMS von den Städten,
Gemeinden und Samtgemeinden (i. F.: Gemeinden) unentgeltlich zur Verfügung
gestellt. Im Gegenzug können künftig für die Nutzung der Unterrichtsräume von
den Gemeinden Nutzungsentgelte erhoben werden. Das Verfahren soll u. a. für die
KMS zu einer Optimierung der Raumsituation führen.
- Basisumlage
Das
Gesamtvolumen der Basisumlage beträgt 1,362 Mio. € pro Jahr (analog 2016).
Davon trägt der Landkreis Osnabrück die Hälfte. Die Basisumlage für für fünf
Haushaltsjahre festgeschrieben.
Der
bestehende “historische” Verteilungsschlüssel für die Umlagen der Gemeinden
soll auf der Grundlage nachvollziehbarer Kriterien aktualisiert werden.
Die
künftige Basisumlage besteht aus mehreren Komponenten:
- Kernumlage,
- Anrechnung der
Musikalisierungskurse (MOOS/EMU).
Die
Kernumlage bildet das Kerngeschäft der KMS ab (“klassischer
Instrumentalunterricht).
Berechnung der Kernumlage:
Vom
Gesamtanteil der Gemeinden (rd. 681.000 €) werden in einem ersten Schritt
Kosten für die entgeltfreien Musikalisierungskurse abgezogen. Die verbleibende
Summe wird nach zwei gleichz gewichteten Kriterien prozentual auf die einzelnen
Mitgliedsgemeinden umgelegt:
- Anzahl der
Schülerbelegungen im Hauptfachunterricht zum Stichtag 01.10.2017,
- Bevölkerungsanteil
bei den 3 – 20-jährigen (Datenbasis 31.12.2015).
Im
zweiten Schritt werden die – zuvor abgezogenen – Kosten für die
Musikalisierungskurse verursachergerecht hinzugerechnet (Stichtag 01.10.2017,
900 € pro Jahreswochenstunde).
Beide
Komponenten zusammen ergeben die Basisumlage. Die Basisumlage ist in zwei Raten
(1. Rate bis 31.01., 2. Rate bis 31.07. des betreffenden Haushaltsjahres) zu
entrichten.
Ø s. hierzu Tabelle 1.
- Raumumlage
Das
Gesamtvolumen der Raumumlage beträgte 287.500 € pro Jahr und wird allein von
den Gemeinden erhoben. Die Gesamthöhe der Raumumlage entspricht der Gesamthöhe
der kalkulierten Nutzungsentgelte zum Stichtag 01.10.2017. Die Raumumlage wird
ebenfalls für fünf Haushaltsjahre festgeschrieben.
Berechnung der Raumumlage:
Zum
Stichtag 01.10.2017 wird der Raumbedarf ermittelt, den die Gemeinden für ihre
“eigenen” Schüler vorhalten sollten (Jahreswochenstunden, wohnortbezogen).
Anschließend erfolgt die prozentuale Verteilung des Gesamtvolumens. Die
Raumumlage ist bis zum 30.11. des betreffenden Haushaltsjahres zu entrichten.
Ø s. hierzu Tabelle 2.
- Nutzungsentgelte
Zum
Stichtag 01.10. wird jährlich die mittlere tatsächliche Nutzung vor ort
(Jahreswochenstunden, unterrichtsbezogen) ermittelt und anschließend den
Gemeinden mitgeteilt. Diese können dann ihrerseits ein entsprechendes
Nutzungsentgelt für das laufende Kalenderjahr erheben und somit grundsätzlich
die zuvor erhobene Raumumlage kompensieren.
Berechnung der Nutzungsentgelte:
Die
Rechenformel für die Nutzungsentgelte lautet:
Anzahl
Jahreswochenstunden x 39 Unterrichtswochen x 5,00 € (einheitlicher
Stundensatz).
Ø s. hierzu Tabelle 2.
- Gesamtumlage
Basisumlage
+ Raumumlage = Gesamtumlage.
Ø s. hierzu Tabelle 3
(hier auch Vergleich mit 2016).
Die
Gesamtumlagen für die Jahre 2018 bis 2022 können, vorbehaltlich des Beschlusses
der Mitgliederversammlung am 20.12.2017, der Tabelle 4 entnommen werden.
Für
das Jahr 2018 soll einmalig keine Raumumlage erhoben werden, um die Rücklage
der KMS abzubauen. Gleichwohl können in 2018 Nutzungsentgelte von den Gemeinden
erhoben werden.
Die
Gemeinde Bohmte ist seit Gründung Mitglied des Vereins Kreismusikschule
Osnabrück e. V., der musikalische Erziehung in der Gemeinde Bohmte
sicherstellt. Aus den Tabelle 1 – 4 können die Schülerzahlen und die Kurse für
Musikalisierung entnommen werden.
Der
KMS sind für den Musikschulunterricht eigene Räumlichkeiten im Gebäude der
ehemaligen Orientierungsstufe Bohmte (jetzt Oberschule Bohmte), Am Bahnwinkel
zur Verfügung gestellt worden. Diese Regelung hat sich in der Zusammenarbeit
bewährt.
Durch
die Neustrukturierung der Umlagen für die KMS ergibt sich ab dem Jahre 2019 ein
jährlicher Mehrbedarf gegenüber 2016 als Basis von 3.213,19 €. Bis
einschließlich 2016 betrug die jährliche Umlage 28.330,69 €. In 2017 wurde zum
Abbau der Rücklagen der KMS nur die halbe Umlage erhoben (= 14.165,35 €). In
2018 verzichtet die KMs auf eine Raumumlage, Nutzungsentgelte können aber
erhoben werden. Das ergibt einen Bedarf von 19.749,02 €.
Die KMS hat sich in den letzten Jahrzehnten als solidarisch finanzierter Akteur der musikalischen Bildung in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Osnabrück uneingeschränkt bewährt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
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Enthaltung: |
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