Sitzung: 14.12.2017 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/218/2017
Sachverhalt:
Die Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden
(nachfolgend „Gemeinden“) über die Sachkostenerstattung nach § 118 Nds.
Schulgesetz wurde 2014 neu gefasst. Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2017. Seinerzeit wurde erstmals kein Pro-Schüler-Betrag
vereinbart, sondern ein Budget festgelegt. Damit wurde dem von den Gemeinden
vorgetragenen „Demografie-Faktor“ Rechnung getragen. Das bedeutet, dass
berücksichtigt werden soll, dass Schulsachkosten aufgrund einiger Fixkosten nicht
im gleichen Umfang rückläufig sein können, wie Schülerzahlen. Es wurde ein
Budget vereinbart, das von 5,16 Mio. € in 2014 auf 5,29 Mio. € in 2017
ansteigen soll.
Ende 2016 wurde den Gemeinden
durch den Landkreis Osnabrück in Aussicht gestellt, dass das Budget bereits in
2017 um rund 1,1 Mio. € angehoben werden soll. Die Gemeinden hatten schon bei
der Neuverhandlung 2014 gefordert, dass das Gegenrechnen einer Erstattung für
Schülerinnen, die die Klassen 5 und 6 eines Gymnasiums in Trägerschaft des Landkreises
Osnabrück, der Stadt Osnabrück oder eines anderen Trägers besuchen,
herauswachsen soll. Diese Regelung ist nach Abschaffung der Orientierungsstufen
entstanden. Die Gemeinden waren Schulträger der Orientierungsstufen. Nach deren
Abschaffung ist ein nicht unerheblicher Teil der Schüler/innen in Klasse 5 und
6 von einer Schule in Trägerschaft der Gemeinden auf ein Gymnasium in
Trägerschaft des Landkreises gewechselt. Mit den Gemeinden ist nunmehr
vereinbart worden, dass ab 2017 auf das Gegenrechnen der Schüler*innen der
Klassen 5 und 6 eines Gymnasiums verzichtet werden soll. Dementsprechend erhöht
sich das Budget für die Sachkostenerstattung um 978.000 €. Darüber hinaus wurde
für die Jahre 2014 bis 2017 eine Kostensteigerung von 2,2 % zugrunde gelegt,
die auf dem Anstieg des Gesamt-Verbraucherpreisindex basiert. Im Ergebnis soll
das Budget für 2017 von 5,29 Mio. € auf neu 6,4 Mio. € angehoben werden. Die
zusätzlichen Mittel hat der Kreistag im Rahmen der Beschlüsse zum Haushalt 2017
bereits bereitgestellt.
In der Bürgermeisterkonferenz am
14.06.2017 wurde vereinbart, dass das Budget für die Schulsachkostenerstattung
für 2017 neu auf 6,4 Mio. € festgelegt werden soll. Ab dem Jahr 2018 erhöht
sich dieses Budget dann um 1% pro Jahr. Das Gesamtbudget wird entsprechend der
amtlichen Schülerzahlen der Haupt-, Real- und Oberschulen des jeweiligen Vorjahres
auf die Gemeinden verteilt.
Die Bürgermeisterkonferenz hat
sich ferner darauf verständigt, dass die Kreisschulbaukasse weiterhin ruhen
soll. Das bedeutet, dass keine Umlage zur Finanzierung der Kreisschulbaukasse
erhoben wird und grundsätzlich förderfähige Schulbaumaßnahmen durch den Landkreis
Osnabrück nicht bezuschusst werden. Zudem werden seitens des Landkreises Einzelfördermaßnahmen
im Rahmen von Schulneubauten bzw. Schulsanierungen nicht durchgeführt.
Stattdessen beteiligt sich der
Landkreis Osnabrück an den Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. -setzung
der Sek-I-Schulgebäude der Gemeinden. Ab dem Jahr 2018 wird dafür ein
Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 96,25 € zur Verfügung gestellt. Die Festsetzung
erfolgt auf der Basis der amtlichen Schülerzahlen des jeweiligen Vorjahres.
Der Pro-Schüler-Betrag erhöht sich ab dem Jahr 2019 jährlich um 1%. Diese
Beträge werden zusätzlich zu dem Budget für die Sachkostenerstattung gezahlt.
Es müssen folglich ab 2018 zusätzlich rund 940.000 € pro Jahr bereitgestellt
werden.
Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2017
in Kraft treten. Sie soll dann bis zum 31.12.2022 gelten.
Hintergrund für diese fünfjährige Laufzeit ist, dass zukünftig die politischen
Gremien jeweils für eine Wahlperiode eine Regelung beschließen sollen. Auf
diese Weise sollen die Gemeinden und der Landkreis Planungssicherheit erhalten
Für die Gemeinde Bohmte ergibt
sich folgende Darstellung:
Erstattung Schulsachkosten 2016 (498,97 €/Schüler):
Oberschule Bohmte (409
Schülerinnen und Schüler) 204.079,24
€
Wilhelm-Busch-Schule (64
Schülerinnen und Schüler) 31.934,16 €
Gesamt 236.013,40
€
Erstattung Schulsachkosten 2017 606,12
€/Schüler):
Oberschule Bohmte (407
Schülerinnen und Schüler) 246.690,03
€
Wilhelm-Busch-Schule (67
Schülerinnen und Schüler) 40.609,91 €
Gesamt 287.299,94
€
Erstattung Schulsachkosten 2018 (702,37 €/Schüler):
Oberschule Bohmte (358 Schülerinnen
und Schüler) 251.448,46
€
Wilhelm-Busch-Schule (72
Schülerinnen und Schüler) 50.570,64 €
Gesamt 302.019,10
€
Die Mehrerträge 2017 sind im
Haushaltsplan 2017 bereits berücksichtigt. Für 2018 ergibt sich ein Mehrertrag
in Höhe von rd. 15.000,00 €. Sollten die Schülerzahlen im Landkreis Osnabrück
allgemein rückläufig sein, ergibt sich insoweit ein höherer Betrag pro Schüler
und der Mehrertrag für die Gemeinde Bohmte 2018 würde höher ausfallen.
Der Entwurf der Vereinbarung ist
dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Beschluss:
Bürgermeister Klaus Goedejohann
wird ermächtigt, unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte mit dem Landkreis
Osnabrück eine öffentlich-rechtliche-Vereinbarung zur Sachkostenerstattung nach
§ 118 Nds. Schulgesetz zu schließen:
1. Das Budget des
Landkreises Osnabrück für die Sachkostenerstattung für 2017 wird erhöht und neu
auf 6.400.000 € festgesetzt.
2.
Die Kreisschulbaukasse ruht weiterhin.
3.
Einzelfördermaßnahmen im Rahmen von Schulneubauten
bzw. Schulsanierungen werden nicht durchgeführt.
4.
Stattdessen beteiligt sich der Landkreis Osnabrück ab
2018 mit einem Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 96,25 € an den Aufwendungen für
die Instandhaltung bzw. -setzung der Sek-I-Schulgebäude der Städte, Gemeinden
und Samtgemeinden.
5.
Das Budget nach Ziffer 1 und der Pro-Schüler-Betrag
nach Ziffer 4 erhöhen sich um 1% pro Jahr.
6.
Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in
Kraft und gilt bis zum 31.12.2022.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
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s.
Darstellung |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Bürgermeister Klaus Goedejohann wird
ermächtigt, unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte mit dem Landkreis
Osnabrück eine öffentlich-rechtliche-Vereinbarung zur Sachkostenerstattung nach
§ 118 Nds. Schulgesetz zu schließen:
1. Das Budget des Landkreises Osnabrück für die Sachkostenerstattung für 2017
wird erhöht und neu auf 6.400.000 € festgesetzt.
2. Die Kreisschulbaukasse ruht weiterhin.
3. Einzelfördermaßnahmen im Rahmen von Schulneubauten bzw. Schulsanierungen
werden nicht durchgeführt.
4. Stattdessen beteiligt sich der Landkreis Osnabrück ab 2018 mit einem
Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 96,25 € an den Aufwendungen für die
Instandhaltung bzw. -setzung der Sek-I-Schulgebäude der Städte, Gemeinden und
Samtgemeinden.
5. Das Budget nach Ziffer 1 und der Pro-Schüler-Betrag nach Ziffer 4 erhöhen
sich um 1% pro Jahr.
6. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2022.
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten,
Gemeinden und Samtgemeinden (nachfolgend „Gemeinden“) über die
Sachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz wurde 2014 neu gefasst. Diese
Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2017. Seinerzeit wurde
erstmals kein Pro-Schüler-Betrag vereinbart, sondern ein Budget festgelegt. Damit
wurde dem von den Gemeinden vorgetragenen „Demografie-Faktor“ Rechnung
getragen. Das bedeutet, dass berücksichtigt werden soll, dass Schulsachkosten
aufgrund einiger Fixkosten nicht im gleichen Umfang rückläufig sein können,
wie Schülerzahlen. Es wurde ein Budget vereinbart, das von 5,16 Mio. € in 2014
auf 5,29 Mio. € in 2017 ansteigen soll.
Ende 2016 wurde den Gemeinden durch den
Landkreis Osnabrück in Aussicht gestellt, dass das Budget bereits in 2017 um
rund 1,1 Mio. € angehoben werden soll. Die Gemeinden hatten schon bei der
Neuverhandlung 2014 gefordert, dass das Gegenrechnen einer Erstattung für
Schülerinnen, die die Klassen 5 und 6 eines Gymnasiums in Trägerschaft des
Landkreises Osnabrück, der Stadt Osnabrück oder eines anderen Trägers besuchen,
herauswachsen soll. Diese Regelung ist nach Abschaffung der Orientierungsstufen
entstanden. Die Gemeinden waren Schulträger der Orientierungsstufen. Nach deren
Abschaffung ist ein nicht unerheblicher Teil der Schüler/innen in Klasse 5 und
6 von einer Schule in Trägerschaft der Gemeinden auf ein Gymnasium in
Trägerschaft des Landkreises gewechselt. Mit den Gemeinden ist nunmehr
vereinbart worden, dass ab 2017 auf das Gegenrechnen der Schüler*innen der
Klassen 5 und 6 eines Gymnasiums verzichtet werden soll. Dementsprechend erhöht
sich das Budget für die Sachkostenerstattung um 978.000 €. Darüber hinaus wurde
für die Jahre 2014 bis 2017 eine Kostensteigerung von 2,2 % zugrunde gelegt,
die auf dem Anstieg des Gesamt-Verbraucherpreisindex basiert. Im Ergebnis soll
das Budget für 2017 von 5,29 Mio. € auf neu 6,4 Mio. € angehoben werden. Die
zusätzlichen Mittel hat der Kreistag im Rahmen der Beschlüsse zum Haushalt 2017
bereits bereitgestellt.
In der Bürgermeisterkonferenz am 14.06.2017
wurde vereinbart, dass das Budget für die Schulsachkostenerstattung für 2017
neu auf 6,4 Mio. € festgelegt werden soll. Ab dem Jahr 2018 erhöht sich dieses
Budget dann um 1% pro Jahr. Das Gesamtbudget wird entsprechend der amtlichen
Schülerzahlen der Haupt-, Real- und Oberschulen des jeweiligen Vorjahres auf
die Gemeinden verteilt.
Die Bürgermeisterkonferenz hat sich
ferner darauf verständigt, dass die Kreisschulbaukasse weiterhin ruhen soll.
Das bedeutet, dass keine Umlage zur Finanzierung der Kreisschulbaukasse
erhoben wird und grundsätzlich förderfähige Schulbaumaßnahmen durch den Landkreis
Osnabrück nicht bezuschusst werden. Zudem werden seitens des Landkreises Einzelfördermaßnahmen
im Rahmen von Schulneubauten bzw. Schulsanierungen nicht durchgeführt.
Stattdessen beteiligt sich der Landkreis
Osnabrück an den Aufwendungen für die Instandhaltung bzw. -setzung der
Sek-I-Schulgebäude der Gemeinden. Ab dem Jahr 2018 wird dafür ein
Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 96,25 € zur Verfügung gestellt. Die Festsetzung
erfolgt auf der Basis der amtlichen Schülerzahlen des jeweiligen Vorjahres.
Der Pro-Schüler-Betrag erhöht sich ab dem Jahr 2019 jährlich um 1%. Diese
Beträge werden zusätzlich zu dem Budget für die Sachkostenerstattung gezahlt.
Es müssen folglich ab 2018 zusätzlich rund 940.000 € pro Jahr bereitgestellt
werden.
Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2017 in
Kraft treten. Sie soll dann bis zum 31.12.2022 gelten.
Hintergrund für diese fünfjährige Laufzeit ist, dass zukünftig die politischen
Gremien jeweils für eine Wahlperiode eine Regelung beschließen sollen. Auf
diese Weise sollen die Gemeinden und der Landkreis Planungssicherheit erhalten
Für die Gemeinde Bohmte ergibt sich
folgende Darstellung:
Erstattung Schulsachkosten 2016 (498,97 €/Schüler):
Oberschule Bohmte (409 Schülerinnen und
Schüler) 204.079,24 €
Wilhelm-Busch-Schule (64 Schülerinnen
und Schüler) 31.934,16 €
Gesamt 236.013,40
€
Erstattung Schulsachkosten 2017 606,12
€/Schüler):
Oberschule Bohmte (407 Schülerinnen und
Schüler) 246.690,03 €
Wilhelm-Busch-Schule (67 Schülerinnen
und Schüler) 40.609,91 €
Gesamt 287.299,94
€
Erstattung Schulsachkosten 2018 (702,37 €/Schüler):
Oberschule Bohmte (358 Schülerinnen und
Schüler) 251.448,46 €
Wilhelm-Busch-Schule (72 Schülerinnen
und Schüler) 50.570,64 €
Gesamt 302.019,10
€
Die Mehrerträge 2017 sind im
Haushaltsplan 2017 bereits berücksichtigt. Für 2018 ergibt sich ein Mehrertrag
in Höhe von rd. 15.000,00 €. Sollten die Schülerzahlen im Landkreis Osnabrück
allgemein rückläufig sein, ergibt sich insoweit ein höherer Betrag pro Schüler
und der Mehrertrag für die Gemeinde Bohmte 2018 würde höher ausfallen.
Der Entwurf der Vereinbarung liegt den Ratsmitgliedern vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
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