Sitzung: 06.11.2017 Ausschuss für Soziales und Kinderbetreuung
Vorlage: BV/233/2017
Sachverhalt:
Das Willkommensbüro Wittlager Land ist mit Wirkung vom 1. Januar 2016 aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln eingerichtet worden. Die Arbeit umfasst
- die Abwicklung der hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Anstellungsträger Gemeinde Bad Essen),
- das Wohnraummanagement (Anstellungsträger Gemeinde Ostercappeln) und
- die Flüchtlingssozialarbeit (Anstellungsträger Gemeinde Bohmte).
Die anfallenden Kosten werden unter Berücksichtigung externer Mittel jeweils zu einem Anteil von einem Drittel durch die drei Gemeinden im Wittlager Land getragen.
Die Einrichtung hat sich seit Ihrem Bestehen vollends bewährt. Die dezentrale Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge gelingt. In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Sport am 6. November 2017 wird Frau Schramm, die aufgrund einer vertraglichen Regelung zwischen der Gemeinde Bohmte und Kinderhaus Wittlager Land e. V. als Mitarbeiterin von Kinderhaus Wittlager Land e. V. die Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit übernimmt, einen Bericht zur aktuellen Situation der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in der Gemeinde Bohmte abgeben.
In der letzten Zusammenkunft der Steuerungsgruppe zum Willkommensbüro, die aus den Bürgermeistern der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln besteht, hat die Gemeinde Bad Essen darauf hingewiesen, dass eine Sachbearbeiterin, die bisher im Willkommensbüro für die Leistungsgewährung zuständig ist, ab dem 1. Januar 2018 in das Rathaus der Gemeinde Bad Essen gehen wird, um dort neue Aufgaben zu übernehmen. Eine weitere Mitarbeiterin, die ebenfalls bei der Gemeinde Bad Essen im Willkommensbüro beschäftigt ist, wird weiterhin im Willkommensbüro als Sachbearbeiterin für die Leistungsgewährung tätig sein. Aufgrund der erheblich zurückgegangenen Flüchtlingszuweisungen und da viele der Flüchtlinge bereits aus dem Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz herausgefallen sind, reichen die Stunden der noch verbleibenen Sachbearbeiterin aus, die Leistungsgewährung nach dem Asylberwerberleistungsgesetz sicherzustellen.
In der Steuerungsgruppe ist deutlich geworden, dass der Schwerpunkt der Arbeit mittlerweile im Bereich der Flüchtlingssozialarbeit liegt, die auch die Begleitung der ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuerinnen und –betreuer umfasst. Deshalb empfiehlt die Steuerungsgruppe, den Vertrag zwischen der Gemeinde Bohmte und Kinderhaus Wittlager Land e. V. zur Wahrnehmung der Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 aufzustocken.
Zudem wird durch eine Aufstockung sichergestellt, dass regelmäßig mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Willkommensbüro gleichzeitig anwesend sind, was aus Sicherheitsgesichtspunkten wesentlich ist.
Eine Aufstockung des Vertrages könnte personell durch das Kinderhaus
Wittlager Land e. V. sichergestellt
werden. Die vorgesehene Mitarbeiterin hat folgende Qualifikationen
- einen Master in Internationaler
Migration und interkulturelle Beziehungen,
- einen Magister
Atrium in den Fächern Sprachlehrforschung, Orientalistik und
Islamwissenschaft,
- Englisch
B2-Niveau des GER,
- Arabisch
A2-Niveau des GER,
- Französisch
A1-Niveau des GER,
- Persisch
A1-Niveau des GER,
- Russisch A1-Niveau des GER.
Die Mitarbeiterin
ist seit Oktober 2015 beim Kinderhaus Wittlager Land e. V. beschäftigt und war
zunächst als Sprach- und Kulturfachkraft in der Clearingstelle für
minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge tätig. Zudem gibt sie Fortbildungen für
Ehrenamtliche und Fachkräfte zu diversen interkulturellen Themenkomplexen und
ist seit dem 1. September 2017 in einem Kooperationsprojekt mit der BBS
Brinkstraße als Koordinatorin Internationale Angelegenheiten mit einem Umfang
von 13,5 Wochenstunden tätig. Von August bis Dezember ist sie bereits mit 5
Wochenstunden im Willkommensbüro tätig, da Frau Schramm in dieser Zeit um 5
Wochenstunden reduziert, um mehr Zeit für ihre Masterarbeit zu haben. In ihrer
beruflichen Biographie war die vorgesehene mitarbeiterin bereits für
unterschiedliche Projekte in Ägypten, Kamerun, Afghanistan, Syrien, Iran und im
Sudan tätig.
Die zustäzlichen Personal- und Overheadkosten
betragen bei einer 20 Std.-Stelle 31.000,- € jährlich. Sachkosten sind nicht
enthalten, wobei hier ggf. die Möglichkeit besteht einen Großteil über den
bisherigen Förderantrag quer zu finanzieren. In den Jahren 2016 und 2017 erhält
Kinderhaus Wittlager Land entsprechende Förderungen für Sachkosten im
Willkommensbüro.
Die ggfls.
notwendige Einrichtung eines weiteren Büro-Arbeitsplatzes im Willkommensbüro
müsste gemeinsam von den drei Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln
finanziert werden. Der Aufwand ist aber überschaubar, da sämtliche
Infrastruktur schon vorhanden ist.
Die bisherigen
öffentlich-rechtlichen Regelungen zwischen den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und
Ostercappeln zum Willkommensbüro laufen zum 31. Dezember 2018 aus.
Zusätzlicher Aufwand
entsteht durch die Aufstockung der Flüchtlingssozialarbeit im Jahre 2018 nicht,
da im gleichen Umfang sich die Kosten im Bereich der Leistungsgewährung nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz reduzieren.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss stimmt der Aufstockung der Flüchtlingssozialarbeit im Willkommensbüro für den Zeitaum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 um 20 Wochenstunden zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Änderung des Vertrages zwischen der Gemeinde Bohmte und Kinderhaus Wittlager Land e. V. mit einem Kostenumfang von 31.000 € p. a. abzuschließen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
X |
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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|
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|
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss stimmt der Aufstockung der Flüchtlingssozialarbeit im Willkommensbüro für den Zeitaum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 um 20 Wochenstunden zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Änderung des Vertrages zwischen der Gemeinde Bohmte und Kinderhaus Wittlager Land e. V. mit einem Kostenumfang von 31.000 € p. a. abzuschließen.
Sachverhalt:
Das Willkommensbüro Wittlager Land ist mit Wirkung vom 1. Januar 2016 aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln eingerichtet worden. Die Arbeit umfasst
- die Abwicklung der hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Anstellungsträger Gemeinde Bad Essen),
- das Wohnraummanagement (Anstellungsträger Gemeinde Ostercappeln) und
- die Flüchtlingssozialarbeit (Anstellungsträger Gemeinde Bohmte).
Die anfallenden Kosten werden unter Berücksichtigung externer Mittel jeweils zu einem Anteil von einem Drittel durch die drei Gemeinden im Wittlager Land getragen.
Die Einrichtung hat sich seit Ihrem Bestehen vollends bewährt. Die dezentrale Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge gelingt. In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Sport am 6. November 2017 wird Frau Schramm, die aufgrund einer vertraglichen Regelung zwischen der Gemeinde Bohmte und Kinderhaus Wittlager Land e. V. als Mitarbeiterin von Kinderhaus Wittlager Land e. V. die Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit übernimmt, einen Bericht zur aktuellen Situation der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in der Gemeinde Bohmte abgeben.
In der letzten Zusammenkunft der Steuerungsgruppe zum Willkommensbüro, die aus den Bürgermeistern der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln besteht, hat die Gemeinde Bad Essen darauf hingewiesen, dass eine Sachbearbeiterin, die bisher im Willkommensbüro für die Leistungsgewährung zuständig ist, ab dem 1. Januar 2018 in das Rathaus der Gemeinde Bad Essen gehen wird, um dort neue Aufgaben zu übernehmen. Eine weitere Mitarbeiterin, die ebenfalls bei der Gemeinde Bad Essen im Willkommensbüro beschäftigt ist, wird weiterhin im Willkommensbüro als Sachbearbeiterin für die Leistungsgewährung tätig sein. Aufgrund der erheblich zurückgegangenen Flüchtlingszuweisungen und da viele der Flüchtlinge bereits aus dem Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz herausgefallen sind, reichen die Stunden der noch verbleibenen Sachbearbeiterin aus, die Leistungsgewährung nach dem Asylberwerberleistungsgesetz sicherzustellen.
In der Steuerungsgruppe ist deutlich geworden, dass der Schwerpunkt der Arbeit mittlerweile im Bereich der Flüchtlingssozialarbeit liegt, die auch die Begleitung der ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuerinnen und –betreuer umfasst. Deshalb empfiehlt die Steuerungsgruppe, den Vertrag zwischen der Gemeinde Bohmte und Kinderhaus Wittlager Land e. V. zur Wahrnehmung der Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 aufzustocken.
Zudem wird durch eine Aufstockung sichergestellt, dass regelmäßig mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Willkommensbüro gleichzeitig anwesend sind, was aus Sicherheitsgesichtspunkten wesentlich ist.
Eine Aufstockung des Vertrages könnte personell durch das Kinderhaus
Wittlager Land e. V. sichergestellt
werden. Die vorgesehene Mitarbeiterin hat folgende Qualifikationen
- einen Master in Internationaler
Migration und interkulturelle Beziehungen,
- einen Magister
Atrium in den Fächern Sprachlehrforschung, Orientalistik und
Islamwissenschaft,
- Englisch
B2-Niveau des GER,
- Arabisch
A2-Niveau des GER,
- Französisch
A1-Niveau des GER,
- Persisch
A1-Niveau des GER,
- Russisch A1-Niveau des GER.
Die Mitarbeiterin
ist seit Oktober 2015 beim Kinderhaus Wittlager Land e. V. beschäftigt und war
zunächst als Sprach- und Kulturfachkraft in der Clearingstelle für
minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge tätig. Zudem gibt sie Fortbildungen für
Ehrenamtliche und Fachkräfte zu diversen interkulturellen Themenkomplexen und
ist seit dem 1. September 2017 in einem Kooperationsprojekt mit der BBS
Brinkstraße als Koordinatorin Internationale Angelegenheiten mit einem Umfang
von 13,5 Wochenstunden tätig. Von August bis Dezember ist sie bereits mit 5
Wochenstunden im Willkommensbüro tätig, da Frau Schramm in dieser Zeit um 5
Wochenstunden reduziert, um mehr Zeit für ihre Masterarbeit zu haben. In ihrer
beruflichen Biographie war die vorgesehene mitarbeiterin bereits für
unterschiedliche Projekte in Ägypten, Kamerun, Afghanistan, Syrien, Iran und im
Sudan tätig.
Die zustäzlichen Personal- und Overheadkosten
betragen bei einer 20 Std.-Stelle 31.000,- € jährlich. Sachkosten sind nicht
enthalten, wobei hier ggf. die Möglichkeit besteht einen Großteil über den
bisherigen Förderantrag quer zu finanzieren. In den Jahren 2016 und 2017 erhält
Kinderhaus Wittlager Land entsprechende Förderungen für Sachkosten im
Willkommensbüro.
Die ggfls.
notwendige Einrichtung eines weiteren Büro-Arbeitsplatzes im Willkommensbüro
müsste gemeinsam von den drei Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln
finanziert werden. Der Aufwand ist aber überschaubar, da sämtliche
Infrastruktur schon vorhanden ist.
Die bisherigen
öffentlich-rechtlichen Regelungen zwischen den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und
Ostercappeln zum Willkommensbüro laufen zum 31. Dezember 2018 aus.
Zusätzlicher Aufwand
entsteht durch die Aufstockung der Flüchtlingssozialarbeit im Jahre 2018 nicht,
da im gleichen Umfang sich die Kosten im Bereich der Leistungsgewährung nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz reduzieren.