Sachverhalt:

Das Willkommensbüro Wittlager Land ist mit Wirkung vom 1. Januar 2016 aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln eingerichtet worden. Die Arbeit umfasst

 

  • die Abwicklung der hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Anstellungsträger Gemeinde Bad Essen),
  • das Wohnraummanagement (Anstellungsträger Gemeinde Ostercappeln) und
  • die Flüchtlingssozialarbeit (Anstellungsträger Gemeinde Bohmte).

 

Die anfallenden Kosten werden unter Berücksichtigung externer Mittel jeweils zu einem Anteil von einem Drittel durch die drei Gemeinden im Wittlager Land getragen.

 

Die Einrichtung hat sich seit Ihrem Bestehen vollends bewährt. Die dezentrale Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge gelingt. In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Sport am 6. November 2017 wird Frau Schramm, die aufgrund einer vertraglichen Regelung zwischen der Gemeinde Bohmte und Kinderhaus Wittlager Land e. V. als Mitarbeiterin von Kinderhaus Wittlager Land e. V. die Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit übernimmt, einen Bericht zur aktuellen Situation der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in der Gemeinde Bohmte abgeben.

 

In der letzten Zusammenkunft der Steuerungsgruppe zum Willkommensbüro, die aus den Bürgermeistern der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln besteht, hat die Gemeinde Bad Essen darauf hingewiesen, dass eine Sachbearbeiterin, die bisher im Willkommensbüro für die Leistungsgewährung zuständig ist, ab dem 1. Januar 2018 in das Rathaus der Gemeinde Bad Essen gehen wird, um dort neue Aufgaben zu übernehmen. Eine weitere Mitarbeiterin,   die ebenfalls bei der Gemeinde Bad Essen im Willkommensbüro beschäftigt ist, wird weiterhin im Willkommensbüro als Sachbearbeiterin für die Leistungsgewährung tätig sein. Aufgrund der erheblich zurückgegangenen Flüchtlingszuweisungen und da viele der Flüchtlinge bereits aus dem Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz herausgefallen sind, reichen die Stunden der noch verbleibenen Sachbearbeiterin aus, die Leistungsgewährung nach dem Asylberwerberleistungsgesetz sicherzustellen.

 

In der Steuerungsgruppe ist deutlich geworden, dass der Schwerpunkt der Arbeit mittlerweile im Bereich der Flüchtlingssozialarbeit liegt, die auch die Begleitung der ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuerinnen und –betreuer umfasst. Deshalb empfiehlt die Steuerungsgruppe, den Vertrag zwischen der Gemeinde Bohmte und Kinderhaus Wittlager Land e. V. zur Wahrnehmung der Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 aufzustocken.

Zudem wird durch eine Aufstockung sichergestellt, dass regelmäßig mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Willkommensbüro gleichzeitig anwesend sind, was aus Sicherheitsgesichtspunkten wesentlich ist.

 

Eine Aufstockung des Vertrages könnte personell durch das Kinderhaus Wittlager Land e. V.  sichergestellt werden. Die vorgesehene Mitarbeiterin hat folgende Qualifikationen

 

  • einen Master in Internationaler Migration und interkulturelle Beziehungen,
  • einen Magister Atrium in den Fächern Sprachlehrforschung, Orientalistik und Islamwissenschaft,
  • Englisch B2-Niveau des GER,
  • Arabisch A2-Niveau des GER,
  • Französisch A1-Niveau des GER,
  • Persisch A1-Niveau des GER,
  •  Russisch A1-Niveau des GER.

 

Die Mitarbeiterin ist seit Oktober 2015 beim Kinderhaus Wittlager Land e. V. beschäftigt und war zunächst als Sprach- und Kulturfachkraft in der Clearingstelle für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge tätig. Zudem gibt sie Fortbildungen für Ehrenamtliche und Fachkräfte zu diversen interkulturellen Themenkomplexen und ist seit dem 1. September 2017 in einem Kooperationsprojekt mit der BBS Brinkstraße als Koordinatorin Internationale Angelegenheiten mit einem Umfang von 13,5 Wochenstunden tätig. Von August bis Dezember ist sie bereits mit 5 Wochenstunden im Willkommensbüro tätig, da Frau Schramm in dieser Zeit um 5 Wochenstunden reduziert, um mehr Zeit für ihre Masterarbeit zu haben. In ihrer beruflichen Biographie war die vorgesehene mitarbeiterin bereits für unterschiedliche Projekte in Ägypten, Kamerun, Afghanistan, Syrien, Iran und im Sudan tätig.

 

Die  zustäzlichen Personal- und Overheadkosten betragen bei einer 20 Std.-Stelle 31.000,- € jährlich. Sachkosten sind nicht enthalten, wobei hier ggf. die Möglichkeit besteht einen Großteil über den bisherigen Förderantrag quer zu finanzieren. In den Jahren 2016 und 2017 erhält Kinderhaus Wittlager Land entsprechende Förderungen für Sachkosten im Willkommensbüro.

 

Die ggfls. notwendige Einrichtung eines weiteren Büro-Arbeitsplatzes im Willkommensbüro müsste gemeinsam von den drei Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln finanziert werden. Der Aufwand ist aber überschaubar, da sämtliche Infrastruktur schon vorhanden ist.

 

Die bisherigen öffentlich-rechtlichen Regelungen zwischen den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln zum Willkommensbüro laufen zum 31. Dezember 2018 aus.

 

Zusätzlicher Aufwand entsteht durch die Aufstockung der Flüchtlingssozialarbeit im Jahre 2018 nicht, da im gleichen Umfang sich die Kosten im Bereich der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reduzieren.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Aufstockung der Flüchtlingssozialarbeit im Willkommensbüro für den Zeitaum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 um 20 Wochenstunden zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Änderung des Vertrages zwischen der Gemeinde Bohmte und Kinderhaus Wittlager Land e. V. mit einem Kostenumfang von 31.000 € p. a. abzuschließen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Aufstockung der Flüchtlingssozialarbeit im Willkommensbüro für den Zeitaum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 um 20 Wochenstunden zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Änderung des Vertrages zwischen der Gemeinde Bohmte und Kinderhaus Wittlager Land e. V. mit einem Kostenumfang von 31.000 € p. a. abzuschließen.

 


Sachverhalt:

Das Willkommensbüro Wittlager Land ist mit Wirkung vom 1. Januar 2016 aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln eingerichtet worden. Die Arbeit umfasst

 

  • die Abwicklung der hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Anstellungsträger Gemeinde Bad Essen),
  • das Wohnraummanagement (Anstellungsträger Gemeinde Ostercappeln) und
  • die Flüchtlingssozialarbeit (Anstellungsträger Gemeinde Bohmte).

 

Die anfallenden Kosten werden unter Berücksichtigung externer Mittel jeweils zu einem Anteil von einem Drittel durch die drei Gemeinden im Wittlager Land getragen.

 

Die Einrichtung hat sich seit Ihrem Bestehen vollends bewährt. Die dezentrale Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge gelingt. In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Sport am 6. November 2017 wird Frau Schramm, die aufgrund einer vertraglichen Regelung zwischen der Gemeinde Bohmte und Kinderhaus Wittlager Land e. V. als Mitarbeiterin von Kinderhaus Wittlager Land e. V. die Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit übernimmt, einen Bericht zur aktuellen Situation der Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in der Gemeinde Bohmte abgeben.

 

In der letzten Zusammenkunft der Steuerungsgruppe zum Willkommensbüro, die aus den Bürgermeistern der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln besteht, hat die Gemeinde Bad Essen darauf hingewiesen, dass eine Sachbearbeiterin, die bisher im Willkommensbüro für die Leistungsgewährung zuständig ist, ab dem 1. Januar 2018 in das Rathaus der Gemeinde Bad Essen gehen wird, um dort neue Aufgaben zu übernehmen. Eine weitere Mitarbeiterin,   die ebenfalls bei der Gemeinde Bad Essen im Willkommensbüro beschäftigt ist, wird weiterhin im Willkommensbüro als Sachbearbeiterin für die Leistungsgewährung tätig sein. Aufgrund der erheblich zurückgegangenen Flüchtlingszuweisungen und da viele der Flüchtlinge bereits aus dem Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz herausgefallen sind, reichen die Stunden der noch verbleibenen Sachbearbeiterin aus, die Leistungsgewährung nach dem Asylberwerberleistungsgesetz sicherzustellen.

 

In der Steuerungsgruppe ist deutlich geworden, dass der Schwerpunkt der Arbeit mittlerweile im Bereich der Flüchtlingssozialarbeit liegt, die auch die Begleitung der ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuerinnen und –betreuer umfasst. Deshalb empfiehlt die Steuerungsgruppe, den Vertrag zwischen der Gemeinde Bohmte und Kinderhaus Wittlager Land e. V. zur Wahrnehmung der Aufgaben der Flüchtlingssozialarbeit für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 aufzustocken.

Zudem wird durch eine Aufstockung sichergestellt, dass regelmäßig mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Willkommensbüro gleichzeitig anwesend sind, was aus Sicherheitsgesichtspunkten wesentlich ist.

 

Eine Aufstockung des Vertrages könnte personell durch das Kinderhaus Wittlager Land e. V.  sichergestellt werden. Die vorgesehene Mitarbeiterin hat folgende Qualifikationen

 

  • einen Master in Internationaler Migration und interkulturelle Beziehungen,
  • einen Magister Atrium in den Fächern Sprachlehrforschung, Orientalistik und Islamwissenschaft,
  • Englisch B2-Niveau des GER,
  • Arabisch A2-Niveau des GER,
  • Französisch A1-Niveau des GER,
  • Persisch A1-Niveau des GER,
  •  Russisch A1-Niveau des GER.

 

Die Mitarbeiterin ist seit Oktober 2015 beim Kinderhaus Wittlager Land e. V. beschäftigt und war zunächst als Sprach- und Kulturfachkraft in der Clearingstelle für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge tätig. Zudem gibt sie Fortbildungen für Ehrenamtliche und Fachkräfte zu diversen interkulturellen Themenkomplexen und ist seit dem 1. September 2017 in einem Kooperationsprojekt mit der BBS Brinkstraße als Koordinatorin Internationale Angelegenheiten mit einem Umfang von 13,5 Wochenstunden tätig. Von August bis Dezember ist sie bereits mit 5 Wochenstunden im Willkommensbüro tätig, da Frau Schramm in dieser Zeit um 5 Wochenstunden reduziert, um mehr Zeit für ihre Masterarbeit zu haben. In ihrer beruflichen Biographie war die vorgesehene mitarbeiterin bereits für unterschiedliche Projekte in Ägypten, Kamerun, Afghanistan, Syrien, Iran und im Sudan tätig.

 

Die  zustäzlichen Personal- und Overheadkosten betragen bei einer 20 Std.-Stelle 31.000,- € jährlich. Sachkosten sind nicht enthalten, wobei hier ggf. die Möglichkeit besteht einen Großteil über den bisherigen Förderantrag quer zu finanzieren. In den Jahren 2016 und 2017 erhält Kinderhaus Wittlager Land entsprechende Förderungen für Sachkosten im Willkommensbüro.

 

Die ggfls. notwendige Einrichtung eines weiteren Büro-Arbeitsplatzes im Willkommensbüro müsste gemeinsam von den drei Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln finanziert werden. Der Aufwand ist aber überschaubar, da sämtliche Infrastruktur schon vorhanden ist.

 

Die bisherigen öffentlich-rechtlichen Regelungen zwischen den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln zum Willkommensbüro laufen zum 31. Dezember 2018 aus.

 

Zusätzlicher Aufwand entsteht durch die Aufstockung der Flüchtlingssozialarbeit im Jahre 2018 nicht, da im gleichen Umfang sich die Kosten im Bereich der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reduzieren.