Abstimmung: Ja: 10

Die Amtszeit des Stv. Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte Robert Fortmann endet  am 19. Dezember 2017 durch Zeitablauf. Herr Fortmann hat sich zur Wiederwahl gestellt.

 

Die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter haben in ihrer Versammlung am 23. Oktober 2017 dem Rat der Gemeinde Bohmte vorgeschlagen, den bisherigen Amtsinhaber Herrn Robert Fortmann, geb. am 6. September 1980 in Ostercappeln, wohnhaft Bremer Straße 27, 49163 Bohmte, für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung vom 20. Dezember 2017 zum Stv. Gemeindebrandmeister der Gemeinde Bohmte zu wählen. 

 

Herr Fortmann ist persönlich und fachlich für das Amt geeignet. Der Kreisbrandmeister hat der Ernennung gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG schriftlich zugestimmt.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, Herr Robert Fortmann, geb. am 6. September 1980 in Ostercappeln, wohnhaft in 49163 Bohmte, Bremer Straße 27, mit Wirkung vom 20. Dezember 2017, für die Dauer von 6 Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Stv. Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte zu ernennen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, Herrn Robert Fortmann, geb. am 6. September 1980 in Ostercappeln, wohnhaft in 49163 Bohmte, Bremer Straße 27, mit Wirkung vom 20. Dezember 2017, für die Dauer von 6 Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Stv. Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte zu ernennen.

 

 


Die Amtszeit des Stv. Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Bohmte Robert Fortmann endet  am 19. Dezember 2017 durch Zeitablauf. Herr Fortmann hat sich zur Wiederwahl gestellt.

 

Die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter haben in ihrer Versammlung am 23. Oktober 2017 dem Rat der Gemeinde Bohmte vorgeschlagen, den bisherigen Amtsinhaber Herrn Robert Fortmann, geb. am 6. September 1980 in Ostercappeln, wohnhaft Bremer Straße 27, 49163 Bohmte, für die Dauer von 6 Jahren mit Wirkung vom 20. Dezember 2017 zum Stv. Gemeindebrandmeister der Gemeinde Bohmte zu wählen. 

 

Herr Fortmann ist persönlich und fachlich für das Amt geeignet. Der Kreisbrandmeister hat der Ernennung gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG schriftlich zugestimmt.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Robert Fortmann für die Bereitschaft das Ehrenamt für eine weitere Amtsperiode zu übernehmen sowie für die in der Vergangenheit geleistet Arbeit als Stv. Gemeindebrandmeister.