Sitzung: 28.09.2017 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/202/2017
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 25. Juli 2017 beantragt die Gruppe DIE LINKE/Berg, dass der Rat beschließen möge:
- Der Flächennutzungsplan im Bereich “Sondergebiet Containerhafen” wird in den Zustand vor der 13. Änderung zurückversetzt.
- Die Gemeinde Bohmte spricht sich dafür aus, die ursprünglichen Planungen bezüglich eines Containerumschlages im Bereich des Bestandshafens wieder aufzunehmen und wird dazu Gespräche mit den Mitgesellschaftern der Hafen Wittlager Land GmbH aufnehmen.
- Die Gemeinde Bohmte wirkt darauf hin, dass ein zweites und unabhängiges Gutachten bezüglich realistischer Containerumschlagzahlen erstellt wird.
Die im Antrag angesprochene Thematik ist vielfältig und vollumfänglich in der Vergangenheit in den Gremien der Gemeinde Bohmte und der Hafen Wittlager Land GmbH erörtert worden.
Noch zuletzt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. Juli 2017 ist aufgezeigt worden, dass aufgrund der Gespräche mit künftigen Betreibern des Futtermittel- und Schüttguthafens die Fläche des jetzigen Bestandshafens für diesen Zweck nicht ausreichend bemessen ist. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 17. Juli 2017 auch beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” aufzustellen. Die enstprechend mitbeschlossenen Planungsaufträge sind zwischenzeitlich vergeben worden.
Für den Containerhafen im Bereich
östlich des Wendebeckens hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Münster
zwischenzeitlich belastbar eine Förderung in Höhe von 56,9 %, entsprechend einer Fördersumme in Höhe
von 6.465.616,35 € in Aussicht gestellt. Die Berechnungen und Prüfungen
erfolgten aufgrund der mit dem Förderantrag vorgelegten Gutachten und
Untersuchungsergebnissen zu den Transportpotentialen. Einer weitern
Begutachtung bedarf es daher aus Sicht der Verwaltung nicht.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt über den Antrag der Gruppe DIE LINKE/Berg vom 25.07.2017.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der Rat beschließt über den Antrag der Gruppe DIE LINKE/Berg vom 25.07.2017.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 25. Juli 2017 beantragt die Gruppe DIE LINKE/Berg, dass der Rat beschließen möge:
- Der Flächennutzungsplan im Bereich “Sondergebiet Containerhafen” wird in den Zustand vor der 13. Änderung zurückversetzt.
- Die Gemeinde Bohmte spricht sich dafür aus, die ursprünglichen Planungen bezüglich eines Containerumschlages im Bereich des Bestandshafens wieder aufzunehmen und wird dazu Gespräche mit den Mitgesellschaftern der Hafen Wittlager Land GmbH aufnehmen.
- Die Gemeinde Bohmte wirkt darauf hin, dass ein zweites und unabhängiges Gutachten bezüglich realistischer Containerumschlagzahlen erstellt wird.
Die im Antrag angesprochene Thematik ist vielfältig und vollumfänglich in der Vergangenheit in den Gremien der Gemeinde Bohmte und der Hafen Wittlager Land GmbH erörtert worden.
Noch zuletzt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17. Juli 2017 ist aufgezeigt worden, dass aufgrund der Gespräche mit künftigen Betreibern des Futtermittel- und Schüttguthafens die Fläche des jetzigen Bestandshafens für diesen Zweck nicht ausreichend bemessen ist. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 17. Juli 2017 auch beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen” aufzustellen. Die enstprechend mitbeschlossenen Planungsaufträge sind zwischenzeitlich vergeben worden.
Für den Containerhafen im Bereich
östlich des Wendebeckens hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Münster
zwischenzeitlich belastbar eine Förderung in Höhe von 56,9 %, entsprechend einer Fördersumme in Höhe
von 6.465.616,35 € in Aussicht gestellt. Die Berechnungen und Prüfungen
erfolgten aufgrund der mit dem Förderantrag vorgelegten Gutachten und
Untersuchungsergebnissen zu den Transportpotentialen. Einer weitern
Begutachtung bedarf es daher aus Sicht der Verwaltung nicht.