Sitzung: 19.09.2017 Ausschuss für Bauen und Planen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/210/2017
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.2017 die
Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes
Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen”
beschlossen und den Auftrag für die Erarbeitung der Bauleitpläne erteilt.
Zwischenzeitlich wurden die Planentwürfe für die 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet
– Futtermittel- und Schüttguthafen“ erarbeitet. Sie sind der Vorlage beigefügt.
Gegenüber den bisherigen Festsetzungen im Flächennutzungsplan wird mit
der 21. Änderung eine Teilfläche an der Donaustraße in die die gewerbliche
Nutzung einbezogen. Dies hat eine Änderung der Erschließung des Gebietes zur
Folge, so dass die Hafenstraße nunmehr weiter nördlich verlaufen soll. Damit
können die zwischen der Bundesstraße 51 und der Hafenstraße gelegenen Flächen
verkehrlich besser erschlossen werden. Die südlich der verlegten Hafenstraße
verlaufenden Flächen sollen dem Sondergebiet für den Futtermittel- und
Schüttguthafen zugeschlagen werden.
Zudem ist vorgesehen, die Donaustraße zu unterbrechen, so dass hierüber
gewerblicher Verkehr nicht mehr in oder aus dem Industrie- und Gewerbegebiet
fahren kann. Eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer wird soll beibehalten
werden.
Die Entsorgung des Oberflächenwassers erfolgt über ein an der
Bundesstraße 51 anzulegendes Regenrückhaltebecken. Das bislang im
Flächennutzungsplan ebenfalls vorgesehene Regenrückhaltebecken im Bereich
Hafenstraße/Donaustraße wird nicht mehr benötigt, so dass hier eine gewerbliche
Nutzung vorgesehen werden kann.
Der Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und
Schüttguthafen“ überplant einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 99 „Hafen-
und Industriegebiet Mittellandkanal“ und bezieht auch die in der Änderung des
Flächennutzungsplanes aufgenommene gewerbliche Fläche mit ein.
Vorgesehen ist weiterhin die Ausweisung eines Sondergebietes mit der
Zweckbestimmung „Hafen für Futtermittel und Schüttgüter“ sowie gewerbliche
Flächen. Die Flächenaufteilung entspricht der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes
mit dem neuen Verlauf der Hafenstraße und den gewerblichen und
Sondergebietsflächen.
Die zusätzlichen Gewerbeflächen sowohl westlich der Donaustraße als auch
im Bereich des ursprünglich vorgesehenen Regenrückhaltebeckens werden als eingeschränkte
Gewerbegebiete vorgesehen mit einem Lärmkontingent von 60/45 dB (tags/nachts).
Die übrigen Lärmkontingente sind so beibehalten worden, wobei für den
hinzugekommenen Bereich des Hafens (SO 2) eine geringe Absenkung auf 68/53 dB
vorgesehen ist.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wird noch abgestimmt, ob und ggf. in
welcher Form aufgrund der vorhandenen Freileitungen Einschränkungen bei einer
gewerblichen Nutzung der Fläche, die bislang als Regenrückhaltebecken
vorgesehen war, bestehen.
Die Gebäudehöhen wurden auf NN-Höhen umgestellt. Im Bereich des Futtermittel- und Schüttguthafens wurden sie erhöht und an die bestehenden Gebäudehöhen angepasst. Bei den übrigen Bereichen wurde die Gebäudehöhe leicht abgestuft auf die im Bebauungsplan Nr. 99 getroffenen Festsetzung festgesetzt.
Die textlichen Festsetzungen entsprechen grundsätzlich den Festsetzungen, die bislang im Bebauungsplan Nr. 99 getroffen worden sind. Hinzugekommen ist unter Nr. 5 eine Festsetzung, wonach entweder im SO 1 oder im GE 1 ein Funkmast mit einer Höhe von 115 m NN zulässig ist.
Nach Anerkennung der Planentwürfe der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ erfolgt das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die in Form einer Einwohnerversammlung vorgesehen wird und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad zur Umweltprüfung äußern sollen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planentwürfe der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel-und Schüttguthafen“ an und beschließt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Planentwürfe der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel-und Schüttguthafen“ anzuerkennen und zu beschließen, das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.2017 die
Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes
Nr. 109 “Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen”
beschlossen und den Auftrag für die Erarbeitung der Bauleitpläne erteilt.
Zwischenzeitlich wurden die Planentwürfe für die 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet
– Futtermittel- und Schüttguthafen“ erarbeitet. Sie sind der Vorlage beigefügt.
Gegenüber den bisherigen Festsetzungen im Flächennutzungsplan wird mit
der 21. Änderung eine Teilfläche an der Donaustraße in die die gewerbliche
Nutzung einbezogen. Dies hat eine Änderung der Erschließung des Gebietes zur
Folge, so dass die Hafenstraße nunmehr weiter nördlich verlaufen soll. Damit
können die zwischen der Bundesstraße 51 und der Hafenstraße gelegenen Flächen
verkehrlich besser erschlossen werden. Die südlich der verlegten Hafenstraße
verlaufenden Flächen sollen dem Sondergebiet für den Futtermittel- und
Schüttguthafen zugeschlagen werden.
Zudem ist vorgesehen, die Donaustraße zu unterbrechen, so dass hierüber
gewerblicher Verkehr nicht mehr in oder aus dem Industrie- und Gewerbegebiet
fahren kann. Eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer wird soll beibehalten
werden.
Die Entsorgung des Oberflächenwassers erfolgt über ein an der
Bundesstraße 51 anzulegendes Regenrückhaltebecken. Das bislang im
Flächennutzungsplan ebenfalls vorgesehene Regenrückhaltebecken im Bereich
Hafenstraße/Donaustraße wird nicht mehr benötigt, so dass hier eine gewerbliche
Nutzung vorgesehen werden kann.
Der Bebauungsplan Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und
Schüttguthafen“ überplant einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 99 „Hafen-
und Industriegebiet Mittellandkanal“ und bezieht auch die in der Änderung des
Flächennutzungsplanes aufgenommene gewerbliche Fläche mit ein.
Vorgesehen ist weiterhin die Ausweisung eines Sondergebietes mit der
Zweckbestimmung „Hafen für Futtermittel und Schüttgüter“ sowie gewerbliche
Flächen. Die Flächenaufteilung entspricht der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes
mit dem neuen Verlauf der Hafenstraße und den gewerblichen und
Sondergebietsflächen.
Die zusätzlichen Gewerbeflächen sowohl westlich der Donaustraße als auch
im Bereich des ursprünglich vorgesehenen Regenrückhaltebeckens werden als eingeschränkte
Gewerbegebiete vorgesehen mit einem Lärmkontingent von 60/45 dB (tags/nachts).
Die übrigen Lärmkontingente sind so beibehalten worden, wobei für den
hinzugekommenen Bereich des Hafens (SO 2) eine geringe Absenkung auf 68/53 dB
vorgesehen ist.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wird noch abgestimmt, ob und ggf. in
welcher Form aufgrund der vorhandenen Freileitungen Einschränkungen bei einer
gewerblichen Nutzung der Fläche, die bislang als Regenrückhaltebecken
vorgesehen war, bestehen.
Die Gebäudehöhen wurden auf NN-Höhen umgestellt. Im Bereich des Futtermittel- und Schüttguthafens wurden sie erhöht und an die bestehenden Gebäudehöhen angepasst. Bei den übrigen Bereichen wurde die Gebäudehöhe leicht abgestuft auf die im Bebauungsplan Nr. 99 getroffenen Festsetzung festgesetzt.
Die textlichen Festsetzungen entsprechen grundsätzlich den Festsetzungen, die bislang im Bebauungsplan Nr. 99 getroffen worden sind. Hinzugekommen ist unter Nr. 5 eine Festsetzung, wonach entweder im SO 1 oder im GE 1 ein Funkmast mit einer Höhe von 115 m NN zulässig ist.
Nach Anerkennung der Planentwürfe der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hafen- und Industriegebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ erfolgt das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die in Form einer Einwohnerversammlung vorgesehen wird und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad zur Umweltprüfung äußern sollen.
Herr Dr. Solf erkundigt sich nach der Breite der Straße. Die Parzellenbreite der Straße beträgt 15,00 m und beinhaltet neben der eigentlichen Fahrbahn auch Seitenbereich für parkende Fahrzeuge und einen Gehweg.
Herr Dr. Solf erkundigt sich, ob bei den jetzigen Planentwürfen die Meldelinie 2 zur Verlegung der Bundesstraße 65 berücksichtigt worden ist, da die Verkehrsführung im Großen und Ganzen zu sehen ist.
Die Meldelinie 2 ist bei der Planung nicht berücksichtigt worden, da die bisherige verkehrliche Erschließung des Gebietes über die Hafenstraße mit Anbindung an die Bundesstraße 51 vorgesehen war und auch entsprechend beibehalten werden soll.
Herr Dr. Solf erkundigt sich nach der Größenordnung der gewerblichen Grundstücke nördlich der verlegten Hafenstraße und ob diese Grundstücke ebenfalls über die Hafenstraße erschlossen werden sollen.
Die Grundstücke habe eine Größe von insgesamt ca. 4 ha und sollen über die Hafenstraße erschlossen werden.
Herr Klenke erkundigt sich nach den Höhen der Gebäude im jetzigen Bestand und zukünftig, ob sich die Lärmkontingente beim Bestandshafen gegenüber der bestehenden Planung ändern, und welche Größe das Hafengebiet zukünftig haben wird.
Die jetzige Gebäudehöhe des Silos beträgt ca. 45 m. Die zukünftigen Gebäudehöhen sollen in derselben Gebäudehöhe zugelassen werden, da das Gelände bei ca. 45 – 50 m über NN liegt und die maximale Gebäudehöhe auf 95 m über NN vorgesehen wird. Die Lärmkontingente im Bereich des Bestandshafens liegen wie bisher bei 70/55 dB. Lediglich im Bereich der Erweiterung des Hafenbereichs wird es zu einer Erhöhung es Lärmkontingentes kommen, da die gewerblichen Bauflächen bislang eine Kontingent von 65/50 dB hatten und zukünftig bei 68/53 dB liegen sollen. Die Größe der Hafengebietes wird sich ca. verdoppeln auf rd. 4 ha.