Sitzung: 13.09.2017 Ortsrat Bohmte
Erste Gemeinderätin
Tanja Strotmann berichtet aus der Arbeit der Verwaltung:
- Verkehrsschau
Am 07.09.2017 fand eine Verkehrsschau in der Gemeinde Bohmte statt. Folgende Punkte der Ortschaft Bohmte wurden in der Verkehrsschau besprochen:
Fußgängerüberweg L 81 (Bremer Straße)
Aufgrund der Ansiedlung eines Verbrauchermarktes ist die Notwendigkeit für
Schutzmaßnahmen zu Gunsten des querenden Fußgängers in Höhe der Einmündung
Neustadtstraße geprüft worden. Nach dem Ergebnis der Verkehrszählung wird
insbesondere wegen des sehr starken Kfz-Längsverkehrs von > 1.000 Kfz/h in
der Spitzenstunde bei gleichzeitig über 30 querenden Fußgängern die Anlegung
eines FGÜ unmittelbar an der südlichen Seite der Einmündung der Neustadtstraße
in die L 81 für erforderlich gehalten. Die Markierung und Beschilderung
erfolgen nach VZ 293 und VZ 350. Die Ausleuchtung des FGÜ und die Absenkung der
Bordsteine im Seitenbereich sind durch die Gemeinde zu veranlassen. Ebenso sind
im erforderlichen Umfang auf beiden Seiten der Straße Einstellplätze
aufzuheben, um die Anlage des FGÜ zu ermöglichen bzw. ausreichende
Sichtverhältnisse für querende Fußgänger sicherzustellen.
Die Verwaltung wird eine Vorschlag für die Gestaltung erarbeiten und zur
Beratung vorlegen.
Geschwindigkeitsbegrenzung L 85 (Wehrendorfer Straße)
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h ist nicht erforderlich, da die
Zuwegung zum Seniorenzentrum abgesetzt von der L 85 über die in einer
Tempo-30-Zone befindliche Gartenstraße erfolgt.
Der Ortsrat bittet um nochmalige Prüfung. Das Seniorenzentrum werde auch
über die Landesstraße erschlossen.
Geschwindigkeitsbegrenzung L 81 (Bremer Straße)
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h ist nicht erforderlich, da ein
direkter Zugang des Kindergartens der Kath. Kirchengemeinde zur L 81 nicht
gegeben ist.
Geschwindigkeitsbegrenzung K 401 (Bremer Straße)
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h ist nicht erforderlich, da die
Zuwegung zur Oberschule abgesetzt von der K 401 über in einer Tempo-30-Zone
gelegene Gemeindestraßen erfolgt.
Radwegbenutzungspflicht „Bruchheide“
Es wird auf das Protokoll der Verkehrsschau vom 30.10.2012 zu TOP 1
hingewiesen. Die Radwegbenutzungspflicht wird innerhalb der geschlossenen
Ortschaft aufgehoben. Die vorhandenen VZ
240 sind zu entfernen; gegen eine Ausschilderung nach VZ 239 i. V. m. ZZ
1022-10 (Gehweg, Radfahrer frei) bestehen keine Bedenken.
Unfallhäufung Bruchheide/Im Hinterbruch
Aufgrund der Häufung von Verkehrsunfällen im Kurvenverlauf ist die
Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h in FR Hunteburg ca. 50 m vorzuziehen; in FR
Bohmte soll diese künftig bereits an der Einmündung „Diepenauer Weg“ beginnen.
Die VZ 274-55 sind in Verbindung mit VZ 105/106 (Gefahrenstelle) aufzustellen.
Die vorhandenen VZ 625 (Richtungspfeile) sind teilweise abgängig und zu
erneuern; in Höhe Hof Asshorn sind in FR Bohmte weitere Richtungstafeln
anzubringen.
Die bereits durch VZ 250 gesperrte Durchfahrt über die alte Zuwegung „Im
Hinterbruch“ sollte auch baulich unterbunden werden, da sich die Situation
derzeit wegen zwei unmittelbar aufeinanderfolgender Einmündungen
unübersichtlich darstellt.
Am Schwakenhofe
Die Wegweisung in Richtung Espelkamp an der B 51/L 81 wird in Kürze
aufgehoben. Verkehrsteilnehmer mit Ziel „Espelkamp“ werden künftig über die
Mittelanbindung in Richtung Leverner Straße geführt. Parallel dazu ist es
erforderlich, die Benutzung dieser Strecke durch Aufhebung der Vorfahrtregelung
„rechts vor links“ den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen anzupassen. Die
Straße „Am Schwakenhofe“ muss dazu die Vorfahrt nach VZ 301 erhalten;
einmündende Gemeindestraßen sind nach VZ 205 zu beschildern.
Der Ortsrat spricht sich dafür aus, die Vorfahrtsregelung der Straße „Am
Schakenhofe“ noch nicht zu ändern. Über diesen Punkt soll in der nächsten
Sitzung beraten werden.
Baugebiet Heideweg
Die Notwendigkeit für die Anlage eines baulich von der Fahrbahn abgesetzten
Gehwegs an der Straße „Am Fischteich“ wird wegen der untergeordneten
Verkehrsbedeutung in einer Tempo-30-Zone nicht gesehen. Für den Gehweg müssten
einige Bäume beseitigt werden, um deren Erhalt die Untere Naturschutzbehörde
des Landkreises Osnabrück bittet.
Der Punkt ist ebenfalls in der kommenden Ortsratssitzung zu beraten.
Königsberg Straße
Um unerwünschten Abkürzungsverkehr zu unterbinden, bestehen gegen eine
bauliche Sperrung des Verbindungsweges zur L 85 keine Bedenken.
Der Ortsrat wünscht auch zu diesem Punkt eine Beratung in der nächsten
Sitzung.
- Private
Dorfentwicklungsprojekte
Zum 15.09.2017 werden insgesamt 11 private Anträge zur Dorfentwicklung
gestellt, davon vier Anträge aus der Ortschaft Bohmte.
-
Kyffhäuser Kameradschaft zur Sanierung des
Kriegerdenkmals
-
Schützenverein Bohmte zur Fenstersanierung
-
Schützenverein Bohmterheide zum Schützenhausanbau
-
Herr Busch vom Schuhhaus Busch zur Sanierung des
Brunnens
: