Erste Gemeinderätin Tanja Strotmann berichtet aus der Arbeit der Verwaltung:

 

  1. Verkehrsschau

Am 07.09.2017 fand eine Verkehrsschau in der Gemeinde Bohmte statt. Folgende Punkte der Ortschaft Bohmte wurden in der Verkehrsschau besprochen:

 

Fußgängerüberweg L 81 (Bremer Straße)

Aufgrund der Ansiedlung eines Verbrauchermarktes ist die Notwendigkeit für Schutzmaßnahmen zu Gunsten des querenden Fußgängers in Höhe der Einmündung Neustadtstraße geprüft worden. Nach dem Ergebnis der Verkehrszählung wird insbesondere wegen des sehr starken Kfz-Längsverkehrs von > 1.000 Kfz/h in der Spitzenstunde bei gleichzeitig über 30 querenden Fußgängern die Anlegung eines FGÜ unmittelbar an der südlichen Seite der Einmündung der Neustadtstraße in die L 81 für erforderlich gehalten. Die Markierung und Beschilderung erfolgen nach VZ 293 und VZ 350. Die Ausleuchtung des FGÜ und die Absenkung der Bordsteine im Seitenbereich sind durch die Gemeinde zu veranlassen. Ebenso sind im erforderlichen Umfang auf beiden Seiten der Straße Einstellplätze aufzuheben, um die Anlage des FGÜ zu ermöglichen bzw. ausreichende Sichtverhältnisse für querende Fußgänger sicherzustellen.

 

Die Verwaltung wird eine Vorschlag für die Gestaltung erarbeiten und zur Beratung vorlegen.

 

Geschwindigkeitsbegrenzung L 85 (Wehrendorfer Straße)

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h ist nicht erforderlich, da die Zuwegung zum Seniorenzentrum abgesetzt von der L 85 über die in einer Tempo-30-Zone befindliche Gartenstraße erfolgt.

 

Der Ortsrat bittet um nochmalige Prüfung. Das Seniorenzentrum werde auch über die Landesstraße erschlossen.

 

Geschwindigkeitsbegrenzung L 81 (Bremer Straße)

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h ist nicht erforderlich, da ein direkter Zugang des Kindergartens der Kath. Kirchengemeinde zur L 81 nicht gegeben ist.

 

Geschwindigkeitsbegrenzung K 401 (Bremer Straße)

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h ist nicht erforderlich, da die Zuwegung zur Oberschule abgesetzt von der K 401 über in einer Tempo-30-Zone gelegene Gemeindestraßen erfolgt.

 

Radwegbenutzungspflicht „Bruchheide“

Es wird auf das Protokoll der Verkehrsschau vom 30.10.2012 zu TOP 1 hingewiesen. Die Radwegbenutzungspflicht wird innerhalb der geschlossenen Ortschaft aufgehoben. Die  vorhandenen VZ 240 sind zu entfernen; gegen eine Ausschilderung nach VZ 239 i. V. m. ZZ 1022-10 (Gehweg, Radfahrer frei) bestehen keine Bedenken.

 

 

Unfallhäufung Bruchheide/Im Hinterbruch

Aufgrund der Häufung von Verkehrsunfällen im Kurvenverlauf ist die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h in FR Hunteburg ca. 50 m vorzuziehen; in FR Bohmte soll diese künftig bereits an der Einmündung „Diepenauer Weg“ beginnen. Die VZ 274-55 sind in Verbindung mit VZ 105/106 (Gefahrenstelle) aufzustellen. Die vorhandenen VZ 625 (Richtungspfeile) sind teilweise abgängig und zu erneuern; in Höhe Hof Asshorn sind in FR Bohmte weitere Richtungstafeln anzubringen.

 

Die bereits durch VZ 250 gesperrte Durchfahrt über die alte Zuwegung „Im Hinterbruch“ sollte auch baulich unterbunden werden, da sich die Situation derzeit wegen zwei unmittelbar aufeinanderfolgender Einmündungen unübersichtlich darstellt.

 

Am Schwakenhofe

Die Wegweisung in Richtung Espelkamp an der B 51/L 81 wird in Kürze aufgehoben. Verkehrsteilnehmer mit Ziel „Espelkamp“ werden künftig über die Mittelanbindung in Richtung Leverner Straße geführt. Parallel dazu ist es erforderlich, die Benutzung dieser Strecke durch Aufhebung der Vorfahrtregelung „rechts vor links“ den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen anzupassen. Die Straße „Am Schwakenhofe“ muss dazu die Vorfahrt nach VZ 301 erhalten; einmündende Gemeindestraßen sind nach VZ 205 zu beschildern.

 

Der Ortsrat spricht sich dafür aus, die Vorfahrtsregelung der Straße „Am Schakenhofe“ noch nicht zu ändern. Über diesen Punkt soll in der nächsten Sitzung beraten werden.

 

Baugebiet Heideweg

Die Notwendigkeit für die Anlage eines baulich von der Fahrbahn abgesetzten Gehwegs an der Straße „Am Fischteich“ wird wegen der untergeordneten Verkehrsbedeutung in einer Tempo-30-Zone nicht gesehen. Für den Gehweg müssten einige Bäume beseitigt werden, um deren Erhalt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück bittet.

 

Der Punkt ist ebenfalls in der kommenden Ortsratssitzung zu beraten.

 

Königsberg Straße

Um unerwünschten Abkürzungsverkehr zu unterbinden, bestehen gegen eine bauliche Sperrung des Verbindungsweges zur L 85 keine Bedenken.

 

Der Ortsrat wünscht auch zu diesem Punkt eine Beratung in der nächsten Sitzung.

 

 

  1. Private Dorfentwicklungsprojekte

Zum 15.09.2017 werden insgesamt 11 private Anträge zur Dorfentwicklung gestellt, davon vier Anträge aus der Ortschaft Bohmte.

-       Kyffhäuser Kameradschaft zur Sanierung des Kriegerdenkmals

-       Schützenverein Bohmte zur Fenstersanierung

-       Schützenverein Bohmterheide zum Schützenhausanbau

-       Herr Busch vom Schuhhaus Busch zur Sanierung des Brunnens

 

: