Herr Pöttker berichtet zu nachstehenden Punkten:

Kommunales Wirtschaftswegekonzept

Die Politik hatte bis zum 2. August 2017 die Möglichkeit, zu dem überarbeiteten Konzeptentwurf mit den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Kommentierung der Verwaltung über das dazu freigeschaltete Bürgerportal http://www.wirtschaftswegekonzept.de Stellungnahmen abzugeben. Auf Nachfrage bei dem Büro Ge-Komm GmbH, Melle sind dazu keine Stellungnahmen abgegeben worden. In der weiteren zeitlichen Abfolge ist vorgesehen, die Öffentlichkeit in der Zeit vom 11.09.2017 bis 11.10.2017 zu beteiligen. Die Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen erfolgt im Anschluss, so dass den politischen Gremien die Möglichkeit zur abschließenden Beratung in den Monaten November / Dezember dieses Jahres gegeben wird.

 

Besichtigung des Bauhofes der Gemeinde Bohmte

Im Vorfeld der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Wege am 02.11.2017 ist eine Besichtigung des Bauhofes vorgesehen. Die Ausschussmitglieder erhalten dabei Einblicke in den Aufgabenbereich des Bauhofteams. Zudem wird der Fahrzeugpark mit seiner Ausstattung vorgestellt. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 16.08.2017 wurde der Vorschlag unterbreitet, alle Ratsmitglieder zu der Besichtigung einzuladen.

 

Ausbau der Siedlungsstraßen im Baugebiet „Am Heideweg“

Gegenüber dem zunächst angestrebten Zeitpunkt zum Ausbau der Siedlungsstraßen noch im Jahr 2017 haben sich aufgrund beitragsrechtlicher Fragestellungen Verschiebungen in der zeitlichen Abfolge ergeben. Gegenwärtig werden dazu die beitragsrechtlichen Aspekte für den Straßenbau durch das Fachbüro Comuna, Syke geklärt. Im Rahmen einer Anwohnerversammlung im Oktober dieses Jahres soll die Maßnahme den Anwohner vorgestellt werden. Der Beginn der Straßenbauarbeiten ist dann zum Frühjahr kommenden Jahres angedacht, so dass nach Abschluss der Arbeiten die Bescheide für die Erhebung der Erschließungsbeiträge den Grundstückseigentümern im Herbst 2018 zugestellt werden können.

 

Förderung nach der ZILE – Richtlinie; hier Förderung des ländlichen Wegebaus zum Ausbau der Straße Hinterfelde

Mit Schreiben vom 20.07.2017 teilt das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Osnabrück mit, dass für die Projekte nach der ZILE – Richtlinie grundsätzlich die Möglichkeit besteht, in diesem Jahr Förderanträge zum Stichtag 15.09.2017 einzureichen. Für die Maßnahme 8 „Ländlicher Wegebau“ hat das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz allerdings entschieden, dass abweichend von dieser Regelung keine weiteren Anträge mehr angenommen werden. Auf Nachfrage teilt das ArL mit, dass die Anträge, die bis zum Stichtag 15.02.2017 gestellt worden sind, noch abgearbeitet worden sind und alles was danach gekommen ist und in das Ranking Stichtag 15.09.2017 eingegangen gewesen wäre, keine Berücksichtigung mehr findet.

 

Vereinfachte Flurbereinigung Bohmte – Nord

Nachdem sich die gewählten Arbeitskreismitglieder im Rahmen ihrer Arbeitskreissitzungen mit den Zielen der vereinfachten Flurbereinigung Bohmte - Nord intensiv und kritisch auseinander gesetzt haben, soll der aktuelle Sachstand im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 20.09.2017 im Landgasthaus Gieseke – Asshorn an die Teilnehmer weiter gegeben werden.

 

Zu behandelte Themen sind:

  • Vorstellung der vorläufigen Gebietskarte mit der Verfahrensgrenze
  • Ein erstes ausgearbeitetes Wegekonzept
  • Handhabung mit den Flächen, die für die Hunterenaturierung als begleitende ökologische Maßnahme benötigt werden und in die Bewertung einfließen
  • Anfallende Kompensationsflächen aufgrund von zusätzlichen Versiegelungen bei Wegebaumaßnahmen und Anspruch auf wertgleichen Tausch
  • Beiträge der Teilnehmer an der Finanzierung der Flurbereinigung

 

Ersatz der vorhandenen Lichtzeichenanlage durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken / Schranken im Zuge der Straße Bruchheide im Bahn – km 2,211 der Eisenbahnstrecke Holzhausen – Bohmte - Schwegermoor

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover als Planfeststellungsbehörde für das o. g. Vorhaben  teilt mit Schreiben vom 01.08.2017 mit, dass die Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH (VLO) den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gestellt.

 

Im Erläuterungsbericht zum Antrag wird die Planung mit der vor Ort teilweise unübersichtlichen Situation und der stark beengten Verhältnisse am Bahnübergang begründet. Zur Erhöhung der Sicherheit und der leichteren Abwicklung des Verkehrs soll eine Überplanung des BÜ – Bereiches und ein Ersatz der vorhandenen Anlage durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken für die Fahrbahn und Schranken für die parallel verlaufenden Gehwege erfolgen. Die Vorplanung wurde in einem Ortstermin am 25.04.2017 mit den zu beteiligenden Stellen, Landkreis Osnabrück,Polizei Osnabrück, Firma Kesseböhmer, VLO und Gemeinde Bohmte abgestimmt. Wichtig ist in diesem Fall darauf hinzuweisen, dass der Einmündungsbereich mit der abknickenden Gemeindestraße Bruchheide so gestaltet wird, dass eine Einfahrt für Fahrzeuge über 7,5 t aufgrund der beengten Platzverhältnisse ausgeschlossen wird. Lediglich der Begegnungsfall PKW / PKW soll gewährleistet bleiben. Für die Verschwenkung und Aufweitung des Einmündungsbereiches sowie für die Verbreiterung des Gehweges auf der gegenüberliegenden Straßenseite werden private Flächen in Anspruch genommen. Hierüber werden entsprechende privatrechtliche Vereinbarungen zwischen VLO und den Eigentümern getroffen.

 

Die voraussichtlichen Kosten werden veranschlagt mit 375.500 € brutto. Die Kosten sind entsprechend dem Eisenbahnkreuzungsgesetz je zu einem Drittel zwischen den Kreuzungsbeteiligten, also von dem Baulastträger, VLO, dem Straßenbaulastträger der zu kreuzenden Straße, Gemeinde Bohmte und dem Land zu tragen. Danach verbleibt ein Betrag von rd. 125.200 € bei der Gemeinde Bohmte. Nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) gewährt das Land für Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Finanzhilfen von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderanträge werden für das Haushaltsjahr 2018 gestellt.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde Bohmte die Möglichkeit, bis zum 15.09.2017 eine Stellungnahme abzugeben. Aufgrund der Erhöhung der Sicherheit und der leichteren Abwicklung des Verkehrs am Bahnübergang durch Maßnahme ist beabsichtigt, eine positive Stellungnahme abzugeben.