Sitzung: 24.08.2017 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Herr Pöttker berichtet zu nachstehenden Punkten:
Kommunales
Wirtschaftswegekonzept
Die Politik hatte bis zum 2. August 2017 die Möglichkeit,
zu dem überarbeiteten Konzeptentwurf mit den Stellungnahmen der Bürgerinnen und
Bürger, einschließlich Kommentierung der Verwaltung über das dazu
freigeschaltete Bürgerportal http://www.wirtschaftswegekonzept.de Stellungnahmen
abzugeben. Auf Nachfrage bei dem Büro Ge-Komm GmbH, Melle sind dazu keine
Stellungnahmen abgegeben worden. In der weiteren zeitlichen Abfolge ist
vorgesehen, die Öffentlichkeit in der Zeit vom 11.09.2017 bis 11.10.2017 zu
beteiligen. Die Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen erfolgt im
Anschluss, so dass den politischen Gremien die Möglichkeit zur abschließenden
Beratung in den Monaten November / Dezember dieses Jahres gegeben wird.
Besichtigung
des Bauhofes der Gemeinde Bohmte
Im Vorfeld der nächsten Sitzung des Ausschusses
für Verkehr und Wege am 02.11.2017 ist eine Besichtigung des Bauhofes
vorgesehen. Die Ausschussmitglieder erhalten dabei Einblicke in den
Aufgabenbereich des Bauhofteams. Zudem wird der Fahrzeugpark mit seiner
Ausstattung vorgestellt. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom
16.08.2017 wurde der Vorschlag unterbreitet, alle Ratsmitglieder zu der
Besichtigung einzuladen.
Ausbau
der Siedlungsstraßen im Baugebiet „Am Heideweg“
Gegenüber dem zunächst angestrebten Zeitpunkt
zum Ausbau der Siedlungsstraßen noch im Jahr 2017 haben sich aufgrund
beitragsrechtlicher Fragestellungen Verschiebungen in der zeitlichen Abfolge
ergeben. Gegenwärtig werden dazu die beitragsrechtlichen Aspekte für den Straßenbau
durch das Fachbüro Comuna, Syke geklärt. Im Rahmen einer Anwohnerversammlung im
Oktober dieses Jahres soll die Maßnahme den Anwohner vorgestellt werden. Der
Beginn der Straßenbauarbeiten ist dann zum Frühjahr kommenden Jahres angedacht,
so dass nach Abschluss der Arbeiten die Bescheide für die Erhebung der
Erschließungsbeiträge den Grundstückseigentümern im Herbst 2018 zugestellt
werden können.
Förderung
nach der ZILE – Richtlinie; hier Förderung des ländlichen Wegebaus zum Ausbau
der Straße Hinterfelde
Mit Schreiben vom 20.07.2017 teilt das Amt für
regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Osnabrück mit, dass für
die Projekte nach der ZILE – Richtlinie grundsätzlich die Möglichkeit besteht,
in diesem Jahr Förderanträge zum Stichtag 15.09.2017 einzureichen. Für die
Maßnahme 8 „Ländlicher Wegebau“ hat das Nds. Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz allerdings entschieden, dass abweichend
von dieser Regelung keine weiteren Anträge mehr angenommen werden. Auf Nachfrage
teilt das ArL mit, dass die Anträge, die bis zum Stichtag 15.02.2017 gestellt
worden sind, noch abgearbeitet worden sind und alles was danach gekommen ist
und in das Ranking Stichtag 15.09.2017 eingegangen gewesen wäre, keine
Berücksichtigung mehr findet.
Vereinfachte
Flurbereinigung Bohmte – Nord
Nachdem sich die gewählten
Arbeitskreismitglieder im Rahmen ihrer Arbeitskreissitzungen mit den Zielen der
vereinfachten Flurbereinigung Bohmte - Nord intensiv und kritisch auseinander
gesetzt haben, soll der aktuelle Sachstand im Rahmen einer
Informationsveranstaltung am 20.09.2017 im Landgasthaus Gieseke – Asshorn an
die Teilnehmer weiter gegeben werden.
Zu behandelte Themen sind:
- Vorstellung der
vorläufigen Gebietskarte mit der Verfahrensgrenze
- Ein erstes
ausgearbeitetes Wegekonzept
- Handhabung mit
den Flächen, die für die Hunterenaturierung als begleitende ökologische
Maßnahme benötigt werden und in die Bewertung einfließen
- Anfallende
Kompensationsflächen aufgrund von zusätzlichen Versiegelungen bei
Wegebaumaßnahmen und Anspruch auf wertgleichen Tausch
- Beiträge der
Teilnehmer an der Finanzierung der Flurbereinigung
Ersatz
der vorhandenen Lichtzeichenanlage durch eine Lichtzeichenanlage mit
Halbschranken / Schranken im Zuge der Straße Bruchheide im Bahn – km 2,211 der
Eisenbahnstrecke Holzhausen – Bohmte - Schwegermoor
Die Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover als Planfeststellungsbehörde
für das o. g. Vorhaben teilt mit
Schreiben vom 01.08.2017 mit, dass die Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück
GmbH (VLO) den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
gestellt.
Im Erläuterungsbericht zum Antrag wird die
Planung mit der vor Ort teilweise unübersichtlichen Situation und der stark beengten
Verhältnisse am Bahnübergang begründet. Zur Erhöhung der Sicherheit und der
leichteren Abwicklung des Verkehrs soll eine Überplanung des BÜ – Bereiches und
ein Ersatz der vorhandenen Anlage durch eine Lichtzeichenanlage mit
Halbschranken für die Fahrbahn und Schranken für die parallel verlaufenden
Gehwege erfolgen. Die Vorplanung wurde in einem Ortstermin am 25.04.2017 mit
den zu beteiligenden Stellen, Landkreis Osnabrück,Polizei Osnabrück, Firma
Kesseböhmer, VLO und Gemeinde Bohmte abgestimmt. Wichtig ist in diesem Fall
darauf hinzuweisen, dass der Einmündungsbereich mit der abknickenden
Gemeindestraße Bruchheide so gestaltet wird, dass eine Einfahrt für Fahrzeuge
über 7,5 t aufgrund der beengten Platzverhältnisse ausgeschlossen wird.
Lediglich der Begegnungsfall PKW / PKW soll gewährleistet bleiben. Für die
Verschwenkung und Aufweitung des Einmündungsbereiches sowie für die
Verbreiterung des Gehweges auf der gegenüberliegenden Straßenseite werden
private Flächen in Anspruch genommen. Hierüber werden entsprechende
privatrechtliche Vereinbarungen zwischen VLO und den Eigentümern getroffen.
Die voraussichtlichen Kosten werden veranschlagt
mit 375.500 € brutto. Die Kosten sind entsprechend dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
je zu einem Drittel zwischen den Kreuzungsbeteiligten, also von dem
Baulastträger, VLO, dem Straßenbaulastträger der zu kreuzenden Straße, Gemeinde
Bohmte und dem Land zu tragen. Danach verbleibt ein Betrag von rd. 125.200 €
bei der Gemeinde Bohmte. Nach dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(NGVFG) gewährt das Land für Kreuzungsmaßnahmen nach dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz Finanzhilfen von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen
Kosten. Die Förderanträge werden für das Haushaltsjahr 2018 gestellt.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange hat die Gemeinde Bohmte die Möglichkeit, bis zum
15.09.2017 eine Stellungnahme abzugeben. Aufgrund der Erhöhung der Sicherheit
und der leichteren Abwicklung des Verkehrs am Bahnübergang durch Maßnahme ist
beabsichtigt, eine positive Stellungnahme abzugeben.