Sitzung: 13.06.2017 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: IV/152/2017
Sachverhalt:
Der Bahnübergang im Zuge der Gemeindestraße
Bruchheide mit dem Gleis der Bahnstrecke Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück
GmbH (VLO) ist zurzeit durch eine Lichtzeichenanlage technisch gesichert.
Derzeit ist die vorhandene BÜ-Anlage auf Grund eines Unfallschadens außer
Betrieb. In einem am 25.04.2017 stattgefundenen Ortstermin weist die VLO darauf
hin, dass auf Grund der verkehrenden LKW und der beengten Verhältnisse bereits
häufiger Unfallschäden, insbesondere am Ausleger des Lichtsignals, zu
verzeichnen waren. Die am Ortstermin teilnehmenden Personen seitens der Firma
Kesseböhmer, des Landkreises Osnabrück, der Polizei Osnabrück und der Gemeinde
Bohmte stellen fest, dass der Einmündungsbereich nicht für Lastzüge geeignet
ist. Es wurde weiter festgestellt, dass auch der nach dem Einmündungsbereich
weiterführende Straßenverlauf der Straße Bruchheide für LKW-Verkehre ungeeignet
ist. Die im Zuge der Straße angelegten Fahrbahneinengungen mit ihren
Anpflanzungen unterstreicht diese Feststellung.
In diesem Kontext diskutieren die am Ortstermin
Beteiligten über die Fahrbeziehungen am Bahnübergang und sprechen sich dafür
aus, dass die augenblickliche Verkehrssituation künftig zu verbessern ist. Auf
Grund der vor Ort zum unübersichtlichen Situation und der stark beengten
Verhältnisse am Bahnübergang ist zur Erhöhung der Sicherheit und der leichteren
Abwicklung des Verkehrs eine Überplanung des Kreuzungsbereiches und ein Ersatz
der vorhandenen Anlage durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken
vorgesehen. Anhand von Schleppkurven wird deutlich, dass eine Aufweitung des
Kreuzungsbereiches selbst für den Begegnungsfall PKW/PKW erforderlich ist. Zur
Sicherung eines Abbiegevorgangs zwischen LKW/PKW oder LKW/LKW wäre eine
nochmalige Aufweitung erforderlich. Seitens des von der VLO mit Planung
beauftragen Büros Contrack, Hannover wird vorgeschlagen, die Einfahrt in die
Straße Brucheide in nördliche Richtung deshalb für Fahrzeuge > 7,5 to im
Zuge der Maßnahme durch entsprechende Beschilderung zu sperren. Mit der
Aufweitung des Kreuzungsbereiches besteht die Notwendigkeit des Grunderwerbs an
einem Privatgrundstück. Eine Realisierung durch die VLO könnte für das kommende
Jahr 2018 vorgesehen werden.
Für die Maßnahme ist seitens der VLO ein Antrag
auf Planfeststellungsbeschluss gemäß „Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) § 18
bei der Niedersächsischen Landebehörde für Straßenbau und Verkehr als zuständige
Planfeststellungsbehörde zu stellen. Über die Abwicklung der Maßnahme und
Finanzierung ist zwischen den Kreuzungsbeteiligten eine Vereinbarung gemäß
„Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen
und Straßen (EKrG) abzuschließen. Die Kosten sind gemäß EKrG zwischen
der VLO, Gemeinde Bohmte als Straßenbaulastträger und dem Land Niedersachsen zu
dritteln. Eine Kostenschätzung durch das Büro Contrack soll rechtzeitig zu den
Haushaltsplanungen vorgelegt werden.