Sachverhalt:

Der Bahnübergang im Zuge der Gemeindestraße Bruchheide mit dem Gleis der Bahnstrecke Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH (VLO) ist zurzeit durch eine Lichtzeichenanlage technisch gesichert. Derzeit ist die vorhandene BÜ-Anlage auf Grund eines Unfallschadens außer Betrieb. In einem am 25.04.2017 stattgefundenen Ortstermin weist die VLO darauf hin, dass auf Grund der verkehrenden LKW und der beengten Verhältnisse bereits häufiger Unfallschäden, insbesondere am Ausleger des Lichtsignals, zu verzeichnen waren. Die am Ortstermin teilnehmenden Personen seitens der Firma Kesseböhmer, des Landkreises Osnabrück, der Polizei Osnabrück und der Gemeinde Bohmte stellen fest, dass der Einmündungsbereich nicht für Lastzüge geeignet ist. Es wurde weiter festgestellt, dass auch der nach dem Einmündungsbereich weiterführende Straßenverlauf der Straße Bruchheide für LKW-Verkehre ungeeignet ist. Die im Zuge der Straße angelegten Fahrbahneinengungen mit ihren Anpflanzungen unterstreicht diese Feststellung.

 

In diesem Kontext diskutieren die am Ortstermin Beteiligten über die Fahrbeziehungen am Bahnübergang und sprechen sich dafür aus, dass die augenblickliche Verkehrssituation künftig zu verbessern ist. Auf Grund der vor Ort zum unübersichtlichen Situation und der stark beengten Verhältnisse am Bahnübergang ist zur Erhöhung der Sicherheit und der leichteren Abwicklung des Verkehrs eine Überplanung des Kreuzungsbereiches und ein Ersatz der vorhandenen Anlage durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken vorgesehen. Anhand von Schleppkurven wird deutlich, dass eine Aufweitung des Kreuzungsbereiches selbst für den Begegnungsfall PKW/PKW erforderlich ist. Zur Sicherung eines Abbiegevorgangs zwischen LKW/PKW oder LKW/LKW wäre eine nochmalige Aufweitung erforderlich. Seitens des von der VLO mit Planung beauftragen Büros Contrack, Hannover wird vorgeschlagen, die Einfahrt in die Straße Brucheide in nördliche Richtung deshalb für Fahrzeuge > 7,5 to im Zuge der Maßnahme durch entsprechende Beschilderung zu sperren. Mit der Aufweitung des Kreuzungsbereiches besteht die Notwendigkeit des Grunderwerbs an einem Privatgrundstück. Eine Realisierung durch die VLO könnte für das kommende Jahr 2018 vorgesehen werden.

 

Für die Maßnahme ist seitens der VLO ein Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gemäß „Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) § 18 bei der Niedersächsischen Landebehörde für Straßenbau und Verkehr als zuständige Planfeststellungsbehörde zu stellen. Über die Abwicklung der Maßnahme und Finanzierung ist zwischen den Kreuzungsbeteiligten eine Vereinbarung gemäß „Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen  und Straßen (EKrG) abzuschließen. Die Kosten sind gemäß EKrG zwischen der VLO, Gemeinde Bohmte als Straßenbaulastträger und dem Land Niedersachsen zu dritteln. Eine Kostenschätzung durch das Büro Contrack soll rechtzeitig zu den Haushaltsplanungen vorgelegt werden.