Sitzung: 13.06.2017 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: BV/156/2017
Sachverhalt:
Im Rahmen der Zustandserfassung nach dem
kommunalen Straßenmanagementsystem wurden die Straßen und Wege aufgrund der
Beurteilung der Oberflächen in die Klassen 1 bis 4 eingestuft.
Klasse 1: ohne Schadstellen
Klasse 2: erste Ansätze von Schadenstellen
Klasse 3: umfassende Schadenstellen, jedoch noch
verkehrssicher
Klasse
4: erhebliche Mängel, verkehrsunsicher – umgehende Schadensbehebung
erforderlich
Ein Instandsetzungsbedarf ergibt daher für alle
Straßen der Zustandsklasse 3.
Unter Bezug auf die Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 22.03.2017 wird gegenwärtig eine Liste in
tabellarischer Form mit den Straßen in der Zustandsklasse 3 – umfassende
Schadensstellen, jedoch noch verkehrssicher – erarbeitet, aus der die
Reihenfolge mit den Dringlichkeitsstufen nach einem Bewertungsschema
vorgeschlagen wird. Kriterien für die Rangfolgen sind die Verkehrsbedeutung und
die Verkehrsbelastung. Nachstehende Maßstäbe werden für das Bewertungsschema
zugrunde gelegt:
Gewichtung Punktzahl
Verkehrsbelastung 40
% 1 –
5
ÖPNV 20
% 1 –
3
Schulwege / Wege zu öffentl. Einrichtungen 20 % 1
– 5
Landwirtschaftlicher Verkehr 10 % 1 – 5
Touristische Bedeutung 10 % 1 – 3
Die ausgearbeitete Zusammenstellung wird in der
Sitzung vorgestellt. Anders als bei der Bewertung der Wirtschaftswege kommt den
Maßnahmen von den Betreibern der Ver- und Entsorgungsleitungen hinsichtlich der
Rangfolge im Rahmen der Koordinierung mit dem Straßenbau einer besonderen
Bedeutung zu.
Beschluss:
Der Ausschuss für Verkehr und Wege empfiehlt,
nach der von der Verwaltung vorgeschlagenen Rangfolge zur künftigen Steuerung
von Maßnahmen zur Sanierung und Unterhaltung von Wirtschaftswegen, vorzugehen.