Sachverhalt:

Im Rahmen der Zustandserfassung nach dem kommunalen Straßenmanagementsystem wurden die Straßen und Wege aufgrund der Beurteilung der Oberflächen in die Klassen 1 bis 4 eingestuft.

Klasse 1: ohne Schadstellen

Klasse 2: erste Ansätze von Schadenstellen

Klasse 3: umfassende Schadenstellen, jedoch noch verkehrssicher

Klasse 4: erhebliche Mängel, verkehrsunsicher – umgehende Schadensbehebung erforderlich

Ein Instandsetzungsbedarf ergibt daher für alle Straßen der Zustandsklasse 3.

 

Unter Bezug auf die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.03.2017 wird gegenwärtig eine Liste in tabellarischer Form mit den Straßen in der Zustandsklasse 3 – umfassende Schadensstellen, jedoch noch verkehrssicher – erarbeitet, aus der die Reihenfolge mit den Dringlichkeitsstufen nach einem Bewertungsschema vorgeschlagen wird. Kriterien für die Rangfolgen sind die Verkehrsbedeutung und die Verkehrsbelastung. Nachstehende Maßstäbe werden für das Bewertungsschema zugrunde gelegt:

 

                                                                                                              Gewichtung                      Punktzahl

Verkehrsbelastung                                                                       40 %                                      1 – 5

ÖPNV                                                                                                 20 %                                      1 – 3

Schulwege / Wege zu öffentl. Einrichtungen     20 %                                      1 – 5

Landwirtschaftlicher Verkehr                                   10 %                                      1 – 5

Touristische Bedeutung                                                              10 %                                      1 – 3

 

Die ausgearbeitete Zusammenstellung wird in der Sitzung vorgestellt. Anders als bei der Bewertung der Wirtschaftswege kommt den Maßnahmen von den Betreibern der Ver- und Entsorgungsleitungen hinsichtlich der Rangfolge im Rahmen der Koordinierung mit dem Straßenbau einer besonderen Bedeutung zu.

 


 

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Verkehr und Wege empfiehlt, nach der von der Verwaltung vorgeschlagenen Rangfolge zur künftigen Steuerung von Maßnahmen zur Sanierung und Unterhaltung von Wirtschaftswegen, vorzugehen.