In der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen sind aufgrund der bisherigen Beratungen Gespräche mit verschiedenen Eigentümern geführt worden, um die Bereitschaft zur Bereitstellung von Flächen für eine mögliche Ausweisung von Wohnbaugebieten zu klären.

 

Im Ortsteil Feldkamp bieten sich grundsätzlich zwei Bereiche für eine Ausweisung von Wohnbauflächen an. Zum einen könnten Flächen im Bereich nördlich des Siedlungsbereiches “Vor dem Bruche” für eine Wohnbaunutzung in Betracht kommen. Eine geruchstechnische Untersuchung hierzu hat gezeigt, dass vor diesem Hintergrund eine Eignung der Flächen besteht. Gegenwärtig wird für diesen Bereich noch eine spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt, die bis in den Spätsommer andauert. Sofern die Ergebnisse zeigen, dass eine Ausweisung grundsätzlich möglich und vertretbar ist, sollte eine Entscheidung getroffen werden, ob und in welchem Umfang Flächen für eine Wohngebietsauweisung vorgesehen werden sollten.

 

Weitere Gespräche zu möglichen Flächen im Ortsteil Feldkamp haben gezeigt, dass grundsätzlich eine Bereitstellung von Flächen von Seiten der Eigentümer in Betracht kommt, allerdings konnte bislang noch keine abschließende Einigung erzielt werden.

 

Im Ortsteil Laar haben die geführten Gespräche bislang keine Bereitschaft zur Abgabe von Flächen ergeben.

 

Im Ortsteil Stirpe-Oelingen wurden ebenfalls mit vielen Eigentümer Gespräche geführt. Hier konnte mit mehreren Grundstückseigentümern eine Einigung erzielt werden, Flächen für eine Wohnbaulandausweisung abzugeben. Die Gespräche sind zwar noch nicht mit allen Eigentümern abschließend geführt worden, dennoch haben bereits mehrere Eigentümer ihr Einverständnis zu Abgabe der Grundstücke gegeben, so dass in jedem Fall die Möglichkeit besteht, ein Wohnbaugebiet auszuweisen.

 

Der Vorlage ist eine Karte beigefügt, in welcher die Flächen für eine mögliche Wohngebietsausweisung im Ortsteil Stirpe-Oelingen dargestellt sind. Darin enthalten sind sowohl die bereits ausgehandelten als auch die noch nicht endgültig geregelten Flächen dargestellt.

 

Für die bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses abschließend ausgehandelten Grundstücke sollte die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen werden. Im Anschluss daran würden dann die weiteren Schritte zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt werden.

 

Darüber hinaus ist eine Anpassung des Flächennutzungsplans notwendig, da im derzeitigen Flächennutzungsplan nicht sämtliche Flächen als Wohnbauland ausgewiesen sind. Hierzu ist die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen, die vom Geltungsbereich her identisch mit dem Bebauungsplan ist.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass für den Ortsteil Stirpe-Oelingen in der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen der Bebauungsplan Nr. 108 “In der Oelinger Heide” sowie die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. Die Geltungsbereiche umfassen die Grundstücke, zu denen bis zum Aufstellungsbeschluss eine Einigung erzielt werden konnte.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

40.000 €

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

40.000 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

51110     

 

 

 

Kostenstelle:

610000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0