Sitzung: 15.06.2017 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: IV/144/2017
Sachverhalt:
Gemäß § 57 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
können sich mindestens zwei Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe
zusammenschließen.
Aufgrund der Regelungen in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die
Ortsräte, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse vom 2. November 2016
sind Fraktionen Zusammenschlüsse von mindestens zwei Ratsmitgliedern, die der
gleichen Partei oder Wählergruppe angehören.
Gruppen sind andersartige Zusammenschlüsse von mindestens zwei
Ratsmitgliedern.
Auch Fraktionen können sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Die
Gruppe hat anstelle der beteiligten Fraktionen sämtliche Rechte und Pflichten
nach dem NKomVG und der Geschäftsordnung.
Fraktionen und Gruppen haben ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie
ihre Mitglieder sofort dem Ratsvorsitzenden schriftlich anzuzeigen und dabei
ihren Vorsitzenden anzugeben. Der Ratsvorsitzende unterrichtet unverzüglich den
Rat und den Bürgermeister.
Dem Bürgermeister liegt die schriftliche Erklärung von Herrn
Hans-Joachim Berg vom 30.04.2017 vor, wonach dieser mit Ablauf des 30.04.2017
nicht mehr Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist. Darüber hinaus
liegt dem Bürgermeister die schriftliche Erklärung der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 03.05.2017 vor, wonach künftig Mitglieder der Bündnis 90/Die Grünen
sind:
Frau Friedrike Schneider-Solf, Herr Dr. Joachim Solf.
Der
Fraktionsvorsitz bleibt mit Herrn Dr. Joachim Solf unverändert. Frau Friederike
Schneider-Solf bleibt stv. Fraktionsvorsitzende.
Am 29. Mai 2017
teilte die Fraktion Die Linke mit, dass sie ab dem 1. Juni 2017 eine Gruppe mit
dem Einzelratsmitglied Hans-Joachim Berg bildet. Die Bezeichnung der Gruppe
lautet DIE LINKE/Berg. Mitlieder der Gruppe sind:
Herr Hans-Joachim Berg, Herr Lars Büttner, Herr Dr. Hunno Hochberger. Als Gruppensprecher wurde Herr Büttner und als stellvertretender Gruppensprecher wurde Herr Hans-Joachim Berg benannt.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat nimmt die gegebenen Informationen zur Kenntnis.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
X |
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |