Sachverhalt:

Gemäß § 57 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) können sich mindestens zwei Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

 

Aufgrund der Regelungen in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die Ortsräte, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse vom 2. November 2016 sind Fraktionen Zusammenschlüsse von mindestens zwei Ratsmitgliedern, die der gleichen Partei oder Wählergruppe angehören.

 

Gruppen sind andersartige Zusammenschlüsse von mindestens zwei Ratsmitgliedern.

 

Auch Fraktionen können sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Die Gruppe hat anstelle der beteiligten Fraktionen sämtliche Rechte und Pflichten nach dem NKomVG und der Geschäftsordnung.

 

Fraktionen und Gruppen haben ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie ihre Mitglieder sofort dem Ratsvorsitzenden schriftlich anzuzeigen und dabei ihren Vorsitzenden anzugeben. Der Ratsvorsitzende unterrichtet unverzüglich den Rat und den Bürgermeister.

 

Dem Bürgermeister liegt die schriftliche Erklärung von Herrn Hans-Joachim Berg vom 30.04.2017 vor, wonach dieser mit Ablauf des 30.04.2017 nicht mehr Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist. Darüber hinaus liegt dem Bürgermeister die schriftliche Erklärung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2017 vor, wonach künftig Mitglieder der Bündnis 90/Die Grünen sind:

 

Frau Friedrike Schneider-Solf, Herr Dr. Joachim Solf.

 

Der Fraktionsvorsitz bleibt mit Herrn Dr. Joachim Solf unverändert. Frau Friederike Schneider-Solf bleibt stv. Fraktionsvorsitzende.

 

Am 29. Mai 2017 teilte die Fraktion Die Linke mit, dass sie ab dem 1. Juni 2017 eine Gruppe mit dem Einzelratsmitglied Hans-Joachim Berg bildet. Die Bezeichnung der Gruppe lautet DIE LINKE/Berg. Mitlieder der Gruppe sind:

 

Herr Hans-Joachim Berg, Herr Lars Büttner, Herr Dr. Hunno Hochberger. Als Gruppensprecher wurde Herr Büttner und als stellvertretender Gruppensprecher wurde Herr Hans-Joachim Berg benannt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat nimmt die gegebenen Informationen zur Kenntnis.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt