In die maschinelle Straßenreinigung soll entsprechend des Beschlusses des Rates der Gemeinde Bohmte vom 23. März 22017 auch der Siedlungsbereich “Tappenwiese” in der Ortschaft Bohmte aufgenommen werden. Hierdurch kommt es zu einer längeren Kehrstrecke und somit auch zu geänderten Kosten, die eine Überarbeitung der Gebührenkalkulation und damit auch eine Anpassung der Gebühren erforderlich machen.

 

Der Auftrag wird als Erweiterung des bestehenden Auftrages zu den bestehenden Konditionen an die Firma Alba vergeben.

 

Durch die Erweiterung der Straßenreinigung erhöhen sich die Kosten von bisher 12.486,10 € auf 14.354,66 €. Eine Anpassung der Gebühren ist daher vorzusehen.

 

Die Erweiterung der Straßenreinigung auf Grundlage der bestehenden Straßenreinigungskosten führt zu einer Anpassung des Gebührensatzes für den gesamten Bereich der Straßenreinigung. Die Anpassung hat zur Folge, dass der jetzige Gebührensatz von 0,84 €/m Straßenfront auf 0,82 €/m Straßenfront reduziert werden kann.

 

Von der Gesamtkehrstrecke von 15.956 m liegt eine Teilstrecke von 9.231 m im Bereich der gebührenpflichtigen Straßenreinigung. Die restliche Steilstrecke von 6.725 m wird aus Mitteln der Straßenunterhaltung finanziert.

 

Die Strecken werden einmal wöchentlich gereinigt.

 

Die Kosten für die Reinigung der über die Gebühren abzurechnenden Strecke belaufen sich auf 9.470,36 €. Das Gebührenaufkommen bei einem Gebührensatz von 0,82 €/m Straßenfront beträgt 7.569,42 €. Der gemeindeeigene Anteil beträgt damit 1.900,94 €.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte muss der gemeindliche Anteil mindestens 20 v.H. betragen. Der gemeindliche Anteil von 1.900,94 € entspricht einem Anteil von 20,07 v. H..

 

Der bisherige Gebührensatz in der Reinigungsklasse A beträgt 0,84 €/m Straßenfront.

 

Der neue Gebührensatz soll in der Reinigungsklasse A auf 0,82 €/m Straßenfront festgesetzt werden.

 

Der Entwurf der Satzung zur 5. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte ist der Vorlage beigefügt.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Satzung zur 5. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Bohmte (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der vorliegenden Fassung.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

684,71 €

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

927,33

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

54510

 

 

 

Kostenstelle:

675000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


 

 


Herr Rehme verweist auf die Beratungen im Verwaltungsausschuss und spricht sich dafür aus, sich dem Thema nochmal in der Fachausschusssitzung anzunehmen. Es sollte überlegt werden, die Reinigung auf das ganze Gemeindegebiet auszuweiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

26

Nein:

0

Enthaltung:

0