Sitzung: 08.06.2017 Ortsrat Hunteburg
Vorlage: BV/119/2017
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am
15. Juni 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „An der Lammert“ in
der Ortschaft Hunteburg beschlossen.
Nach Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der
Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 22. März 2017 den Planentwurf anerkannt
und die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem
Baugesetzbuch beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die
Auslegung der Entwurfsplanung mit Begründung und sämtlichen Anlagen sowie den
relevanten Stellungnahmen zu umweltbezogenen Belangen wurde am 30. März 2017
bekannt gemacht und hat in der Zeit vom 10. April bis einschließlich 10. Mai
2017 öffentlich ausgelegen. Es sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06. April 2017
am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 10. Mai 2017 gebeten.
Die vorgebrachten Stellungnahmen sowie die dazugehörenden
Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher
Belange liegen der Vorlage bei.
Änderungen oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so
dass der Bebauungsplan Nr. 106 “An der Lammert” als Satzung beschlossen werden
kann.
Anlagen:
Der Rat beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses
Beschlusses. Der Rat beschließt sodann den Bebauungsplan Nr. 106 “An der
Lammert” als Satzung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Der Ortsrat empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Die Abwägung wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Weiterhin empfiehlt der Ortsrat dem Gemeinderat, den Bebauungsplan Nr. 106 “An der Lammert” als Satzung zu beschließen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am
15. Juni 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „An der Lammert“ in
der Ortschaft Hunteburg beschlossen.
Nach Durchführung des frühzeitigen Verfahrens hat der
Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 22. März 2017 den Planentwurf anerkannt
und die Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens nach dem
Baugesetzbuch beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die
Auslegung der Entwurfsplanung mit Begründung und sämtlichen Anlagen sowie den
relevanten Stellungnahmen zu umweltbezogenen Belangen wurde am 30. März 2017
bekannt gemacht und hat in der Zeit vom 10. April bis einschließlich 10. Mai
2017 öffentlich ausgelegen. Es sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06. April 2017
am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 10. Mai 2017 gebeten.
Die vorgebrachten Stellungnahmen sowie die dazugehörenden
Abwägungsvorschläge zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher
Belange liegen der Vorlage bei.
Änderungen oder Anpassungen des Planentwurfs sind nicht erforderlich, so
dass der Bebauungsplan Nr. 106 “An der Lammert” als Satzung beschlossen werden
kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |