Sitzung: 08.06.2017 Ortsrat Hunteburg
Vorlage: BV/115/2017
Sachverhalt
Für den Friedhof Meyerhöfen ist die Anlegung einer pflegefreien
Urnengrabanlage geplant. Eine solche Anlage ist im letzten Jahr bereits für den
Friedhof Bohmte durchgeplant und umgesetzt worden (siehe beigefügte Bilder).
Auf jeder Grabstelle ist die Beisetzung von max. zwei Urnen möglich.
Die Gestaltung der einzelnen Grabstellen ist durch Pultsteine im Maß von Länge 35 cm x
Breite 35 cm x Höhe 15 cm (vorne) und
Höhe 30 cm (hinten) und
Ablageplatten für Blumenschmuck in einer
Größe von Länge 40cm x Breite 30 cm x Höhe 3 cm erfolgt. Das Material
der Grabsteine ist Multicolor geflammt
Es werden Vorname, Name, Geburstdatum und Sterbedatum in graugetönt und
sandgestrahlt aufgebracht.
Die Kantensteine und die Pflasterung sind in Naturstein “Kalkstein Olive
Black” der Firma NGR Rheine verlegt. Die Bestattungsfläche ist mit Bodendecker
bepflanzt und die Grabstelle ist mit einer Taxushecke eingefasst.
Auf dem Friedhof Meyerhöfen ist eine größere Grabfläche (siehe
beigefügten Plan) frei. Auf dieser Fläche ist die Anlage der pflegefreien
Urnengrabanlage vorgesehen. Die Anlage könnte analog der Grabanlage auf dem
Friedhof Bohmte gestaltet werden.
Die Grabanlage wird komplett mit Bepflanzung und Grabsteinen
fertiggestellt und kann zum Zeitpunkt einer Beisetzung für die Dauer des Ruherechtes
(30 Jahre) erworben werden. Die Gebühr für eine Grabstelle beträgt derzeit
2.700,00 Euro. Ist auf der Grabstelle die Beisetzung einer zweiten Urne
vorgesehen, ist eine Verlängerungsgebühr von 120,00 Euro pro Stelle und Jahr zu
zahlen. Hinzu kommt die Gebühr für die Beschriftung des Grabsteines. Die
Angehörigen haben eine hergerichtete Grabstelle und können Blumenschmuck
bringen, müssen sich jedoch nicht um die Pflege kümmern.
PläneFriedhof Meyerhöfen und Bilder pflegefreie Urnengrabanlage Bohmte
Beschluss
Der Ortsrat Hunteburg beschließt, die Planung der pflegefreien
Urnengrabanlage für den Friedhof Meyerhöfen umzusetzen.
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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28.000,00
€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss
Der Ortsrat Hunteburg beschließt, die Planung der pflegefreien
Urnengrabanlage für den Friedhof Meyerhöfen umzusetzen.
Sachverhalt
Für den Friedhof Meyerhöfen ist die Anlegung einer pflegefreien
Urnengrabanlage geplant. Eine solche Anlage ist im letzten Jahr bereits für den
Friedhof Bohmte durchgeplant und umgesetzt worden (siehe beigefügte Bilder).
Auf jeder Grabstelle ist die Beisetzung von max. zwei Urnen möglich.
Die Gestaltung der einzelnen Grabstellen ist durch Pultsteine im Maß von Länge 35 cm x
Breite 35 cm x Höhe 15 cm (vorne) und
Höhe 30 cm (hinten) und
Ablageplatten für Blumenschmuck in einer
Größe von Länge 40cm x Breite 30 cm x Höhe 3 cm erfolgt. Das Material
der Grabsteine ist Multicolor geflammt
Es werden Vorname, Name, Geburstdatum und Sterbedatum in graugetönt und
sandgestrahlt aufgebracht.
Die Kantensteine und die Pflasterung sind in Naturstein “Kalkstein Olive
Black” der Firma NGR Rheine verlegt. Die Bestattungsfläche ist mit Bodendecker
bepflanzt und die Grabstelle ist mit einer Taxushecke eingefasst.
Auf dem Friedhof Meyerhöfen ist eine größere Grabfläche (siehe
beigefügten Plan) frei. Auf dieser Fläche ist die Anlage der pflegefreien
Urnengrabanlage vorgesehen. Die Anlage könnte analog der Grabanlage auf dem
Friedhof Bohmte gestaltet werden.
Die Grabanlage wird komplett mit Bepflanzung und Grabsteinen
fertiggestellt und kann zum Zeitpunkt einer Beisetzung für die Dauer des Ruherechtes
(30 Jahre) erworben werden. Die Gebühr für eine Grabstelle beträgt derzeit
2.700,00 Euro. Ist auf der Grabstelle die Beisetzung einer zweiten Urne
vorgesehen, ist eine Verlängerungsgebühr von 120,00 Euro pro Stelle und Jahr zu
zahlen. Hinzu kommt die Gebühr für die Beschriftung des Grabsteines. Die
Angehörigen haben eine hergerichtete Grabstelle und können Blumenschmuck
bringen, müssen sich jedoch nicht um die Pflege kümmern.
Die Ortsratsmitglieder sprechen sich für die neue Grabanlage aus und richten ein großes Dankeschön an den neuen Friedhofsgärtner Herrn Menke.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |