Sitzung: 06.06.2017 Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen
a)
Herr
Herbert Ludzay richtet den Dank der Anlieger „Bohnekamp“ an Politik und
Verwaltung für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h im Bereich der
Stirper Straße ab der Einmündung Heggenkamp aus.
b)
Herr
Herbert Ludzay regt an, das neue Baugebiet in der Siedung Stirpe-Oelingen als
ökologische Siedlung über den gesetzlichen Anforderungen hinaus zu planen. Herr
Dunkhorst teilt mit, dass die Planungen hierzu erst noch aufgenommen werden, so
dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden können,
inwieweit ökologische Anforderungen als zwingende Festsetzungen in den
Bebauungsplan aufgenommen werden.
c)
Herr
Volker Strohmeyer fragt an, wie die Aussage zur Arenshorster Straße und zur
Bgm.-Rolfes-Straße zu verstehen ist. Herr Dunkhorst führt aus, dass im Rahmen
der Dorfentwicklungsplanung auch der Ausbau bzw. die Sanierung dieser beiden
Straßen als mögliche Fördermaßnahme überlegt worden ist. Da nach Aussage der
Förderbehörde aber eine Förderung dieser Maßnahmen wohl nicht in Betracht
kommt, kann hierüber keine Finanzierung erfolgen. Aus dem Grunde wurde die
technische Bauabteilung beauftragt die Kosten für eine Sanierung und für eine
erstmalige Herstellung zu ermitteln und dann im Ausschuss für Verkehr und Wege
vorzustellen, damit dann die weiteren Schritte und Beschlüsse zu diesen beiden
Straßen erfolgen können.
d)
Herr
Markus Kubitz und Herr Schmidt fragen an, ob die derzeit als Grünstreifen
ausgewiesenen Flächen westlich der Wohnbebauung an der Stirper Straße mit in
den vorgesehenen Bebauungsplan westlich der Siedlung Stirpe-Oelingen aufgenommen
werden sollen. Herr Dunkhorst führt aus, dass diese Flächen mit in den
Bebauungsplan aufgenommen werden sollen. Die Grünstreifen sind seinerzeit als
Siedlungsabschluss vorgesehen gewesen. Mit der beabsichtigen Erweiterung würde
dieser Zweck vom Grundsatz her wegfallen. Insofern wird im Rahmen des neuen
Baugebiets mit entschieden, ob der Grünstreifen beibehalten werden soll oder ob
eine Umwandlung in Bauland erfolgen soll, wobei dann noch außerhalb des
Bebauungsplanverfahrens entschieden werden muss, ob der Streifen den neuen
Wohnbauflächen zugeordnet werden soll oder ob den derzeitigen Anliegern der
Streifen zum Kauf angeboten wird.
e)
Herr
Volker Strohmeyer fragt an, ob die Straßenbeleuchtung entlang der Hunteburger
Straße noch aktuell ist. Im Haushaltsplan 2017, der gerade genehmigt und
bekannt gemacht und damit wirksam geworden ist, sind Mittel für die Herstellung
der Straßenbeleuchtung in diesem Jahr eingestellt. Insofern ist beabsichtigt,
die Maßnahme in diesem Jahr umzusetzen.