Sitzung: 07.06.2017 Ortsrat Bohmte
Erste Gemeinderätin
Tanja Strotmann berichtet aus der Arbeit der Verwaltung:
a)
Friedhofserweiterung
Bohmte
Am 10. Juni 2017
findet die Segnung der Friedhofserweiterungsfläche statt und anschließend kann
eine Belegung auf der Erweiterungsfläche vorgenommen werden.
Nach Fertigstellung der Baumwahlgräber (Familienbäume) wurde
festgestellt, dass z.B. beim Kauf einer Grabstelle (für max. zwei Urnen) die
vorgegebene max. Größe des Grabsteines (0,80 m hoch und 1,10 m breit bzw. Stele
(1,00 m hoch und 0,45 m breit) optisch nicht ins Bild passt. Rein theoretisch
kann an einem Familienbaum Baum immer zwölf Grabstellen für max. zwei Urnen
verkauft werden, so könnten zwölf Grabsteine aufgestellt werden.
Es sollte daher individuell bei dem „Verkaufsgespräch“ auf die Größe des
Grabdenkmales eingegangen werden.
Die Verwaltung wird
für die kommende Ortsratssitzung am 13.09.2017 einen Vorschlag zu der
Grabgestaltung der Baumwahlgräber erarbeiten. Sollte sich in den nächsten
Wochen noch weiterer Klärungsbedarf ergeben, wird hierüber ebenfalls in der
Vorlage berichtet.
b)
Ehemaliger Sportplatz
Herr Westermeyer
erkundigte sich in der letzten Ortsratssitzung nach den Säulenpappeln am
ehemaligen Sportplatz. Diese stehen auf der Eigentumsfläche der Gemeinde
Bohmte. Der abgebrochene Baum wurde beseitigt. Das Totholz in den übrigen
Bäumen wird zeitnah durch ein Unternehmen beseitigt.
c)
Hinweisschilder des Discounters ALDI
In Bezug auf die
Nachfrage von Herrn Lübbert wird mitgeteitl, dass das ALDI-Schild an der Bremer
Straße auf dem Privatgrundstück des Herrn Wellner befindet. Das Schild an der
Wehrendorfer Straße steht auf einer Fläche des Landes. Die Straßenmeisterei
wurde darüber informiert und kümmert sich. Eine Baugenehmigungspflicht besteht
erst ab einer Größe von 1m² Ansichtsfläche.
Gemeindeamtsrat Alf Dunkhorst berichtet aus
der Arbeit des Fachdienstes Bauen und Planen:
1. Auswertung Geschwindigkeitsmessung Shared
Space Bereich
In der Zeit vom 20. März 2017, 09.20 Uhr bis 24. März 2017, 10.05 Uhr
wurde auf Höhe Bremer Straße 58 im Shared Space Bereich das mobile
Geschwindigkeitsanzeigegerät aufgestellt. Dieses Gerät zählt die
vorbeifahrenden Fahrzeuge und zeichnet die gefahrenen Geschwindigkeiten in
beide Fahrtrichtungen auf. Eine Unterscheidung in PKW und LKW erfolgt nicht.
Das Kopfdatenblatt mit der Zusammenfassung aller Aufzeichnungen während
des Messzeitraums wird der Niederschrift beigefügt.
In den Kopfdaten der Aufzeichnungen werden neben dem Messort auch der
Messzeitraum sowie das vorhandene Tempolimit angegeben.
Es folgen die Angabe der absoluten Zahl der aufgezeichneten Fahrzeuge
sowie der Prozentanteil. Die Prozentangabe ist für die Auswertung im Programm
erforderlich.
Bei den Angaben V15, V50 und V85 sowie Vmax handelt es sich um Größen, die Aufschluss
über das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer geben. Im Mittelpunkt steht
dabei die V85. Dieser Wert wird in km/h ausgegeben und bedeutet, dass 85% der
gemessenen Fahrzeuge diese Geschwindigkeit nicht überschritten haben. Je näher
der Wert der V85 an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Meßort liegt oder
diese sogar unterschreitet, desto besser.
Analog verhält es sich für V15 und V50. Jedoch kommt der V85 die größte
Bedeutung zu, da sie den größten Teil der Kraftfahrer berücksichtigt.
Der Wert der Vmax, ebenfalls in km/h, gibt die höchste gemessene
Geschwindigkeit an; es ist möglich, dass es sich dabei nur um ein einzelnes
Fahrzeug handelt.
Der Anzahl der Fahrzeuge pro Tag liegen zwei verschiedene Kalkulationen
zugrunde. Entweder real oder berechnet.
Real: Diese Angabe gibt die Summe der Fahrzeuge des ersten vollen
Meßtages im Bearbeitungszeitraum wieder, der von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr
vorliegt. Beispiel: Das Meßgerät wurde am Montag gegen 11.00 Uhr aufgebaut und
am Freitag um 09.00 Uhr abgebaut. In der Übersicht wird als Fz/Tag real die
Anzahl der Fahrzeuge vom Dienstag, 21. März 2017, angegeben, nämlich des ersten
vollen Meßtages. Wenn zur Auswertung der Bearbeitungszeitraum nur auf einen Tag
eingeschränkt wird, dann wird dieser Tag zum ersten vollen Meßtag.
Berechnet: Diese Angabe ist eine statistische Hochrechnung. Sie kann
deshalb von den Resultaten bei “real” abweichen. Hier wird die Summe der
Fahrzeuge, die am ersten Meßtag zwischen 15.00 Uhr und 19.00 Uhr gefahren sind,
ermittelt und mit dem Faktor 3,5, multipliziert.
Tag- und Nachttrennung: Diese Trennung erlaubt eine Aussage darüber, wie
stark sich der Tagesüber-Verkehr vom Volumen des Nachtverkehrs unterscheidet.
Für den Tag (also von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) wird die Anzahl der Fahrzeuge
ermittelt, die zum ersten Mal zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr gemessen wurden.
Für die Nacht (also von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) wird das erste Auftreten der
Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr angezeigt.
Beispiel: Das Gerät wird am Montag gegen 11.30 Uhr aufgebaut und beendet
die Messungen am Freitag um 09.00 Uhr. Für die Tagzeit wird die
Kraftfahrzeuganzahl von Dienstag, 06.00 Uhr bis Dienstag, 22.00 Uhr angegeben.
Für die Nachtzeit wird die Anzahl von Montag, 22.00 Uhr bis Dienstag, 06.00 Uhr
addiert.
Es folgen abschließend Angaben über die durchschnittliche Anzahl der
Fahrzeuge pro Stunde, das Maximum pro Stunde sowie die Uhrzeit des Maximums. Abschließend ist die Anzahl der
Fahrzeuge über dem Limit angegeben sowie der Anteil in Prozent.
Für den Shared Space Bereich bedeutet dies, das 85 % der Fahrzeuge
insgesamt (sowohl ortsein- wie auch ortsauswärts) eine Geschwindigkeit von 34,3
km/h einhalten. Zudem haben während des Messzeitraumes insgesamt 289 Fahrzeuge
von 33.006 die zulässige Geschwindigkeit überschritten, was gerundet 1 %
ergibt.
Die maximal gefahrene Geschwindigkeit in den Shared Space Bereich hinein
lag bei 81 km/h und aus dem Shared Space Bereich hinaus in Richtung Bahnhof bei
155 km/h.
Die Geschwindigkeitsüberschreitungen fingen dabei in der Regel erst ab
21.00 Uhr an und hatten ihren Höhepunkt zwischen 22.30 Uhr und 00.00 Uhr. Etwas
aus der Reihe fällt dabei der 24. März 2017, wo zusätzlich 03.00 Uhr und 04.30
Uhr wiederholt Fahrzeug mit mehr als 100 km/h gefahren sind.
Insgesamt kann aber festgestellt werden, dass während des Messzeitraums
99 % aller Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten haben.
2. Sanierungsarbeiten
Bundesstraße 51
Die Straßenmeisterei Bohmte hat mitgeteilt, dass gegenwärtig die
Ausschreibung der Sanierung der Bundesstraße 51 in Richtung Diepholz beginnend
ab Leckermühle bis über Gemeindegrenze hinaus vorbereitet wird. Mit den
Arbeiten sollen Mitte August 2017 begonnen werden. Der Abschluss erfolgt in
2018. Die Ausführung erfolgt nach den vorliegenden Informationen in mehreren
Abschnitten jeweils unter Vollsperrung mit entsprechenden Umleitungen über
klassifizierten Straßen.