Sachverhalt:

Lt. Schreiben vom  15.02.2017 beantragt die Fraktion DIE LINKE die  Streichung  der  jährlichen Beitragserhöhung der Kindergartengebühren um 3 % ab dem 01.08.2017.

 

Eine Begründung lt. Antrag erfolgt mündlich durch den Antragsteller.

 

Gem. § 5 Abs. 6 der Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte erfolgt jeweils zum 01. August jeden Jahres eine Anhebung der Kindergartengebühren um jeweils 3 Prozent.

 

Lt. Antrag soll  der § 5 Abs. 6 der Nutzungs- und Gebührenordnung  für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte ersatzlos gestrichen werden.

 

Eine endgültige Aussetzung der  jährlichen Erhöhung vermindert die Einnahmen der Gemeinde für die Kindertagesstätten und erhöht folglich den Zuschussbedarf.

 

In dem folgenden Diagramm sind die jährlichen Zuschüsse für das Produkt 36510 (Kindertagesstätten) in den vergangenen Jahren ab 2011 im Verhältnis zum jährlichen Elternbeitrag und den jährlichen Erhöhungsbeträgen gem. § 5 Abs. 6 der Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte dargestellt.

 

   

 


Anlagen:

Antrag

Satzung

 


Beschluss:

Der Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

36510

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt