Sitzung: 23.03.2017 Rat Gemeinde Bohmte
Vorlage: BV/085/2017
Sachverhalt:
Lt. Schreiben vom 15.02.2017 beantragt die Fraktion DIE LINKE die Streichung der jährlichen Beitragserhöhung der Kindergartengebühren um 3 % ab dem 01.08.2017.
Eine Begründung lt. Antrag erfolgt mündlich durch den Antragsteller.
Gem. § 5 Abs. 6 der Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte erfolgt jeweils zum 01. August jeden Jahres eine Anhebung der Kindergartengebühren um jeweils 3 Prozent.
Lt. Antrag soll der § 5 Abs. 6 der Nutzungs- und Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte ersatzlos gestrichen werden.
Eine endgültige Aussetzung der jährlichen Erhöhung vermindert die Einnahmen der Gemeinde für die Kindertagesstätten und erhöht folglich den Zuschussbedarf.
In dem folgenden Diagramm sind die jährlichen Zuschüsse für das Produkt 36510 (Kindertagesstätten) in den vergangenen Jahren ab 2011 im Verhältnis zum jährlichen Elternbeitrag und den jährlichen Erhöhungsbeträgen gem. § 5 Abs. 6 der Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte dargestellt.
Anlagen:
Antrag
Satzung
Beschluss:
Der Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
36510 |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |