Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.02.2017 beantragt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Gemeinde Bohmte, die von den Eltern für die MIttagsverpflegung zu entrichtenden Entgelte nicht mehr zu erheben.

 

Der § 5 Abs. 7 der Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte soll  lt. Antrag gestrichen werden und  durch folgenden Absatz ersetzt werden:

 

“Sofern Kinder an der Mittagsverpflegung teilnehmen, werden hierfür keine Verpflegungsentgelte erhoben. Die Kosten der Mittagsverpflegung trägt die Gemeinde Bohmte”.

 

Lt. Antrag erfolgt die Begründung mündlich durch den Antragsteller..

 

In allen 5 Kindertagesstätten können die Kinder an einer Mittagsverpflegung teilnehmen. Das Entgelt für die Mittagsverpflegung ist unterschiedlich hoch, da in jeder Einrichtung ein anderer Essenslieferant vorhanden ist oder in der eigenen Küche des Kindergartens die Speisen zubereitet werden.

 

Folgende Beträge werden in den Kindertagesstätten der Gemeinde für 1 Mittagsessen gezahlt:

 

Kindergarten Wirbelwind: 1,63 €

Kindergarten Hummelhof: 2,00 €

Kindertagesstätte St. Johannes in Bohmte: 2,75 €

Kath. Kindergarten Hunteburg: 2,00 / Kindergartenkind, 1,85 € / Krippenkind

Ev. Kindergarten Hunteburg: 2,00 €

 

Lt. Angaben der Kindertagesstätten nehmen folgende Anzahl von Kindern an der Mittagsverpfelgung teil:

 

Kindergarten  Wirbelwind:                                         48 Kinder

Kindertagestätte Hummelhof:                 21 Kinder

Kindertagesstätte St. Johann:                   51 Kinder

Ev. Kindergarten Hunteburg:                    46 Kinder

Kath. Kindergarten Hunteburg:                               30 Kinder

 Summe:                                                                     196 Kinder

 

Nach den vorliegenden Zahlen  muss bei der Streichung des Entgeltes für die Mittagsverpflegung  von der Gemeinde Bohmte ein zusätzlicher Betrag i. H. v. ca. 95.000 € jährlich  getragen werden.

 

Weiterhin ist zu bedenken, dass noch nicht die Hälfte der Kinder in den Kindertagesstätten an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Bei einer Streichung des Entgeltes für die Mittagsverpflegung ist davon auszugehen, dass sich die Nachfrage erhöht und die geschaffenen örtlichen Voraussetzungen dann nicht mehr ausreichen (Größe des Essensraums etc.). Es würden weitere Folgekosten und Investitionen entstehen, die zunächst nicht genau zu kalkulieren.sind.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Beschluss wird im Verlauf der Sitzung erarbeitet.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt