Sitzung: 14.03.2017 Ausschuss für Bauen und Planen
Vorlage: BV/077/2017
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2017 die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 106 “An der Lammert” beschlossen und gleichzeitig die Entwürfe hierzu anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Nach Erarbeitung der Gutachten zur Artenschutzprüfung, zur Geruchsimmissionssituation und zum Schallschutz wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 13. Januar 2017 beteiligt und eine First zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 20. Februar 2017 gegeben. .
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in einer öffentlichen Unterrichtung, die am 01. Februar 2017 stattgefunden hat. Anregungen, Bedenken oder Hinweise wurden von den Anwesenden nicht vorgebracht.
Das mit der Planung beauftragte Büro Tovar & Partner, Osnabrück, hat die aus den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sich ergebenden Anregungen und Bedenken soweit möglich und erforderlich in die Planung eingearbeitet und erarbeitet gegenwärtig noch die Abwägung mit den Abwägungsvorschlägen, die kurzfristig nachgereicht wird.
Der Vorlage sind die überarbeiteten Entwurfsplanungen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 106 „An der Lammert“, sowie die Fachgutachten beigefügt.
Nach Anerkennung der überarbeiteten Planunterlagen erfolgt dann das ordentliche Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. BauGB mit der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung der Bauleitpläne.
Nach erneuter Durchführung der beiden Beteiligungsverfahren, kann vorbehaltlich etwaiger zu einer Änderung der Entwurfsplanung führender Stellungnahmen voraussichtlich in der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 15. Juni 2017 der Feststellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 106 „An der Lammert“ gefasst werden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss erkennt die Planentwürfe zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 106 „An der Lammert“ an und beschließt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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26.000,00
€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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26.000,00 € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: 0,00 € |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |