a)      Herr Rosemann weist darauf hin, dass die Anlieger im Baugebiet “Am Heideweg” im Dezember 2016 schriftlich über den Sachstand zum Endausbau informiert wurden und für März 2017 die Einladung zu einer Anliegerversammlung angekündigt worden ist. Bislang ist allerdings noch keine Einladung erfolgt. Herr Dunkhorst teilt mit, dass die Umsetzung der Maßnahme in Arbeit ist und in der kommenden Woche eine Anliegerversammlung einberufen werden soll.

 

b)      Herr Dr. Solf fragt an, wie viele Wohneinheiten im Baugebiet “Sonnenbrink” je Gebäude zulässig sind. Herr Dunkhorst teilt mit, dass im Bebauungsplan die Festsetzung getroffen, je Gebäude maximal 2 Wohneinheiten zuzulassen und bei Doppelhäusern je Doppelhaushälfte 1 Wohneinheit. Es ist allerdings bekannt, dass ein Bauherr voraussichtlich gegen diese Vorschrift verstoßen hat, da dort bereits vier Briefkästen angebracht worden sind und Nachbarn auch bereits entsprechende Hinweise gegeben haben.. Hierüber wurde der Landkreis Osnabrück als zuständige Bauaufsichtsbehörde informiert und um Prüfung gebeten. Die verwaltungsinterne Prüfung hat ergeben, dass die eingereichte Bauanzeige gemäß den Festsetzungen des Bebauugsplanes nur zwei Wohneinheiten vorgesehen hat. Insofern wurde das Bauvorhaben demnach wohl nicht entsprechend den eingereichten Unterlagen umgesetzt.

 

c)       Herr Dr. Solf fragt an, ob es seitens der Gemeinde Bohmte Möglichkeiten gibt, die Versiegelung der Grundstücke und die damit einhergehende Verdichtung der Böden z. B. durch Rasengittersteine zu verringern. In den bisherigen Bebauungsplänen wurde neben der Fesetzung der Grundflächenzahl, die den Grad der zulässigen Versiegelung angibt, jeweils auch der Hinweis aufgenommen, die Versiegelung auf ein Mindestmaß zu reduzieren und wasserdurchlässige Materialien zu verwenden. Eine zwingende Vorgabe z. B. nur Rasengittersteine zu verwenden ist bislang in den Bebauungsplänen nicht aufgenommen worden.