Sachverhalt:

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Bohmte geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht festgehalten, über den ein Abschlussgespräch am 10.02.2017 stattgefunden hat.

 

Je eine Ausfertigung des Jahresabschlusses und des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes wird den Fraktionen im Rat der Gemeinde Bohmte sowie dem Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft zugeleitet. Zudem stehen der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht in ihrer Gesamtheit allen Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm digital zur Verfügung.

 

Der Prüfungsbericht endet mit folgender Schlussfeststellung:

 

„Die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 sind nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt. 

 

Insgesamt ist festzustellen, dass 

  • die Haushaltspläne eingehalten worden sind,
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der jeweilige Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Gemäß § 129 I NKomVG i. V. m. § 7 I, II NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 und die Entlastung des Bürgermeisters. 

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“

 

Seitens der Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Die vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses wird festgestellt.

 

Entsprechend der geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2015 insgesamt mit einem Jahresfehlbetag von -2.001.177,33 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von -2.024.956,89 € aus. Im außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 23.779,56 € erzielt.

 

Die Finanzrechnung 2015 weist bei einem Fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit von -3.744.632,75 € und einem Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit von -289.289,34 € insgesamt einen Finanzmittelfehlbetrag von -4.033.922,09 € aus.

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss, die Entlastung des Bürgermeisters und die Ergebnisverwendung.

 

 


Anlagen:

Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Bohmte

Prüfbericht RPA

 


Beschluss:

Der Rat beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2015 wird in der vorliegenden, geprüften Fassung beschlossen. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück wird zur Kenntnis genommen. Dem Bürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.001.177,33 € soll in Höhe von 452.589,92 € durch Entnahme aus den „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ und in Höhe von 242.652,30 € durch Entnahme aus den „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ gedeckt werden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von -1.305.935,11 € wird unter der Position „Fehlbeträge des Vorjahres“ ausgewiesen.

 


 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0