Sachverhalt:

In der Anlage beigefügt sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang sowie der Lagebericht zum Jahresabschluss der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Gemeinde Bohmte (GWG) zum 31. Dezember 2016.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2016 in Höhe von 72.803,17 € aus. Unter Berücksichtigung des gezeichneten Eigenkapitals in Höhe von 26.000 €, der Verlustvorträge aus Vorjahren und der durch die Gemeinde Bohmte vorgenommenen Verlustabdeckung ergibt sich damit in der Bilanz ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 249.397,21 €, gegenüber dem Jahresabschluss 2015 mit einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 476.594,04 €.

 

Die Verringerung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages ergibt sich aus der Tatsache, dass im Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilie Bremer Straße 13 und 15 die Gemeinde Bohmte zur Verlustabdeckung 300.000,00 € an die GWG gezahlt hat.

 

Weitere grundsätzliche Aussagen zur Lagebeurteilung der GWG enthält der ausführliche Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2016.

 

Der Rat erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der GWG eine entsprechende Weisung i. S. d. § 138 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)..


Anlagen:

Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang sowie der Lagebericht zum Jahresabschluss der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Gemeinde Bohmte (GWG) zum 31. Dezember 2016.

 

 


Beschluss:

Der Rat erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Gemeinde Bohmte die Weisung, in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 05. April 2017 folgenden Beschluss zum vorliegenden Jahresabschluss 2016 zu fassen:

a)      Die Gesellschaft ist in Höhe von 249.397,21 € buchmäßig überschuldet. Die Gemeinde Bohmte als einzige Gesellschafterin hat eine Patronatserklärung ausgesprochen und sichert eine jederzeit ausreichende Liquiditätsausstattung zu.

Die Gesellschafterversammlung der GWG hat in der Sitzung am 19. Oktober 2016 die Auflösung der Gesellschaft zum 1. Januar 2017 beschlossen. Der Beschluss zur Auflösung wurde in das Handelsregister eingetragen. Insofern stellt der Jahresabschluss 2016 gleichzeitig die Eröffnungsbilanz für den Liquidationsprozess dar. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 fest.

b)      Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 72.803,17 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)       Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

2

Enthaltung:

0