Sitzung: 16.03.2017 Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Vorlage: BV/053/2017
Sachverhalt:
In
der Anlage beigefügt sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der
Anhang sowie der Lagebericht zum Jahresabschluss der Grundstücks- und
Wohnungsbaugesellschaft mbH der Gemeinde Bohmte (GWG) zum 31. Dezember 2016.
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen
Jahresfehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2016 in Höhe von 72.803,17 € aus.
Unter Berücksichtigung des gezeichneten Eigenkapitals in Höhe von 26.000 €, der
Verlustvorträge aus Vorjahren und der durch die Gemeinde Bohmte vorgenommenen
Verlustabdeckung ergibt sich damit in der Bilanz ein nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 249.397,21 €, gegenüber dem Jahresabschluss
2015 mit einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
476.594,04 €.
Die Verringerung des nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrages ergibt sich aus der Tatsache, dass im Zusammenhang mit
der Veräußerung der Immobilie Bremer Straße 13 und 15 die Gemeinde Bohmte zur
Verlustabdeckung 300.000,00 € an die GWG gezahlt hat.
Weitere
grundsätzliche Aussagen zur Lagebeurteilung der GWG enthält der ausführliche
Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2016.
Der Rat erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der GWG eine entsprechende Weisung i. S. d. § 138 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)..
Anlagen:
Bilanz,
die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang sowie der Lagebericht zum
Jahresabschluss der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH der Gemeinde
Bohmte (GWG) zum 31. Dezember 2016.
Beschluss:
Der
Rat erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Bohmte in der
Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH der
Gemeinde Bohmte die Weisung, in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am
05. April 2017 folgenden Beschluss zum vorliegenden Jahresabschluss 2016 zu
fassen:
a) Die Gesellschaft ist in Höhe von 249.397,21 € buchmäßig überschuldet. Die
Gemeinde Bohmte als einzige Gesellschafterin hat eine Patronatserklärung
ausgesprochen und sichert eine jederzeit ausreichende Liquiditätsausstattung
zu.
Die Gesellschafterversammlung der GWG hat in der Sitzung am 19.
Oktober 2016 die Auflösung der Gesellschaft zum 1. Januar 2017 beschlossen. Der
Beschluss zur Auflösung wurde in das Handelsregister eingetragen. Insofern
stellt der Jahresabschluss 2016 gleichzeitig die Eröffnungsbilanz für den
Liquidationsprozess dar. Die
Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
fest.
b) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 72.803,17 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
c) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
0 |