Der Ausschussvorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wurde mit Schreiben vom 10.03.2017 unter Hinweis auf die verkürzte Ladungsfrist gem. § 20 Abs. 2 der Geschäftsordnung um den neuen Tagesordnungspunkt 10) „Anhebung der Betragsgrenze für geringwertige Vermögensgegenstände“ erweitert. Die bisherigen Tagesordnungspunkte 10) „Haushalt 2017“ und 11) „Mitteilungen und Anfragen“ werden demnach zu den Tagesordnungspunkten 11) und 12). Die erweiterte Tagesordnung mit den Tagesordnungspunkten 1-12 wird festgestellt.

Es sind zu diesem Zeitpunkt 9 Ausschussmitglieder anwesend.