Sitzung: 08.03.2017 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/069/2017
Sachverhalt:
Der Schützenverein Bohmte e.V. richtet am Samstag, 1. Juli 2017, das 54.
Kreisschützenfest des Kreisschützenverbandes Wittlage aus. Es werden zahlreiche
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schützenvereine, Spielleute, Ehrengäste und
Besucher erwartet. Neben einem Festumzug vom Bahnhof bis zum Marktgelände des
Bohmter Marktes wird eine große Schützenfestparty im Festzelt auf dem
Marktgelände vorbereitet. Für die
Ausschmückung des Ortes und Gestaltung des Festes entstehen erhebliche Kosten
für den Verein; die alleinige Finanzierung aus eigenen Mitteln stellt ein
Problem dar.
Diese Veranstaltung ist überregional
und hat für die Ortschaft Bohmte eine
repräsentative Außenwirkung.
Der Schützenverein
beantragt einen Zuschuss für die
Ausrichtung des 54. Kreisschützenfestes. Der Antrag vom 14. Februar 2017 ist als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Zuschussantrag des Schützenvereins Bohmte e.V.
Beschluss:
Der Ortsrat Bohmte entscheidet entsprechend seinen Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |
Beschluss:
Der Ortsrat Bohmte beschließt, den Antrag des Schützenvereins Bohmte e.V. abzulehnen.
Sachverhalt:
Der Schützenverein Bohmte e.V. richtet am Samstag, 1. Juli 2017, das 54.
Kreisschützenfest des Kreisschützenverbandes Wittlage aus. Es werden zahlreiche
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schützenvereine, Spielleute, Ehrengäste und
Besucher erwartet. Neben einem Festumzug vom Bahnhof bis zum Marktgelände des
Bohmter Marktes wird eine große Schützenfestparty im Festzelt auf dem
Marktgelände vorbereitet. Für die
Ausschmückung des Ortes und Gestaltung des Festes entstehen erhebliche Kosten
für den Verein; die alleinige Finanzierung aus eigenen Mitteln stellt ein
Problem dar.
Diese Veranstaltung ist überregional
und hat für die Ortschaft Bohmte eine
repräsentative Außenwirkung. Der
Schützenverein beantragt einen Zuschuss
für die Ausrichtung des 54. Kreisschützenfestes.
Herr Westermeyer spricht sich dafür aus, hier keinen Präzedenzfall zu schaffen. Durch die zahlreichen Gäste des Kreisschützenfestes seien zusätzliche Einnahmemöglichkeiten beim Verein zu erwarten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |