Sachverhalt:

Der Schützenverein Bohmte e.V. richtet am Samstag, 1. Juli 2017, das 54. Kreisschützenfest des Kreisschützenverbandes Wittlage aus. Es werden zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schützenvereine, Spielleute, Ehrengäste und Besucher erwartet. Neben einem Festumzug vom Bahnhof bis zum Marktgelände des Bohmter Marktes wird eine große Schützenfestparty im Festzelt auf dem Marktgelände vorbereitet.   Für die Ausschmückung des Ortes und Gestaltung des Festes entstehen erhebliche Kosten für den Verein; die alleinige Finanzierung aus eigenen Mitteln stellt ein Problem dar.  

Diese  Veranstaltung ist überregional und  hat für die Ortschaft Bohmte eine repräsentative  Außenwirkung.

Der Schützenverein beantragt  einen Zuschuss für die Ausrichtung des 54. Kreisschützenfestes. Der Antrag vom 14. Februar 2017  ist als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

Zuschussantrag des Schützenvereins Bohmte e.V.

 


Beschluss:

Der Ortsrat Bohmte entscheidet entsprechend seinen Beratungen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Bohmte beschließt, den Antrag des Schützenvereins Bohmte e.V. abzulehnen.

 


Sachverhalt:

Der Schützenverein Bohmte e.V. richtet am Samstag, 1. Juli 2017, das 54. Kreisschützenfest des Kreisschützenverbandes Wittlage aus. Es werden zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schützenvereine, Spielleute, Ehrengäste und Besucher erwartet. Neben einem Festumzug vom Bahnhof bis zum Marktgelände des Bohmter Marktes wird eine große Schützenfestparty im Festzelt auf dem Marktgelände vorbereitet.   Für die Ausschmückung des Ortes und Gestaltung des Festes entstehen erhebliche Kosten für den Verein; die alleinige Finanzierung aus eigenen Mitteln stellt ein Problem dar.  

Diese  Veranstaltung ist überregional und  hat für die Ortschaft Bohmte eine repräsentative  Außenwirkung. Der Schützenverein beantragt  einen Zuschuss für die Ausrichtung des 54. Kreisschützenfestes.

 

Herr Westermeyer spricht sich dafür aus, hier keinen Präzedenzfall zu schaffen. Durch die zahlreichen Gäste des Kreisschützenfestes seien zusätzliche Einnahmemöglichkeiten beim Verein zu erwarten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0