Sitzung: 08.03.2017 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/064/2017
Sachverhalt:
Die SPD-Ortsratsfraktion Bohmte beantragt, in
der Ortschaft Bohmte an der Straße „Zur Ovelgönne“ zwischen Maschweg und dem
Sportzentrum des TV 01 Bohmte einen Rad- und Fußgängerweg herzustellen.
Begründet wird der Antrag vom 20.02.2017, der in Kopie beigefügt ist,
insbesondere mit dem Aspekt der Verkehrssicherheit der Besucher und Nutzer der
Sportanlagen an der Ovelgönne. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit
den Grundeigentümern für den Erwerb der erforderlichen Fläche zu führen und
Kosten für die Herstellung der Wegeverbindung zu kalkulieren.
Hauptzubringer für die Sportanlage an der Ovelgönne
ist zum einen, aus nördlicher Richtung kommend, die Straße „Am Schwaken Hofe“
und zum anderen, südlich davon, die Osnabrücker Straße mit dem über die Straße
„Zur Ovelgönne“ Richtung Sportanlage fließenden Verkehr.
Mit der im Jahr 2007 hergestellten kombinierten
Fuß- und Radewegeverbindung „Am Schwaken Hofe“, einschließlich der
Brückenkappenverbreiterung im Zuge der DB- Brücke und Kreuzungspunkt „Mixed
User“ mit Anbindung der Radfahrer- und Fußgängerführung abgesetzt und parallel
der Straße „Zur Ovelgönne“ verlaufend, sind damit die Voraussetzungen für den
gesicherten Verkehrsfluss aus nördlicher Richtung geschaffen worden.
Vom Einmündungsbereich Osnabrücker Straße/ „Zur
Ovelgönne in Richtung Sportanlage aus betrachtet verläuft entlang der rechten
Fahrbahnseite ein Bürgersteig auf Hochbord mit einer Breite von 1,80 m und
endet vor der Einmündung der Straße Maschweg. Im weiteren Verlauf bis zur
Sportanlage besteht das Straßenprofil aus der asphaltierten Fahrbahn mit einer
Breite von 5,50 m und Baumallee, etwa 1,00 m abgesetzt von der Fahrbahn.
Für die Einrichtung eines kombinierten
Fuß-/Radweg bietet sich an, diesen auf derselben Straßenseite wie die
Sportanlagen vorzusehen. Die benötigte Länge für den Lückenschluss der Rad- und
Gehwegtrassierung kann mit 480 m angenommen werden. Für gemeinsame Geh- und
Radwege ist nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) eine
Mindestbreite von 2,50 m vorzusehen. Der Trennstreifen zwischen vorhandener
Fahrbahn und einer neuen Wegeführung parallel der Straße „Zur Ovelgönne“ sollte
unter Berücksichtigung der vorhandenen Baumreihe 3,50 m breit sein. Die Breite
der für den Bau der Trasse benötigten Grundfläche aus Privateigentum wird mit
3,50 m geschätzt. Aufgrund der neu hinzukommenden versiegelten Oberflächen und
der Notwendigkeit zur schadlosen Ableitung des Niederschlagswassers sollte eine
Entwässerungsplanung Bestandteil der Maßnahme sein. Neben den
Regenwasserkanälen gibt es hier die Möglichkeit der Linienentwässerung durch
oberirdische Mulden und Gräben, kombiniert mit Punktentwässerungen wie
beispielsweise Straßenabläufe. Durch die Anordnung von Gräben und der damit
bedingten Mehrbreite erhöht sich allerdings der Bedarf an zusätzlichen
Grunderwerb. Eine Kostenschätzung ist deshalb erst nach Vorliegen von konkreten
Planungsgrundlagen und Klärung der Grunderwerbsbedingungen realistisch.
Antrag der SPD vom
20.02.2017
Beschluss:
Der Ortsrat Bohmte beauftragt die Verwaltung,
die Voraussetzungen zum Einstieg in die konkrete Planungsphase unter Berücksichtigung
der genannten Rahmenbedingungen zum Bauvorhaben abzuklären. Eine Vorläufige
Kostenschätzung als Grundlage der weiteren Beratungen zur Entscheidung über die
Bedarfsplanungen des Haushaltes sollte Inhalt des Auftrages sein.
Beschluss:
Der Ortsrat Bohmte beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zum Einstieg in die konkrete Planungsphase unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen zum Bauvorhaben abzuklären. Eine Vorläufige Kostenschätzung als Grundlage der weiteren Beratungen zur Entscheidung über die Bedarfsplanungen des Haushaltes sollte Inhalt des Auftrages sein. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag zur Straße “Hinterfelde” um einen Fuß- und Radweg zu ergänzen.
Sachverhalt:
Die SPD-Ortsratsfraktion Bohmte beantragt, in
der Ortschaft Bohmte an der Straße „Zur Ovelgönne“ zwischen Maschweg und dem
Sportzentrum des TV 01 Bohmte einen Rad- und Fußgängerweg herzustellen.
Begründet wird der Antrag vom 20.02.2017, der in Kopie beigefügt ist,
insbesondere mit dem Aspekt der Verkehrssicherheit der Besucher und Nutzer der
Sportanlagen an der Ovelgönne. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit
den Grundeigentümern für den Erwerb der erforderlichen Fläche zu führen und
Kosten für die Herstellung der Wegeverbindung zu kalkulieren.
Hauptzubringer für die Sportanlage an der Ovelgönne
ist zum einen, aus nördlicher Richtung kommend, die Straße „Am Schwaken Hofe“
und zum anderen, südlich davon, die Osnabrücker Straße mit dem über die Straße
„Zur Ovelgönne“ Richtung Sportanlage fließenden Verkehr.
Mit der im Jahr 2007 hergestellten kombinierten
Fuß- und Radewegeverbindung „Am Schwaken Hofe“, einschließlich der
Brückenkappenverbreiterung im Zuge der DB- Brücke und Kreuzungspunkt „Mixed
User“ mit Anbindung der Radfahrer- und Fußgängerführung abgesetzt und parallel
der Straße „Zur Ovelgönne“ verlaufend, sind damit die Voraussetzungen für den
gesicherten Verkehrsfluss aus nördlicher Richtung geschaffen worden.
Vom Einmündungsbereich Osnabrücker Straße/ „Zur
Ovelgönne in Richtung Sportanlage aus betrachtet verläuft entlang der rechten
Fahrbahnseite ein Bürgersteig auf Hochbord mit einer Breite von 1,80 m und
endet vor der Einmündung der Straße Maschweg. Im weiteren Verlauf bis zur
Sportanlage besteht das Straßenprofil aus der asphaltierten Fahrbahn mit einer
Breite von 5,50 m und Baumallee, etwa 1,00 m abgesetzt von der Fahrbahn.
Für die Einrichtung eines kombinierten
Fuß-/Radweg bietet sich an, diesen auf derselben Straßenseite wie die
Sportanlagen vorzusehen. Die benötigte Länge für den Lückenschluss der Rad- und
Gehwegtrassierung kann mit 480 m angenommen werden. Für gemeinsame Geh- und
Radwege ist nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) eine
Mindestbreite von 2,50 m vorzusehen. Der Trennstreifen zwischen vorhandener
Fahrbahn und einer neuen Wegeführung parallel der Straße „Zur Ovelgönne“ sollte
unter Berücksichtigung der vorhandenen Baumreihe 3,50 m breit sein. Die Breite
der für den Bau der Trasse benötigten Grundfläche aus Privateigentum wird mit
3,50 m geschätzt. Aufgrund der neu hinzukommenden versiegelten Oberflächen und
der Notwendigkeit zur schadlosen Ableitung des Niederschlagswassers sollte eine
Entwässerungsplanung Bestandteil der Maßnahme sein. Neben den
Regenwasserkanälen gibt es hier die Möglichkeit der Linienentwässerung durch
oberirdische Mulden und Gräben, kombiniert mit Punktentwässerungen wie
beispielsweise Straßenabläufe. Durch die Anordnung von Gräben und der damit
bedingten Mehrbreite erhöht sich allerdings der Bedarf an zusätzlichen
Grunderwerb. Eine Kostenschätzung ist deshalb erst nach Vorliegen von konkreten
Planungsgrundlagen und Klärung der Grunderwerbsbedingungen realistisch.
Die CDU-Fraktion unterstützt den Antrag. Herr
Lübbert weist in diesem Zusammenhang auf die von der SPD-Fraktion
vorgseschlagene Lkw-Verkehrsführung entlang dieser Strecke. Er bittet darum,
auch für die Straße “Hinterfelde” eine Kostenermittlung vorzulegen und als Alternative einen Markierungsstreifen für
Radfahrer in die Überlegungen mitaufzunehmen.
Herr Dunkhorst teilt mit, dass der Ausschuss für
Verkehr und Wege sich einig gewesen sei, für Hinterfelde einen Förderantrag zu
stellen. Hier könne der Fuß- und Radweg mit aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |