Sachverhalt:

Die SPD-Ortsratsfraktion Bohmte beantragt, in der Ortschaft Bohmte an der Straße „Zur Ovelgönne“ zwischen Maschweg und dem Sportzentrum des TV 01 Bohmte einen Rad- und Fußgängerweg herzustellen. Begründet wird der Antrag vom 20.02.2017, der in Kopie beigefügt ist, insbesondere mit dem Aspekt der Verkehrssicherheit der Besucher und Nutzer der Sportanlagen an der Ovelgönne. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Grundeigentümern für den Erwerb der erforderlichen Fläche zu führen und Kosten für die Herstellung der Wegeverbindung zu kalkulieren.

 

Hauptzubringer für die Sportanlage an der Ovelgönne ist zum einen, aus nördlicher Richtung kommend, die Straße „Am Schwaken Hofe“ und zum anderen, südlich davon, die Osnabrücker Straße mit dem über die Straße „Zur Ovelgönne“ Richtung Sportanlage fließenden Verkehr.

 

Mit der im Jahr 2007 hergestellten kombinierten Fuß- und Radewegeverbindung „Am Schwaken Hofe“, einschließlich der Brückenkappenverbreiterung im Zuge der DB- Brücke und Kreuzungspunkt „Mixed User“ mit Anbindung der Radfahrer- und Fußgängerführung abgesetzt und parallel der Straße „Zur Ovelgönne“ verlaufend, sind damit die Voraussetzungen für den gesicherten Verkehrsfluss aus nördlicher Richtung geschaffen worden.

 

Vom Einmündungsbereich Osnabrücker Straße/ „Zur Ovelgönne in Richtung Sportanlage aus betrachtet verläuft entlang der rechten Fahrbahnseite ein Bürgersteig auf Hochbord mit einer Breite von 1,80 m und endet vor der Einmündung der Straße Maschweg. Im weiteren Verlauf bis zur Sportanlage besteht das Straßenprofil aus der asphaltierten Fahrbahn mit einer Breite von 5,50 m und Baumallee, etwa 1,00 m abgesetzt von der Fahrbahn.

 

Für die Einrichtung eines kombinierten Fuß-/Radweg bietet sich an, diesen auf derselben Straßenseite wie die Sportanlagen vorzusehen. Die benötigte Länge für den Lückenschluss der Rad- und Gehwegtrassierung kann mit 480 m angenommen werden. Für gemeinsame Geh- und Radwege ist nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) eine Mindestbreite von 2,50 m vorzusehen. Der Trennstreifen zwischen vorhandener Fahrbahn und einer neuen Wegeführung parallel der Straße „Zur Ovelgönne“ sollte unter Berücksichtigung der vorhandenen Baumreihe 3,50 m breit sein. Die Breite der für den Bau der Trasse benötigten Grundfläche aus Privateigentum wird mit 3,50 m geschätzt. Aufgrund der neu hinzukommenden versiegelten Oberflächen und der Notwendigkeit zur schadlosen Ableitung des Niederschlagswassers sollte eine Entwässerungsplanung Bestandteil der Maßnahme sein. Neben den Regenwasserkanälen gibt es hier die Möglichkeit der Linienentwässerung durch oberirdische Mulden und Gräben, kombiniert mit Punktentwässerungen wie beispielsweise Straßenabläufe. Durch die Anordnung von Gräben und der damit bedingten Mehrbreite erhöht sich allerdings der Bedarf an zusätzlichen Grunderwerb. Eine Kostenschätzung ist deshalb erst nach Vorliegen von konkreten Planungsgrundlagen und Klärung der Grunderwerbsbedingungen realistisch.

 


Antrag der SPD vom 20.02.2017

 


Beschluss:

Der Ortsrat Bohmte beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zum Einstieg in die konkrete Planungsphase unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen zum Bauvorhaben abzuklären. Eine Vorläufige Kostenschätzung als Grundlage der weiteren Beratungen zur Entscheidung über die Bedarfsplanungen des Haushaltes sollte Inhalt des Auftrages sein.

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Bohmte beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zum Einstieg in die konkrete Planungsphase unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen zum Bauvorhaben abzuklären. Eine Vorläufige Kostenschätzung als Grundlage der weiteren Beratungen zur Entscheidung über die Bedarfsplanungen des Haushaltes sollte Inhalt des Auftrages sein. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag zur Straße “Hinterfelde” um einen Fuß- und Radweg zu ergänzen.

 


Sachverhalt:

Die SPD-Ortsratsfraktion Bohmte beantragt, in der Ortschaft Bohmte an der Straße „Zur Ovelgönne“ zwischen Maschweg und dem Sportzentrum des TV 01 Bohmte einen Rad- und Fußgängerweg herzustellen. Begründet wird der Antrag vom 20.02.2017, der in Kopie beigefügt ist, insbesondere mit dem Aspekt der Verkehrssicherheit der Besucher und Nutzer der Sportanlagen an der Ovelgönne. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Grundeigentümern für den Erwerb der erforderlichen Fläche zu führen und Kosten für die Herstellung der Wegeverbindung zu kalkulieren.

 

Hauptzubringer für die Sportanlage an der Ovelgönne ist zum einen, aus nördlicher Richtung kommend, die Straße „Am Schwaken Hofe“ und zum anderen, südlich davon, die Osnabrücker Straße mit dem über die Straße „Zur Ovelgönne“ Richtung Sportanlage fließenden Verkehr.

 

Mit der im Jahr 2007 hergestellten kombinierten Fuß- und Radewegeverbindung „Am Schwaken Hofe“, einschließlich der Brückenkappenverbreiterung im Zuge der DB- Brücke und Kreuzungspunkt „Mixed User“ mit Anbindung der Radfahrer- und Fußgängerführung abgesetzt und parallel der Straße „Zur Ovelgönne“ verlaufend, sind damit die Voraussetzungen für den gesicherten Verkehrsfluss aus nördlicher Richtung geschaffen worden.

 

Vom Einmündungsbereich Osnabrücker Straße/ „Zur Ovelgönne in Richtung Sportanlage aus betrachtet verläuft entlang der rechten Fahrbahnseite ein Bürgersteig auf Hochbord mit einer Breite von 1,80 m und endet vor der Einmündung der Straße Maschweg. Im weiteren Verlauf bis zur Sportanlage besteht das Straßenprofil aus der asphaltierten Fahrbahn mit einer Breite von 5,50 m und Baumallee, etwa 1,00 m abgesetzt von der Fahrbahn.

 

Für die Einrichtung eines kombinierten Fuß-/Radweg bietet sich an, diesen auf derselben Straßenseite wie die Sportanlagen vorzusehen. Die benötigte Länge für den Lückenschluss der Rad- und Gehwegtrassierung kann mit 480 m angenommen werden. Für gemeinsame Geh- und Radwege ist nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) eine Mindestbreite von 2,50 m vorzusehen. Der Trennstreifen zwischen vorhandener Fahrbahn und einer neuen Wegeführung parallel der Straße „Zur Ovelgönne“ sollte unter Berücksichtigung der vorhandenen Baumreihe 3,50 m breit sein. Die Breite der für den Bau der Trasse benötigten Grundfläche aus Privateigentum wird mit 3,50 m geschätzt. Aufgrund der neu hinzukommenden versiegelten Oberflächen und der Notwendigkeit zur schadlosen Ableitung des Niederschlagswassers sollte eine Entwässerungsplanung Bestandteil der Maßnahme sein. Neben den Regenwasserkanälen gibt es hier die Möglichkeit der Linienentwässerung durch oberirdische Mulden und Gräben, kombiniert mit Punktentwässerungen wie beispielsweise Straßenabläufe. Durch die Anordnung von Gräben und der damit bedingten Mehrbreite erhöht sich allerdings der Bedarf an zusätzlichen Grunderwerb. Eine Kostenschätzung ist deshalb erst nach Vorliegen von konkreten Planungsgrundlagen und Klärung der Grunderwerbsbedingungen realistisch.

 

Die CDU-Fraktion unterstützt den Antrag. Herr Lübbert weist in diesem Zusammenhang auf die von der SPD-Fraktion vorgseschlagene Lkw-Verkehrsführung entlang dieser Strecke. Er bittet darum, auch für die Straße “Hinterfelde” eine Kostenermittlung vorzulegen und als  Alternative einen Markierungsstreifen für Radfahrer in die Überlegungen mitaufzunehmen.

 

Herr Dunkhorst teilt mit, dass der Ausschuss für Verkehr und Wege sich einig gewesen sei, für Hinterfelde einen Förderantrag zu stellen. Hier könne der Fuß- und Radweg mit aufgenommen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0