Sachverhalt:

Am 21. Februar 2017 ist die der Vorlage beigefügte Anfrage von Herrn Volker Niemeyer eingegangen. Herr Niemeyer beabsichtigt, auf seiner nordöstlich des Friedhofes gelegenen landwirtschaftlichen Fläche ein Himbeerfeld zum Selbstpflücken anzulegen. Die Erntezeit erstreckt sich auf die Zeit Ende Juni bis Anfang August eines Jahres. Die landwirtschaftliche Fläche grenzt an den Parkplatz des Friedhofes Leckermühle und Herr Niemeyer beantragt, den Parkplatz als Kundenparkplatz mitbenutzen zu dürfen. Im Falle einer stattfindenden Beerdigung soll das Himbeerfeld geschlossen werden.  Der Friedhof Leckermühle liegt  in unterschiedlichen Trägerschaften. Ein Teil befindet sich in Trägerschaft der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Arenshorst und ein Teil in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte.  Eine Abstimmung bezüglich stattfindender Beerdigungen hat mit der Gemeinde Bohmte sowie der ev.-luth.Kirchengemeinde Arenshorst zu erfolgen. Die Parkplatzfläche steht im Eigentum der Gemeinde Bohmte.

 

Der Ortsrat sollte zunächst über eine grundsätzliche  Bereitstellung des Parkplatzes als Kundenparkplatz entscheiden und im Anschluss ggfls. Rahmenbedingungen für einen Nutzungs- bzw. Gestattungsvertrag, wie z.B. Öffnungszeiten des Parkplatzes, Einstellung des Pflückbetriebes bei Beerdigungen, Zugang zum Himbeerfeld, Nutzungsgebühr, Dauer des Vertrages,  festlegen

 


Anlagen:

Anfrage auf Mitbenutzung des kommunalen Parkplatzes am Friedhof Leckermühle

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat sollte einen Beschlussvorschlag entsprechend dem Beratungsverlauf formulieren.


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt

 

 


Der Ortsrat spricht sich grundsätzlich für die Parkplatznutzung durch Herrn Niemeyer aus. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Nutzungsvereinbarung mit ensprechendem Nutzungsentgeld zu entwerfen und diese zur Beratung vorzulegen.


Die Sitzung wird unterbrochen.

 

Herr Niemeyer erläutert sein Vorhaben. Der Verkauf finde auf seiner eigenen Fläche statt. Der Parkplatz solle auch nur als solcher von seinen Kunden genutzt werden. Bei Beerdigungen werde er den Verkauf auf seine Hofstelle verlegen.

 

Die Sitzung wird fortgesetzt.

 

Herr Hünefeld hat gegen die Nutzung des Parkplatzes nichts einzuwenden. Es sollte hierfür ein kleinen Entgelt erhoben werden. Er halte es für sinnvoll, neben dem Container weitere Parkpläzte für den kommunalen Friedhof anzulegen.

 

Herr Klenke spricht sich ebenfalls für die Parkplatznutzung gegen ein gewisses Entgelt aus.

 

Herr Sehlmeyer empfiehlt, die Schaffung weiterer Parkplätze wie z.B. am Container und an der alten Bundesstraße in die Dorfentwicklungsmaßnahme “Friedhof” mitaufzunehmen. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0