Sachverhalt:

Unter Bezug auf die Sitzungen des Ausschusses für Verkehr und Wege  und des Verwaltungsausschusses vom 28.11.2016 und 07.12.2016 und deren gefassten Beschlüsse, bereits vor Ausschreibung und Vergabe künftiger Deckenerneuerungsmaßnahmen im Rahmen einer Datenerfassung die charakteristischen Eigenschaften der Fahrbahnen mit den Nebenanlagen festzustellen, sind zwischenzeitlich die Vorarbeiten für die Erfassung und Bewertung durch die Firma Roxeler, Ingenieurgesellschaft, Münster aufgenommen worden.

Berücksichtigung finden dabei die nachstehenden Straßen und Wege an denen bis zum Jahr 2020 Deckenerneuerungsmaßnahmen eingeplant sind.

 

Gemeindestraßen

2017      Siedlung Krähenkamp

2018      Siedlung Sudheide

2019      Alter Postweg, Mozartstraße

2020      Meyerhof, An der Isenburg, Obere Straße

 

Wirtschaftswege

2017      Am Schützenplatz

2018      Oelinger Straße

2019      Auf der Höhe

2020      Stirper Straße zwischen „Am Schützenplatz“ und „Vor dem Fege“

 

Grundlage für die Bemessung sind die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12). Fahrbahnen werden entsprechend der Beanspruchung aus Verkehr den Belastungsklassen Bk 0,3 bis Bk 100 zugeordnet. Für die vorgenannten Gemeindestraßen und Wirtschaftswege wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (Wohnwege/Wohnstraßen) und eine Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde gelegt. Das heißt, als dimensionierungsrelevante Beanspruchung sind bei der Bemessung 0,3 Mio. äquivalente 10 t Achsübergänge in Ansatz zu bringen. Bei zweiachsigen LKW mit einer Achslast von 10 to je Achse sind dies durchschnittlich 2 – 3 LKW pro Tag.

 

Für die Beurteilung des Fahrbahnaufbaus und der Tragfähigkeit ist die Entnahme von Asphaltbohrkernen bis 50 cm Tiefe einschließlich Schichtenmessung und optischer Beurteilung erforderlich. Hinzu kommen Rammkernsondierungen in Bodenklassen 1-5 (DIN 18196) zur Abschätzung bodenmechanischer Kennwerte. Darüber hinaus ist die Überprüfung von bituminösem Mischgut am Aufbruchstück hinsichtlich Steinkohlepech (Teer/Pak) sowie die Untersuchung einer Probe des Schotters auf Asbesthaltigkeit Gegenstand des Untersuchungsberichtes.

 

Der Untersuchungsbericht wird bis zur Sitzung vorliegen. Die Ergebnisse mit den Einzeluntersuchungen werden dem Ausschuss vorgetragen. Sollte der Untersuchungsbericht zum dem Ergebnis führen, dass die für 2017 vorgesehenen Straßen Siedlung „Krähenkamp“ und „Am Schützenplatz“ für eine Deckenerneuerung aufgrund mangelnder Tragfähigkeit nicht geeignet sind, sollte als Ersatz dafür die in  den Folgejahren angedachten Straßen gewählt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Untersuchungsbericht der Niederschrift beizufügen.

 

 

 


 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend den Empfehlungen  des Untersuchungsberichtes folgende Reihenfolge zur Abarbeitung der Deckenerneuerungsmaßnahmen:

 

Gemeindestraßen

2017      Siedlung Krähenkamp

2018      Siedlung Sudheide

2019      Alter Postweg, Mozartstraße

2020      Meyerhof, An der Isenburg, Obere Straße

 

Wirtschaftswege

2017      Am Schützenplatz

2018      Oelinger Straße

2019      Auf der Höhe

2020      Stirper Straße zwischen „Am Schützenplatz“ und „Vor dem Fege“

 

 


 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Bohmte beschließt, die Verwaltung zu beauftragten, in der nächsten Ortsratssitzung die Unterlagen und Ergebnisse zur Schützenstraße zur Beratung vorzulegen.


Sachverhalt:

Unter Bezug auf die Sitzungen des Ausschusses für Verkehr und Wege  und des Verwaltungsausschusses vom 28.11.2016 und 07.12.2016 und deren gefassten Beschlüsse, bereits vor Ausschreibung und Vergabe künftiger Deckenerneuerungsmaßnahmen im Rahmen einer Datenerfassung die charakteristischen Eigenschaften der Fahrbahnen mit den Nebenanlagen festzustellen, sind zwischenzeitlich die Vorarbeiten für die Erfassung und Bewertung durch die Firma Roxeler, Ingenieurgesellschaft, Münster aufgenommen worden.

Berücksichtigung finden dabei die nachstehenden Straßen und Wege an denen bis zum Jahr 2020 Deckenerneuerungsmaßnahmen eingeplant sind.

 

Gemeindestraßen

2017      Siedlung Krähenkamp

2018      Siedlung Sudheide

2019      Alter Postweg, Mozartstraße

2020      Meyerhof, An der Isenburg, Obere Straße

 

Wirtschaftswege

2017      Am Schützenplatz

2018      Oelinger Straße

2019      Auf der Höhe

2020      Stirper Straße zwischen „Am Schützenplatz“ und „Vor dem Fege“

 

Grundlage für die Bemessung sind die „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12). Fahrbahnen werden entsprechend der Beanspruchung aus Verkehr den Belastungsklassen Bk 0,3 bis Bk 100 zugeordnet. Für die vorgenannten Gemeindestraßen und Wirtschaftswege wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (Wohnwege/Wohnstraßen) und eine Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde gelegt. Das heißt, als dimensionierungsrelevante Beanspruchung sind bei der Bemessung 0,3 Mio. äquivalente 10 t Achsübergänge in Ansatz zu bringen. Bei zweiachsigen LKW mit einer Achslast von 10 to je Achse sind dies durchschnittlich 2 – 3 LKW pro Tag.

 

Für die Beurteilung des Fahrbahnaufbaus und der Tragfähigkeit ist die Entnahme von Asphaltbohrkernen bis 50 cm Tiefe einschließlich Schichtenmessung und optischer Beurteilung erforderlich. Hinzu kommen Rammkernsondierungen in Bodenklassen 1-5 (DIN 18196) zur Abschätzung bodenmechanischer Kennwerte. Darüber hinaus ist die Überprüfung von bituminösem Mischgut am Aufbruchstück hinsichtlich Steinkohlepech (Teer/Pak) sowie die Untersuchung einer Probe des Schotters auf Asbesthaltigkeit Gegenstand des Untersuchungsberichtes.

 

Der Untersuchungsbericht wird bis zur Sitzung vorliegen. Die Ergebnisse mit den Einzeluntersuchungen werden dem Ausschuss vorgetragen. Sollte der Untersuchungsbericht zum dem Ergebnis führen, dass die für 2017 vorgesehenen Straßen Siedlung „Krähenkamp“ und „Am Schützenplatz“ für eine Deckenerneuerung aufgrund mangelnder Tragfähigkeit nicht geeignet sind, sollte als Ersatz dafür die in  den Folgejahren angedachten Straßen gewählt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Untersuchungsbericht der Niederschrift beizufügen.

 

Herr Lübbert erinnert an die Schützenstraße. Es sei wichtig, die Anlieger zu informieren.

 

Herr Westermeyer schlägt vor, die Fördermöglichkeiten für alle angedachten Maßnahmen zu ermitteln und die Ergebnisse in der nächsten Ortsratssitzung vorzustellen. Das Gesamtkonzept müsse dann ohnehin zur Beschlussfassung in die Gemeinderatssitzung. Er stelle den Antrag, dem Ortsrat die Unterlagen für die Schützenstraße zur Beratung vorzulegen.

 

Herr Dunkhorst erläutert auf Nachfrage, dass beim Vollausbau Erschließungsbeiträge anfallen, sofern dort ein Bebauungsplan vorliege und noch keine Ersterschließung erfolgt sei. In einigen Fällen sei es schwierig, die Betroffenheit der einzelnen Anlieger zu ermitteln.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0