Sitzung: 08.03.2017 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/040/2017
Sachverhalt:
Unter Bezug auf die Sitzungen des Ausschusses für
Verkehr und Wege und des
Verwaltungsausschusses vom 28.11.2016 und 07.12.2016 und deren gefassten
Beschlüsse, bereits vor Ausschreibung und Vergabe künftiger
Deckenerneuerungsmaßnahmen im Rahmen einer Datenerfassung die
charakteristischen Eigenschaften der Fahrbahnen mit den Nebenanlagen
festzustellen, sind zwischenzeitlich die Vorarbeiten für die Erfassung und
Bewertung durch die Firma Roxeler, Ingenieurgesellschaft, Münster aufgenommen
worden.
Berücksichtigung finden dabei die nachstehenden
Straßen und Wege an denen bis zum Jahr 2020 Deckenerneuerungsmaßnahmen
eingeplant sind.
Gemeindestraßen
2017 Siedlung
Krähenkamp
2018 Siedlung
Sudheide
2019 Alter
Postweg, Mozartstraße
2020 Meyerhof,
An der Isenburg, Obere Straße
Wirtschaftswege
2017
Am Schützenplatz
2018
Oelinger Straße
2019
Auf der Höhe
2020
Stirper Straße zwischen „Am Schützenplatz“ und „Vor dem Fege“
Grundlage für die Bemessung sind die
„Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO
12). Fahrbahnen werden entsprechend der Beanspruchung aus Verkehr den
Belastungsklassen Bk 0,3 bis Bk 100 zugeordnet. Für die vorgenannten
Gemeindestraßen und Wirtschaftswege wird die Belastungsklasse Bk 0,3
(Wohnwege/Wohnstraßen) und eine Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde gelegt.
Das heißt, als dimensionierungsrelevante Beanspruchung sind bei der Bemessung
0,3 Mio. äquivalente 10 t Achsübergänge in Ansatz zu bringen. Bei zweiachsigen
LKW mit einer Achslast von 10 to je Achse sind dies durchschnittlich 2 – 3 LKW
pro Tag.
Für die Beurteilung des Fahrbahnaufbaus und der
Tragfähigkeit ist die Entnahme von Asphaltbohrkernen bis 50 cm Tiefe
einschließlich Schichtenmessung und optischer Beurteilung erforderlich. Hinzu
kommen Rammkernsondierungen in Bodenklassen 1-5 (DIN 18196) zur Abschätzung
bodenmechanischer Kennwerte. Darüber hinaus ist die Überprüfung von bituminösem
Mischgut am Aufbruchstück hinsichtlich Steinkohlepech (Teer/Pak) sowie die
Untersuchung einer Probe des Schotters auf Asbesthaltigkeit Gegenstand des
Untersuchungsberichtes.
Der Untersuchungsbericht wird bis zur Sitzung
vorliegen. Die Ergebnisse mit den Einzeluntersuchungen werden dem Ausschuss
vorgetragen. Sollte der Untersuchungsbericht zum dem Ergebnis führen, dass die
für 2017 vorgesehenen Straßen Siedlung „Krähenkamp“ und „Am Schützenplatz“ für
eine Deckenerneuerung aufgrund mangelnder Tragfähigkeit nicht geeignet sind,
sollte als Ersatz dafür die in den
Folgejahren angedachten Straßen gewählt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen,
den Untersuchungsbericht der Niederschrift beizufügen.
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend den Empfehlungen des Untersuchungsberichtes folgende Reihenfolge zur Abarbeitung der Deckenerneuerungsmaßnahmen:
Gemeindestraßen
2017 Siedlung
Krähenkamp
2018 Siedlung
Sudheide
2019 Alter
Postweg, Mozartstraße
2020 Meyerhof,
An der Isenburg, Obere Straße
Wirtschaftswege
2017
Am Schützenplatz
2018
Oelinger Straße
2019
Auf der Höhe
2020
Stirper Straße zwischen „Am Schützenplatz“ und „Vor dem Fege“
Beschluss:
Der Ortsrat Bohmte beschließt, die Verwaltung zu beauftragten, in der nächsten Ortsratssitzung die Unterlagen und Ergebnisse zur Schützenstraße zur Beratung vorzulegen.
Sachverhalt:
Unter Bezug auf die Sitzungen des Ausschusses für
Verkehr und Wege und des
Verwaltungsausschusses vom 28.11.2016 und 07.12.2016 und deren gefassten
Beschlüsse, bereits vor Ausschreibung und Vergabe künftiger
Deckenerneuerungsmaßnahmen im Rahmen einer Datenerfassung die
charakteristischen Eigenschaften der Fahrbahnen mit den Nebenanlagen
festzustellen, sind zwischenzeitlich die Vorarbeiten für die Erfassung und
Bewertung durch die Firma Roxeler, Ingenieurgesellschaft, Münster aufgenommen
worden.
Berücksichtigung finden dabei die nachstehenden
Straßen und Wege an denen bis zum Jahr 2020 Deckenerneuerungsmaßnahmen
eingeplant sind.
Gemeindestraßen
2017 Siedlung
Krähenkamp
2018 Siedlung
Sudheide
2019 Alter
Postweg, Mozartstraße
2020 Meyerhof,
An der Isenburg, Obere Straße
Wirtschaftswege
2017
Am Schützenplatz
2018
Oelinger Straße
2019
Auf der Höhe
2020
Stirper Straße zwischen „Am Schützenplatz“ und „Vor dem Fege“
Grundlage für die Bemessung sind die
„Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO
12). Fahrbahnen werden entsprechend der Beanspruchung aus Verkehr den
Belastungsklassen Bk 0,3 bis Bk 100 zugeordnet. Für die vorgenannten
Gemeindestraßen und Wirtschaftswege wird die Belastungsklasse Bk 0,3
(Wohnwege/Wohnstraßen) und eine Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde gelegt.
Das heißt, als dimensionierungsrelevante Beanspruchung sind bei der Bemessung
0,3 Mio. äquivalente 10 t Achsübergänge in Ansatz zu bringen. Bei zweiachsigen
LKW mit einer Achslast von 10 to je Achse sind dies durchschnittlich 2 – 3 LKW
pro Tag.
Für die Beurteilung des Fahrbahnaufbaus und der
Tragfähigkeit ist die Entnahme von Asphaltbohrkernen bis 50 cm Tiefe
einschließlich Schichtenmessung und optischer Beurteilung erforderlich. Hinzu
kommen Rammkernsondierungen in Bodenklassen 1-5 (DIN 18196) zur Abschätzung
bodenmechanischer Kennwerte. Darüber hinaus ist die Überprüfung von bituminösem
Mischgut am Aufbruchstück hinsichtlich Steinkohlepech (Teer/Pak) sowie die
Untersuchung einer Probe des Schotters auf Asbesthaltigkeit Gegenstand des
Untersuchungsberichtes.
Der Untersuchungsbericht wird bis zur Sitzung
vorliegen. Die Ergebnisse mit den Einzeluntersuchungen werden dem Ausschuss
vorgetragen. Sollte der Untersuchungsbericht zum dem Ergebnis führen, dass die
für 2017 vorgesehenen Straßen Siedlung „Krähenkamp“ und „Am Schützenplatz“ für
eine Deckenerneuerung aufgrund mangelnder Tragfähigkeit nicht geeignet sind,
sollte als Ersatz dafür die in den
Folgejahren angedachten Straßen gewählt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen,
den Untersuchungsbericht der Niederschrift beizufügen.
Herr Lübbert erinnert an die Schützenstraße. Es
sei wichtig, die Anlieger zu informieren.
Herr Westermeyer schlägt vor, die
Fördermöglichkeiten für alle angedachten Maßnahmen zu ermitteln und die
Ergebnisse in der nächsten Ortsratssitzung vorzustellen. Das Gesamtkonzept
müsse dann ohnehin zur Beschlussfassung in die Gemeinderatssitzung. Er stelle
den Antrag, dem Ortsrat die Unterlagen für die Schützenstraße zur Beratung
vorzulegen.
Herr Dunkhorst erläutert auf Nachfrage, dass
beim Vollausbau Erschließungsbeiträge anfallen, sofern dort ein Bebauungsplan
vorliege und noch keine Ersterschließung erfolgt sei. In einigen Fällen sei es
schwierig, die Betroffenheit der einzelnen Anlieger zu ermitteln.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |