Sitzung: 08.03.2017 Ortsrat Bohmte
Vorlage: BV/013/2017
Sachverhalt:
Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hat mit E-Mail vom 28.12.2016
folgenden Antrag gestellt:
“Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines Fußgängerüberweges südlich
der Neustadtstraße zum neuen EDEKA-Markt. Damit wären dann die Bewohner des
Wohngebietes Neustadtstr. In der Lage den neuen EDEKA-Markt sicherer zu Fuß zu
erreichen.”
Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen sind verkehrliche
Voraussetzungen zu erfüllen. So setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges
voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen
Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und gleichzeitig ein gewisses
Kraftfahrzeugverkehrsaufkommen vorliegt. Damit die tatsächliche
Fußgängerquerungszahlen ermittelt werden können, sollte nach der Eröffnung des
EDEKA-Marktes eine Verkehrszählung vorgesehen werden.
In den bisherigen Ortsteilwerkstätten zur Neugestaltung der südlichen
Bremer Straße ist für den Bereich der Einmündung zum zentralen Omnibusbahnhof
(ZOB) die Anlegung eines Kreis-/Minikreisverkehrsplatzes angeregt worden. Bei
Kreisverkehrsplätzen besteht die Vorgabe, dass an allen einmündenden Straßen
Zebrastreifen anzulegen sind. Dies würde bedeuten, dass sowohl nördlich und
südlich des Kreisverkehrsplatzes an der Bremer Straße als auch an der Zufahrt
zum ZOB Zebrastreifen anzulegen wären.
Nach den bereits erfolgten Untersuchungen zur Lärmbelastung und
Feinstaubbelastung ist für Ende März 2017 eine erneute Bürgerversammlung
vorgesehen. In dieser werden die Ergebnisse der bisherigen Ortsteilwerkstätten
und der Untersuchungen vorgestellt und ein daraus resultierender
Gestaltungsentwurf vorgestellt.
Im Anschluss daran sollen die Planungsergebnisse in den Gremien
vorgestellt werden und darauf basierend die weiteren Abstimmungen mit den
betroffenen Trägern öffentlicher Belange erfolgen.
Der Ortsrat Bohmte und der Ausschuss für Verkehr und Wege sollten eine
Empfehlung abgeben, ob bereits nach der Fertigstellung des EDEKA-Marktes
Zählungen vorgenommen werden sollen, um die grundsätzliche Möglichkeit zur
Anlegung eines einzelnen Zebrastreifens zu klären, oder ob zunächst die
Ergebnisse des Prozesses zur Neugestaltung der südlichen Bremer Straße
abgewartet werden sollen, und auf der Grundlage dann eine Entscheidung über die
weitere Behandlung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erfolgen
soll.
In der Anlage sind die Ergebnisse der bisherigen Ortsteilwerkstätten zur
Neugstaltung der südlichen Bremer Straße sowie die Präsentation der letzten
Ortsteilwerkstatt beigefügt.
Anlagen:
Entsprechend dem
Beratungsverlauf sollte eine Empfehlung abgegeben werden.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei dem zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 2017 enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |
Sachverhalt:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit E-Mail vom 28.12.2016
folgenden Antrag gestellt:
“Hiermit beantrage ich die Einrichtung eines Fußgängerüberweges südlich
der Neustadtstraße zum neuen EDEKA-Markt. Damit wären dann die Bewohner des
Wohngebietes Neustadtstr. In der Lage den neuen EDEKA-Markt sicherer zu Fuß zu
erreichen.”
Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen sind verkehrliche
Voraussetzungen zu erfüllen. So setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges
voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen
Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und gleichzeitig ein gewisses
Kraftfahrzeugverkehrsaufkommen vorliegt. Damit die tatsächliche
Fußgängerquerungszahlen ermittelt werden können, sollte nach der Eröffnung des
EDEKA-Marktes eine Verkehrszählung vorgesehen werden.
In den bisherigen Ortsteilwerkstätten zur Neugestaltung der südlichen
Bremer Straße ist für den Bereich der Einmündung zum zentralen Omnibusbahnhof
(ZOB) die Anlegung eines Kreis-/Minikreisverkehrsplatzes angeregt worden. Bei
Kreisverkehrsplätzen besteht die Vorgabe, dass an allen einmündenden Straßen
Zebrastreifen anzulegen sind. Dies würde bedeuten, dass sowohl nördlich und
südlich des Kreisverkehrsplatzes an der Bremer Straße als auch an der Zufahrt
zum ZOB Zebrastreifen anzulegen wären.
Nach den bereits erfolgten Untersuchungen zur Lärmbelastung und
Feinstaubbelastung ist für Ende März 2017 eine erneute Bürgerversammlung
vorgesehen. In dieser werden die Ergebnisse der bisherigen Ortsteilwerkstätten
und der Untersuchungen vorgestellt und ein daraus resultierender
Gestaltungsentwurf vorgestellt.
Im Anschluss daran sollen die Planungsergebnisse in den Gremien
vorgestellt werden und darauf basierend die weiteren Abstimmungen mit den
betroffenen Trägern öffentlicher Belange erfolgen.
Der Ortsrat Bohmte und der Ausschuss für Verkehr und Wege sollten eine
Empfehlung abgeben, ob bereits nach der Fertigstellung des EDEKA-Marktes
Zählungen vorgenommen werden sollen, um die grundsätzliche Möglichkeit zur
Anlegung eines einzelnen Zebrastreifens zu klären, oder ob zunächst die
Ergebnisse des Prozesses zur Neugestaltung der südlichen Bremer Straße
abgewartet werden sollen, und auf der Grundlage dann eine Entscheidung über die
weitere Behandlung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erfolgen
soll.
In der Anlage sind die Ergebnisse der bisherigen Ortsteilwerkstätten zur
Neugstaltung der südlichen Bremer Straße sowie die Präsentation der letzten
Ortsteilwerkstatt beigefügt.
Die Ortsratsmitglieder einigen sich darauf, die Beschlussfassung zu
vertragen. Nach den Sommerferien soll zuerst eine Erhebung der Fußgängerquerungszahlen
und eine Verkehrsschau stattfinden.
Herr Rehme schlägt vor, die Ergebnisse in den Planungsprozess der Neugestaltung der südlichen Bremer Straße mit einfließen zu lassen.