Die ordnugnsgemäße Ladung, die Beschlussfähig sowie die Tagesordnung mit den öffentlichen Tagesordnungpunkten 1bis 14 und den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten 1 bis 2 werden festgestellt. Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 werden im Einvernehmen mit den Teilnehmern jeweils um einen Punkt vorgezogen. Der Tagesordnungspunkt 9 (alt) ist somit TOP 11.