In einem Abschnitt der Straße „An der Heideschule“ zwischen der Kreuzung „An den Königstannen“ und „Hohe Hahr“ kann das anfallende Oberflächenwasser aufgrund einer unzureichenden Gewässerführung nicht schadlos abgeleitet werden. Durch das angesammelte Stauwasser sind bereits Schäden in der Fahrbahn des Weges entstanden.

 

Zur Verbesserung der Abflusssituation ist der ehemalige Wegeseitengraben wieder leistungsfähig  herzustellen. Durch Bodeneinträge, Böschungsabsackungen und Aufwuchs von Gehölzen im Böschungs- und Sohlbereich hat sich der Graben im Hinblick auf seine Sohlhöhe und sein Abflussprofil so verändert, dass ein schadloser Abfluss nicht mehr möglich ist. Da der baumartige Gehölzbewuchs am Gewässer mit der Entwicklung seines Wurzelraumes immer weiter in das Grabenprofil eingreift, besteht die Notwendigkeit, die bestehenden Gehölze zu beseitigen und das Grabenprofil neu herzustellen. Für die beseitigten Gehölze wird dann eine entsprechende Ersatzpflanzung vorgenommen.

 

Neben der Wiederherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit ist weiterhin geplant, diesen Grabenabschnitt an zwei Stellen zu verrohren. Diese Verrohrungen sind erforderlich, da sich an zwei Bereichen der verfügbaren Trasse Masten für Telekommunikations- und Stromversorgungsleitungen befinden. Die Masten stehen nahezu in der Achse des schmalen Grabengrundstücks, so dass aufgrund der Böschungsbreiten eine offene Gewässerführung nicht möglich ist.  Ferner ist geplant, eine der beiden Verrohrungen für eine landwirtschaftliche Grundstücksüberfahrt zu verlängern.

 

Die Durchführung der Arbeiten einschließlich Beseitigung des Gehölzbestandes geschieht in den Monaten Februar/ März 2017 und wird durch den Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ vorgenommen. Nach dem Verbandsgesetz ist es dem Unterhaltungsverband nicht gestattet, sich am Angebotswettbewerb zu beteiligen und ein entsprechendes Angebot für die Erbringung der Leistungen vorzulegen. Gemäß § 108 GWB und Art. 12 der Vergaberichtlinien liegen Leistungen durch den Unterhaltungsverband innerhalb des vergaberechtlichen Rahmens für In-House-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit. Die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung der Maßnahme werden sich nach Kostenschätzung im Rahmen der Wertgrenze von 5.000 €, bis zu der der Bürgermeister entscheidet, bewegen.

 

 


 

 


Der Ausschuss für Verkehr und Wege nimmt die Informationen zur Kenntnis.  

 


Frau erkundigt an dem Standort für die Ersatzbepflanzung. Die Kompensation für den Eingriff erfolgt im Rahmen der Dümmervereinbarung mit dem Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“. Der Standort der Pflanzung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen und sollte innerhalb des Gemeindegebietes Bohmte liegen.

 

Herr Klenke bittet darum, bereits im Vorfeld Gespräche mit dem Verband aufzunehmen hinsichtlich einer geeigneten Fläche.

 

Herr Westermeyer unterstreicht in diesem Zusammenhang noch einmal die Notwendigkeit dieser Maßnahme

 

Der Ausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.