Sitzung: 28.02.2017 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Vorlage: IV/042/2017
In einem Abschnitt der Straße „An der Heideschule“ zwischen der Kreuzung
„An den Königstannen“ und „Hohe Hahr“ kann das anfallende Oberflächenwasser
aufgrund einer unzureichenden Gewässerführung nicht schadlos abgeleitet werden.
Durch das angesammelte Stauwasser sind bereits Schäden in der Fahrbahn des
Weges entstanden.
Zur Verbesserung der Abflusssituation ist der
ehemalige Wegeseitengraben wieder leistungsfähig herzustellen. Durch Bodeneinträge,
Böschungsabsackungen und Aufwuchs von Gehölzen im Böschungs- und Sohlbereich
hat sich der Graben im Hinblick auf seine Sohlhöhe und sein Abflussprofil so
verändert, dass ein schadloser Abfluss nicht mehr möglich ist. Da der
baumartige Gehölzbewuchs am Gewässer mit der Entwicklung seines Wurzelraumes
immer weiter in das Grabenprofil eingreift, besteht die Notwendigkeit, die bestehenden
Gehölze zu beseitigen und das Grabenprofil neu herzustellen. Für die
beseitigten Gehölze wird dann eine entsprechende Ersatzpflanzung vorgenommen.
Neben der Wiederherstellung der hydraulischen
Leistungsfähigkeit ist weiterhin geplant, diesen Grabenabschnitt an zwei
Stellen zu verrohren. Diese Verrohrungen sind erforderlich, da sich an zwei
Bereichen der verfügbaren Trasse Masten für Telekommunikations- und
Stromversorgungsleitungen befinden. Die Masten stehen nahezu in der Achse des
schmalen Grabengrundstücks, so dass aufgrund der Böschungsbreiten eine offene
Gewässerführung nicht möglich ist.
Ferner ist geplant, eine der beiden Verrohrungen für eine
landwirtschaftliche Grundstücksüberfahrt zu verlängern.
Die Durchführung der Arbeiten einschließlich
Beseitigung des Gehölzbestandes geschieht in den Monaten Februar/ März 2017 und
wird durch den Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ vorgenommen. Nach dem
Verbandsgesetz ist es dem Unterhaltungsverband nicht gestattet, sich am
Angebotswettbewerb zu beteiligen und ein entsprechendes Angebot für die
Erbringung der Leistungen vorzulegen. Gemäß § 108 GWB und Art. 12 der
Vergaberichtlinien liegen Leistungen durch den Unterhaltungsverband innerhalb
des vergaberechtlichen Rahmens für In-House-Vergaben und interkommunale
Zusammenarbeit. Die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung der Maßnahme
werden sich nach Kostenschätzung im Rahmen der Wertgrenze von 5.000 €, bis zu
der der Bürgermeister entscheidet, bewegen.
Der Ausschuss für Verkehr und Wege nimmt die Informationen zur Kenntnis.
Frau erkundigt an dem Standort für die
Ersatzbepflanzung. Die Kompensation für den Eingriff erfolgt im Rahmen der Dümmervereinbarung
mit dem Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“. Der Standort der Pflanzung
ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen und sollte innerhalb des
Gemeindegebietes Bohmte liegen.
Herr Klenke bittet darum, bereits im Vorfeld
Gespräche mit dem Verband aufzunehmen hinsichtlich einer geeigneten Fläche.
Herr Westermeyer unterstreicht in diesem Zusammenhang noch einmal die
Notwendigkeit dieser Maßnahme
Der Ausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.